
Berliner Sprachtest zur Einbürgerung
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht seit Anfang 2000 vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen, um eingebürgert werden zu können. Berliner Sprachtest zur Einbürgerung