Neues Stadtquartier Blankenburger Süden - Frühjahrs-Newsletter 2025

Schrägluftbild mit Blick von Norden auf die Flächen des Entwicklungsbereiches Blankenburger Süden.

Schrägluftbild Blankenburger Süden

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte an der Entwicklung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden,

seit dem letzten Newsletter im Winter 2021/22 ist einige Zeit vergangen. Interne und externe Rahmenbedingungen haben sich im Laufe der Zeit verändert und den Fortgang der Vorbereitenden Untersuchungen für den Blankenburger Süden nicht unbeeinflusst gelassen. Der Prozess musste mehrfach an diese Veränderungen angepasst werden.
Jetzt aber wurden ein paar wichtige Meilensteine erreicht, über die wir Sie in diesem Newsletter informieren möchten.

Struktur- und Nutzungskonzept beschlossen

Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden

Der Senat von Berlin hat am 08.04.2025 das Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden beschlossen.
Die Erarbeitung des Struktur- und Nutzungskonzeptes (SNK) ist Bestandteil der Vorbereitenden Untersuchungen. Es trifft Aussagen über die langfristigen Zielsetzungen bei der Realisierung des neuen Stadtquartiers, wie etwa die Nutzungsverteilung und die übergeordnete Verkehrserschließung. Auf der Grundlage des SNK werden in den folgenden Jahren städtebauliche Entwürfe entwickelt, die das SNK weiterentwickeln und konkretisieren.
Das SNK wurde nach umfangreicher Grundlagenermittlung und einer vielfältigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstmals im Juli 2021 vom Berliner Senat beschlossen. Da sich im Laufe der Zeit die Rahmenbedingungen und städtebaulichen Ziele mehrfach verändert haben, musste auch das SNK seitdem mehrfach überarbeitet werden. Mit dem Senatsbeschluss vom 08.04.2025 liegt nun die abschließende Fassung des SNK vor.
Alle Details zum Struktur- und Nutzungskonzept finden Sie auf unserer Projektwebseite.
Das SNK bildet die Grundlage für die weiteren Schritte zum Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen, die Fortführung der Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufnahme der Planungen für den gesamtstädtisch erforderlichen Straßenbahnbetriebshof Nordost. Für die zukünftige Entwicklung des Berliner Nord-Ost-Raumes zwischen Heinersdorf und Blankenburg ist somit ein wichtiger Schritt erreicht worden.

Was sind nun die weiteren Planungsschritte?

Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen noch im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Bis dahin wird auf Grundlage des SNK ein Fahrplan erarbeitet, wie die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen für den Blankenburger Süden zeitlich koordiniert werden kann. Außerdem wird geprüft, welche Kosten bei der Entwicklung des neuen Stadtquartiers entstehen und eine Empfehlung herausgearbeitet, mit welchen planungsrechtlichen Instrumenten das neue Stadtquartier realisiert werden kann.
Nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen werden jeweils für Teilbereiche des neuen Stadtquartiers sogenannte städtebauliche Qualifizierungsverfahren, z.B. städtebauliche Wettbewerbe, durchgeführt. Diese dienen dazu, die übergeordneten Zielsetzungen des SNK zu spezifizieren und konkrete städtebauliche Ideen zu entwickeln, die später die Grundlage für rechtliche Festsetzungen in Bebauungsplänen bilden. Für das Teilquartier Alte Gärtnerei wurde ein städtebaulicher Wettbewerb bereits 2021 durchgeführt, für die Teilfläche Süd (Gewerbegebiet Heinersdorf) findet im Sommer 2025 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb statt und auch für die Teilfläche Nord des zukünftigen Stadtquartiers ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren geplant.

Start des Wettbewerbsverfahrens „Teilfläche Süd“ (Gewerbegebiet Heinersdorf)

Wettbewerbsgebiet Teilfläche Süd

Mit der öffentlichen Auftaktveranstaltung ist am 19.03.2025 der erste Schritt des Wettbewerbsverfahrens für die Teilfläche Süd des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden gestartet. Interessierte konnten dabei letzte Hinweise zur Wettbewerbsauslobung abgeben, die im Mai 2025 veröffentlicht wird. Der Auslobungstext mit der Wettbewerbsaufgabe wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Kooperation mit der Eigentümergemeinschaft Gartenstadt Heinersdorf (EG GE) erarbeitet.
Ziel des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist es, die grundsätzlichen Zielsetzungen des Struktur- und Nutzungskonzeptes weiter zu konkretisieren. Die teilnehmenden Planungsteams haben dafür im Sommer 2025 insgesamt 10 Wochen Zeit, ihre Ideen für ein stimmiges Gesamtkonzept für die Teilfläche Süd zu entwickeln, welches anschließend die Grundlage für weitere Entwicklungsschritte, wie zum Beispiel die Bebauungsplanung, bildet. Ein Preisgericht aus externen Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Verwaltung sowie der Eigentümerschaft wird die Arbeiten im Herbst 2025 begutachten und bewerten. Am Vorabend der Preisgerichtssitzung werden die Wettbewerbsarbeiten interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Anschluss bekanntgegeben und öffentlich ausgestellt.

Grundsätze der Planung für die Netzelemente 1 und 2 der Verkehrslösung Heinersdorf beschlossen

Im Ortskern Heinersdorf kreuzen sich momentan starke Verkehrsadern in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung, die bereits heute zu Spitzenzeiten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit kommen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden sind nennenswerte Verkehrszuwächse zu erwarten, welche – ohne bauliche Maßnahmen – die bestehenden Probleme noch weiter verstärken würden.
Daher sieht die sogenannte Verkehrslösung Heinersdorf vor, den Ortskern vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dies ist auch zwingende Voraussetzung für die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie M2 als Rückgrat des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden, da dadurch erst der für die Straßenbahn benötigte Platz im Stadtraum geschaffen wird. Dafür ist insbesondere die Realisierung der sogenannten Netzelemente 1 und 2 erforderlich. Das Netzelement 1 verläuft über das Areal der Alten Gärtnerei, das Netzelement 2 teilweise über die ehemalige Industriebahntrasse. Die beiden neuen Verbindungen treffen nördlich des Ortskerns und südlich des Gewerbegebietes Heinersdorf im sogenannten Schlüsselknoten aufeinander.
Um die Planverfahren und den (Aus-)Bau der notwendigen Straßenelemente einleiten zu können, hat der Senat am 11.02.2025 die Grundsätze der Planung für die Netzelemente 1 und 2 der Verkehrslösung Heinersdorf beschlossen.
Nach dem Beschluss des Senats zu den Grundsätzen der Planung sollen die weiteren notwendigen Planungs- und Umsetzungsschritte für die Netzelemente 1 und 2 der Verkehrslösung Heinersdorf durchgeführt werden.

Bebauungsplanverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei Heinersdorf“ geht weiter

Geltungsbereich Bebauungsplan Alte Gärtnerei Heinersdorf

Mit dem Senatsbeschluss zu den Grundsätzen der Planung für das Netzelement 1 und 2 (siehe oben) wird nun auch das Bebauungsplanverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei Heinersdorf“ zügig weitergeführt.
Im Bereich der Alten Gärtnerei sollen zukünftig rund 600 Wohnungen sowie im Kreuzungsbereich der Romain-Rolland-Straße und der Rothenbachstraße eine Bebauung mit einer Mischnutzung aus Gewerbe, Einzelhandel und Wohnen entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Quartiers sollen eine neue Kita, zusätzliche Wegeverbindungen sowie Grünflächen und Spielplätze errichtet werden. Teil des Bebauungsplanverfahrens sind zudem konkrete Planungen zur Realisierung des Netzelementes 1.
In den letzten Jahren wurde aufbauend auf dem Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2021 der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf für das Quartier Alte Gärtnerei weiterentwickelt und eine umfassende Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung für das Netzelement 1 abgeschlossen. Beides dient nun als Grundlage für die rechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird auch die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt. Voraussichtlich noch im Jahr 2025 soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und die aktuellen Planungsstände vorgestellt werden.

Bebauungsplan 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“ festgesetzt

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 20.12.2024 die Festsetzung des Bebauungsplans 3-65 für die Fläche östlich der Heinersdorfer Straße, südlich des Grundstückes Heinersdorfer Straße 14 und nördlich des Schmöckpfuhlgrabens beschlossen.
Das Plangebiet ist Teil des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden und umfasst ca. 3,4 Hektar. Durch den Bebauungsplan soll die Voraussetzung für die Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit dazugehörigen Freiflächen sowie wettkampfgerechten Außensportanlagen geschaffen werden.
Die im Landeseigentum befindliche und bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche ermöglicht im Vergleich zu anderen untersuchten Standorten eine zügigere Realisierung des Schulneubaus. Die geplante Grundschule an der Heinersdorfer Straße schafft nicht nur neue Schulplätze für das zukünftige Stadtquartier Blankenburger Süden, sondern trägt auch dazu bei, das bereits bestehende Defizit an Schulplätzen in dem gesamten Umfeld zu reduzieren.
Mit dem Schulbau kann begonnen werden, wenn die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen gesichert wurden.

Sonstiges

Sie möchten uns etwas mitteilen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an blankenburgersueden@senstadt.berlin.de.

Besuchen Sie außerdem unsere Projektwebseite.
Dort finden Sie alle aktuellen Informationen rund um die Entwicklung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden.

Ihr Projektteam Blankenburger Süden
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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