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Hygienekonzept der Volkshochschule Berlin Mitte
für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen
Stand: 15.12.2020
Die Berliner Volkshochschulen bleiben bis zum 10.1.2021 im Präsenzbetrieb geschlossen. Die Online-Kurse finden weiterhin statt. Das Hygienekonzept findet in den Präsenzkursen ab 11.1.2021 Anwendung.
1. Einleitung
2. Allgemeine Regeln
3. Persönliche Hygieneregeln
4. Gebäude- und Raumhygiene
5. Angebots- und Personalplanung
6. Unterrichtsgestaltung
7. Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche
8. Verwendete Quellen
9. Anhang
1. Einleitung
Für die schrittweise Wiederaufnahme des Publikumsverkehrs an den Berliner Volkshochschulen unter den Bedingungen der SARS-Cov-2-Pandemie ist die Einhaltung der Hygienevorgaben zum Infektionsschutz unerlässlich. Die Einhaltung dieser Hygienevorgaben erfordert für jede Volkshochschule einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan. Um diesen vereinfacht aufstellen zu können, hat die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren das „Rahmenhygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an den Berliner Volkshochschulen unter Pandemiebedingungen“ vom 20.05.2020 entwickelt. Es basiert auf dem Rahmenkonzept des DVV zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs in den Volkshochschulen vom 07.05.2020.
Berücksichtigt sind alle für die Berliner Volkshochschulen verbindlichen Vorschriften der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Das Hygienekonzept der Volkshochschule Berlin Mitte basiert auf den beiden o.g. Rahmenkonzepten. Die Volkshochschule Berlin Mitte hat mit diesem Hygienekonzept, wie dort empfohlen,
- den eigenen Hygieneplan schriftlich (in digitaler, nicht veränderlicher Form) fixiert und gibt diesen dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis.
- Die Kursleitenden der VHS Berlin Mitte werden zur Einhaltung der getroffenen Regelungen durch einen entsprechenden Zusatz zum Honorarvertrag vertraglich verpflichtet. Eine entsprechend geänderte Vorlage für die Vertragserstellung wird durch das Servicezentrum zur Verfügung gestellt.
- Die pandemiebezogenen Verhaltens-und Hygieneregelungen werden in einer Ergänzung zur Hausordnung fixiert und nach Möglichkeit bereits mit der Anmeldung, spätestens am ersten Kurstermin an die Teilnehmer*innen kommuniziert.
- Hinweisschilder mit Hygienevorschriften und Verhaltensregeln werden gut sichtbar an entsprechenden Stellen angebracht (am besten mehrsprachig sowie in einfacher Sprache, mit Piktogrammen).
- Hygieneverantwortliche sind für die einzelnen Häuser festgelegt und können über die Mitglieder der VHS-Steuerungsrunde und info@vhsmitte.de kontaktiert werden.
Das Konzept geht nicht auf die pandemiegerechte Ausgestaltung des Dienstbetriebes der VHS-Mitarbeiter*innen ein. Hierfür sind die Arbeitsschutzvorschriften und die Regelungen des Bezirksamtes Mitte maßgeblich. Alle Kursleitenden und Teilnehmer*innen sowie alle weiteren Besucher*innen der Volkshochschule Berlin Mitte sind über die nachstehenden Regeln hinaus gehalten, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten.
Die nachstehend für die VHS-Gebäude formulierten Regeln sind sinngemäß auch für die in externen Lehrstätten stattfindenden Kurse und Veranstaltungen anzuwenden, unter zusätzlicher Beachtung der dort geltenden Vorschriften. Im weiteren Pandemieverlauf werden die Hygienepläne an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Dabei werden die Maßgaben aktualisierter Eindämmungsmaßnahmenverordnungen sowie entsprechende Hinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert-Koch-Instituts berücksichtigt.
2. Allgemeine Regeln
- Kursteilnehmenden und Kursleitenden wird dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z.B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/Geruchsverlust, nicht am Unterricht teilzunehmen bzw. nicht zu unterrichten. Die Mitarbeiter*innen der Volkshochschule sind berechtigt, Kursleitenden mit Symptomen einer Atemwegserkrankung das weitere Unterrichten zu untersagen sowie Teilnehmende mit solchen Symptomen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Zum Ausschluss von Teilnehmer*innen sind auch Kursleitende berechtigt und angehalten, nach Möglichkeit in Abstimmung mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Volkshochschule.
- Kursleitende und Teilnehmende sollten in o.g. Fall zur Abklärung der Symptome ihren Arzt oder ihre Ärztin kontaktieren bzw. sich bei diesen Untersuchungsstellen melden. Kursleitende können die bezirkliche Teststelle nutzen und beachten hierbei die genannten Hinweise des Gesundheitsamts.
- Das Kommunikations- und Verwaltungsgeschehen wird soweit wie möglich kontaktarm (digital oder telefonisch) abgewickelt, einschließlich Kursanmeldung und Beratung.
- Der Aufenthalt in den Gebäuden ist auf den notwendigen Zeitraum zu beschränken. Das Haus ist unmittelbar vor Kursbeginn zu betreten. Nach Kursende sollen Teilnehmer*innen und Kursleitende das Gebäude zügig verlassen, nicht verweilen.
- In den Eingangsbereichen der Gebäude werden die Besucher*innen auf die Einhaltung der Abstandsregeln und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen und ggf. angesprochen.
3. Persönliche Hygieneregeln
-
Abstand halten:
- mindestens 1,5 m -während des Unterrichts und im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
- Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden
- Möglichst bei jedem Kurstermin denselben Sitzplatz bzw. Stehplatz einnehmen, damit etwaige Kontakte besser nachverfolgt werden können. Kursleitende und Teilnehmende sollten auf Nachfrage des Gesundheitsamtes Auskunft darüber geben können, wer sich wo genau aufgehalten hat.
- Die Abstandsregeln gelten auch für die Pausen.
-
Händehygiene:
- mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (werden in den Sanitärräumen vorgehalten).
- Spender zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen nutzen.
- In allen Verkehrsflächen des Gebäudes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt für Besucher*innen, Kursteilnehmer*innen, Kursleitende und Mitarbeiter*innen. In den Unterrichtsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Teilnehmer*innen und Kursleitende werden vorab auf die Maskenpflicht hingewiesen. Mund-Nasen-Bedeckungen richtig handhaben, sonst Erhöhung des Ansteckungsrisikos.
- Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.
- Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).
- Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen
4. Gebäude- und Raumhygiene
- Abstandsmarkierungen in Eingangs-und Wartebereichen, ggf. auch in Sanitärbereichen
-
Wegeleitsystem im gesamten Gebäude
- Steht für das Verlassen des VHS-Gebäudes ein alternativer Ausgang zur Verfügung, werden Ein-und Ausgang voneinander getrennt.
- Einbahnwegsysteme werden ausgeschildert, ggf. mit Absperrband gekennzeichnet
-
Zutritts-und Nutzungsbeschränkungen:
- Zutritt zu kleinen Räumen oder engen Verkehrsflächen immer nur einer Person gewähren. Dies gilt ausdrücklich auch für Sanitärräume.
- Aufenthalts-/Sozialräume werden geschlossen.
- Husten-/Spuckschutzwände in Empfangsbereichen und in Servicebüros mit Publikumsverkehr
-
Tische/Bestuhlung in Unterrichtsräumen:
- mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen allen Plätzen
- Einzeltische
- frontale Sitzordnung
- Öffnung der Kursräume rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (Vermeidung von Ansammlungen vor den Räumen)
- Alle Räume (Kursräume, Flure, Büros) alle 20 Minuten für mindestens 5 Minuten gründlich lüften (stoßlüften und querlüften mit geöffneten Türen und Fenstern). Räume ohne Möglichkeit zum gründlichen Lüften sind für den Unterricht nicht geeignet.
- Jacken und Mäntel sind von Teilnehmer*innen an ihrem Sitzplatz zu halten. Damit soll der Kontakt der Kleidung mehrerer Personen und die Verletzung der Abstandsregelungen an den Garderobenvermieden werden.Bei Kursen ohne Sitzplatz (z. B. Tanz-oder Bewegungskurse) sind in Absprache mit der Kursleitung individuelle Ablagen zu wählen, die diese Anforderungen erfüllen.
- Türen wenn möglich permanent offenhalten, insbesondere während des Unterrichts. Wenn niemand im Raum ist, müssen die Unterrichtsräume zum Diebstahlschutz weiterhin abgeschlossen bleiben.
- Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte muss täglich erfolgen. Die Reinigungspläne für die Unterhaltreinigung wurden ggf. pandemiegerecht aktualisiert. Folgende Areale sind besonders gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren:
- Sanitärräume (2x täglich)
- Türklinken und Griffe (z.B. Schubladen-und Fenstergriffe) sowie Umgriffeder Türen
- Tische, Stühle
- Handläufe
- Lichtschalter
- Tische, ggf. Stuhlarmlehnen sowie Türklinken in den Unterrichtsräumen sind vor und/oder nach jedem Kursterminzu reinigen. Sofern das nicht durch Reinigungskräfte erfolgen kann, stellt die Volkshochschule den Kursleitenden und Teilnehmer*innen die benötigten Reinigungs-/Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Für Computertastaturen und –mäuse sowie andere von mehreren Personen genutzte Unterrichtsmittel sind geeignete Reinigungs-/Desinfektionszyklen einzuführen.
- Nutzung von Fahrstühlen nur einzeln und vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen (Hinweisschilder an Fahrstuhltürenanbringen)
5. Angebots- und Personalplanung
- Für alle Kursangebote – incl. die kursbegleitende Kinderbeaufsichtigung oder Mutter-Kind-Sprachlerngruppen – ist zu prüfen, ob sie unter Einhaltung der in der jeweils aktuellen Eindämmungsmaßnahmenverordnung festgelegten Distanz- und Hygieneregeln durchgeführt werden können. Die Kurskonzepte sind pandemiebezogen zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Sie sind von den Kursleitungen zur Abstimmung und Bestätigung vorzulegen.
- In den Raumnutzungskonzepten ist für jeden Raum die maximale Belegungszahl, abhängig von der Raumgröße und der Nutzungsart, pandemiegerecht neu zu definieren.
- Kursbeginn und –ende sowie Pausen nach Möglichkeit mit zeitlicher Staffelung (zeitversetzt) planen, um Personenansammlungen in Fluren, auf Treppen und in den Räumen zu vermeiden. Pufferzeiten zwischen den Unterrichtsstunden vorsehen, um ausreichend lüften zu können.
- Alternative Kursformate prüfen:
- Angebote oder Angebotsteile nach Möglichkeit im Freien durchführen
- Gruppen aufteilen und in verschiedenen Räumen zeitgleich oder abwechselnd (wöchentlich rotierend oder im Schichtbetrieb) unterrichten.
- Einbindung/Aufbau digitaler Vermittlungsformen (blended learning, Onlinekurs).
- Für Bewegungskurse und ähnliche Angebote sind gesonderte Regelungen zu treffen (s. unter 7.)
- Bei Nutzung externer Räume (Schulen, Stadtteilzentren, andere Kooperationspartner etc.) ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gemeinsam und rechtzeitig abzustimmen.
6. Unterrichtsgestaltung
- Die Maskenpflicht gilt für alle Teilnehmenden und Kursleitenden auch während des Unterrichts (gemäß Infektionsschutzverordnung vom 26.11.2020, § 4 Abs. 1 Nr. 8). Ein sogenanntes Face Shield oder Gesichtsvisier bietet keinen ausreichenden Schutz und ist somit nicht erlaubt.
- Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen in den Teilnahmelisten korrekt dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.
- Die Stellpläne berücksichtigen die Abstandsregeln und dürfen nicht verändert werden.
- Kontaktlose Umgangs- und Sozialformen. Auf jeglichen Körperkontakt (wie Händeschütteln oder etwa bei Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist zu verzichten.
- Partnerarbeit nur unter 15 Minuten am Stück mit Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m.
- Partner- und Kleingruppenarbeit nur unter Einhaltung der Abstandsregel.
- Gemeinsame Nutzung und Austausch von Arbeits- und Unterrichtsmitteln, Sportgeräten, Werkzeugen, Maschinen, Hilfsmitteln und Materialien vermeiden. Wenn sich eine gemeinsame Nutzung nicht vermeiden lässt, sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen.
- Durchmischung mit anderen Gruppen (z. B. in den Pausen) vermeiden.
7. Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche
Folgende Kurse müssen bis 22.12.2020 unterbrochen werden: alle Präsenz-Kurse in Bereichen wie Fitness, Bewegung und Tanz.
Kontaktintensive Angebote, wie z. B. Kreis- und Gruppen-Tanzkurse, werden zurzeit nicht durchgeführt. Paartanz- oder Massagekurse können nur für Paare angeboten werden, die gemäß gültiger Eindämmungsmaßnahmenverordnung keinen Abstand halten müssen.
Alle Angebote, die mit einer deutlich erhöhten Aerosolproduktion einhergehen, insbesondere in geschlossenen Räumen (z. B. Gesang, Theater, Rhetorik, Zumba) sind einer besonderen Prüfung zu unterziehen und ggf. zu vermeiden.
Bis auf weiteres sind Veranstaltungen in Lehrküchen (Bereich Kochen/Ernährung) ausgesetzt.
8. Verwendete Quellen
- Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV) volkshochschulen/Rahmenkonzept-Wiederaufnahme-vhs-Praesenzbetrieb.pdf – Rahmenkonzept für die schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs in den Volkshochschulen (Stand: 7. Mai 2020)
- Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren der Berliner Volkshochschulen: Rahmenhygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an den Berliner Volkshochschulen unter Pandemiebedingungen (Stand: 20. Mai 2020)
- Die Corona-Verordnung der Landesregierung (SARS-CoV-2-EindmaßnV)
- Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie schulen/20200423_hygieneplan_a4_final.pdf
- Verband deutscher Musikschulen – Orientierungspunkte für den Wiedereinstieg in den Betrieb von Musikschulen nach der Corona-Schließung – zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in den Kommunen (Stand: 27. April 2020)
- Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, Abteilung Arbeit und berufliche Bildung, Referat II A: § 12 SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Hinweise und Erläuterungen für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs durch „sonstige Einrichtungen der beruflichen Bildung“ (Stand: 27.4.2020)
- Empfehlungen des Robert Koch-Institutes
- Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung VBG für den Bereich Unternehmen der beruflichen Bildung sowie für die Branche Bühnen und Studios.
Anhang
- Anhang 1: Ergänzendes zur Anmeldung/Beratung in der Antonstraße (vom 28.5.2020)
- Anhang 2: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Antonstraße (vom 24.6.2020)
- Anhang 3: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Linienstraße (vom 24.6.2020)
- Anhang 4: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Turmstraße (wird an dieser Stelle veröffentlicht)
- Anhang 5: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in den Programmbereichen Gesundheit, Instititut für Schauspiel-, Film- und Fernsehberufe (iSFF) und Kulturelle Bildung (vom 31.7.2020)
- Anhang 6: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in externen Einrichtungen (vom 24.6.2020, wenn nicht anders vermerkt)
- DRK-Kiezzentrum Humboldthain
- Moabiter Ratschlag (Stadtschloss Moabit)
- Moabiter Ratschlag (Mädchen- Kultur-Treff Dünja)
- Hygiene-Konzept OPZ-Nachbarschaftstreff
- Kreativhaus e.V
- Fabrik Osloer Str. e.V.
- Selbsthilfe im Vor-Ruhestand e.V. (Grüntaler Treff)
- KREATIVHAUS e.V. (AktionsRaum)
- Gustav-Falke-Schule
- Paul Gerhardt Stift (Zukunftshaus Wedding)
- Palästina Jugendclub
- John-Lennon-Gymnasium: Hygienekonzept der Schule vom August 2020 und Ergänzungen der Volkshochschule Berlin Mitte zum Hygienekonzept vom September 2020 (zuletzt aktualisiert 17.9.2020 zum Punkt “Wegeleitsystem”)
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