Einbürgerung

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Für das Zusammenleben in der Demokratie ist es auf Dauer untragbar, wenn ein großer Teil der Bevölkerung von voller gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen ist, vor allem vom Wahlrecht. Aus diesem Grund wirbt Berlin für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Erst durch den deutschen Pass werden aus Einwohnerinnen und Einwohnern gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger.

Die Berliner Volkshochschulen – Partner für Integration und Einbürgerung

Seit 2010 wird die Einbürgerungskampagne der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration durch die Berliner Volkshochschulen unterstützt: Die Volkshochschulen greifen in ihrem Arbeitsbereich die Themen Staatsbürgerschaft, Einbürgerung und Identität verstärkt auf, denn diese gehören auch in den Unterricht und in Fortbildungen, gerade in einer Stadt wie Berlin.

Bei den Volkshochschulen können die für die Einbürgerung notwendigen Tests – Sprach- und Einbürgerungstest – abgelegt werden.

Tests zur Einbürgerung

Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, um eingebürgert werden zu können. Wer über keinen anerkannten Nachweis seiner Deutschkenntnisse verfügt, muss deshalb an einem Sprachtest zur Einbürgerung teilnehmen.

Seit 1. September 2008 muss darüber hinaus jede Einbürgerungsbewerberin und jeder Einbürgerungsbewerber einen Einbürgerungstest absolvieren. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über beide Tests, die nicht miteinander verwechselt werden sollten:

Sprachpruefung

Berliner Sprachtest zur Einbürgerung

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht seit Anfang 2000 vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen, um eingebürgert werden zu können. Berliner Sprachtest zur Einbürgerung