Bildungszeit ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche Weiterbildung, die politische Bildung oder die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Rechtsgrundlage ist seit 01.09.2021 das neue Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] in der Fassung vom 05.07.2021 (GVBl. S. 849).
Bildungszeit-Veranstaltungen

Bild: NakoPhotography/depositphotos
Nach über 30 Jahren wurde das Berliner Bildungsurlaubsgesetz am 01.09.2021 vom Bildungszeitgesetz abgelöst. “Bildungsurlaub” heißt seitdem “Bildungszeit”.
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Was bedeutet Bildungszeit?
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Welchen Zweck haben Bildungszeitveranstaltungen?
Bildungsveranstaltungen dienen der beruflichen Weiterbildung, wenn sie Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln oder zumindest Kenntnisse vermitteln, die im erlernten Beruf oder in der ausgeübten Tätigkeit verwendet werden können. Ein Mindestnutzen muss für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber vorhanden sein.
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Wer hat Anspruch auf Bildungszeitveranstaltungen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Berlin haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungszeit).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind auch- die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen,
- die in Heimarbeit beschäftigten Personen und ihnen Gleichgestellte,
- andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind sowie
- Teilnehmende an Maßnahmen in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeits- und Berufsleben.
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Wie viel Bildungszeit kann ich in Anspruch nehmen?
Sie können innerhalb von 24 Monaten bis zu 10 Tagen Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Mit Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers können Sie den Anspruch für künftige Zeiträume zusammenfassen. Nicht in Anspruch genommene Bildungszeit aus vergangenen Jahren verfällt. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
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Wann sollte ich Bildungszeit beantragen?
Sie sollten spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Freistellung bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber beantragen.
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Was sollte ich noch wissen?
Der Bildungszeitantrag kann von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Für kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gilt eine Sonderregelung.
Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie zum Ende der Bildungszeitveranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
Kostenübernahme durch Arbeitgeber:in
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Anmeldeformular Kostenübernahme durch Arbeitgeber:in
Bitte benutzen Sie dieses Anmeldeformular, wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten der Kursteilnahme übernimmt.
PDF-Dokument (69.2 kB)
Haus der Volkshochschule in Pankow
Persönliche Anmeldung: Donnerstag
10.00 – 12.00, 15.00 – 18.00 Uhr
Bezahlung: bar / Kreditkarte / Girocard / SEPA-Lastschrift
(nicht rollstuhlgerecht, kein Fahrstuhl)
- Tel.: (030) 90295-1710
Kultur- und Bildungszentrum Sebastian Haffner
Persönliche Anmeldung: Mittwoch,
10.00 – 12.00, 14.00 – 17.00 Uhr
Bezahlung: Kreditkarte / Girocard / SEPA-Lastschrift
(Vorderhaus ohne Fahrstuhl)
- Tel.: (030) 90295-3924
Bildungszentrum am Antonplatz
Persönliche Anmeldung:
Dienstag, 12.30 – 16.00 Uhr
Bezahlung: Kreditkarte / Girocard / SEPA-Lastschrift
(Fahrstuhl vorhanden)
- Tel.: (030) 90295-1731