Zeugenaufrufe

Standfuß auf Bus geworfen – 4. Mordkommission sucht Zeuginnen und Zeugen
Am 31.10.2025 wurde von einer Brücke ein Bus der Linie 222 in Reinickendorf mit einem 28 Kilogramm schweren Standfuß eines Verkehrsschildes beworfen sowie

Sprengstoffexplosion vor Krankenhaus
Am Dienstag, den 11. November 2025 gegen 01:14 Uhr, kam es vor dem Eingangsbereich des Vivantes-Klinikums Neukölln im Kormoranweg in Berlin-Buckow zu einer Detonation. Es entstand ein erheblicher Sachschaden am Gebäudekomplex. Gegen 02:05 Uhr am selben Tag wurde am Eingangsbereich des Campus Charité Mitte in der Invalidenstraße in Mitte ein Brand gelegt. Auch hier entstand Sachschaden.

Sollten Sie in diesen Zusammenhängen Beobachtungen gemacht haben, können Sie dies ab sofort über das Hinweisportal der Polizei Berlin melden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Neues umfassendes Waffen– und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr tritt in Kraft

Polizeimeldung vom 16.07.2025

berlinweit

Gemeinsame Meldung mit BVG, Deutsche Bahn, VBB und Bundespolizei
Nr. 1853
Am Donnerstag, 17. Juli 2025, tritt die vom Senat von Berlin beschlossene Rechtsverordnung, mit der das Führen von Waffen und Messern in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs im Land Berlin verboten wird, in Kraft. Das berlinweite Waffen- und Messerverbot gilt grundsätzlich für alle Personen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs (Bahnhofsgebäude, Bahnsteige sowie beidseitig begrenzte Zugänge). Ziel ist es, die Angriffe mit Waffen und Messern zu verringern, für mehr Sicherheit im Personennahverkehr zu sorgen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren.

Das Messer- und Waffenverbot betrifft neben allen Arten von Messern insbesondere auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Auch Personen mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein dürfen ihre SRS-Waffen nicht führen. Für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte sowie zum Beispiel Beschäftigte gastronomischer Betriebe sind in der Verordnung Ausnahmen formuliert. Die Polizei ist berechtigt, auch ohne konkreten Verdacht Kontrollen durchzuführen. Es werden regelmäßig solche anlassunabhängigen Kontrollen stattfinden. Verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können eingezogen werden. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Alle Informationen zum neuen Waffen- und Messserverbot finden Sie auf der Internetseite der Polizei Berlin unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1570919.php

Die Verordnung ist unter folgendem Link im Internet abrufbar: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2025/ausgabe-nr-18-vom-1672025-s-257-264.pdf?ts=1752484486