Polizei bittet um Hinweise nach schwerem Ereignis im Tiergarten

 
Am Abend, dem 25.07.2026, gegen 22 Uhr wurden auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten in Berlin mehrere Personen von einem Pkw angefahren. Mehrere Menschen wurden dabei verletzt, darunter auch lebensgefährlich.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es mindestens einen Tatverdächtigen. Bei dem beteiligten Fahrzeug handelt es sich um einen weißen Pkw.

Helfen Sie unseren Ermittlerinnen und Ermittlern!

Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sachdienliche Hinweise sowie selbst gefertigte Fotos oder Videos zum Tatgeschehen über das folgende Hinweisportal für die weiteren Ermittlungen zu übermitteln:

Zum Hinweisportal

Neues umfassendes Waffen– und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr tritt in Kraft

Polizeimeldung vom 16.07.2025

berlinweit

Gemeinsame Meldung mit BVG, Deutsche Bahn, VBB und Bundespolizei
Nr. 1853
Am Donnerstag, 17. Juli 2025, tritt die vom Senat von Berlin beschlossene Rechtsverordnung, mit der das Führen von Waffen und Messern in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs im Land Berlin verboten wird, in Kraft. Das berlinweite Waffen- und Messerverbot gilt grundsätzlich für alle Personen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs (Bahnhofsgebäude, Bahnsteige sowie beidseitig begrenzte Zugänge). Ziel ist es, die Angriffe mit Waffen und Messern zu verringern, für mehr Sicherheit im Personennahverkehr zu sorgen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren.

Das Messer- und Waffenverbot betrifft neben allen Arten von Messern insbesondere auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Auch Personen mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein dürfen ihre SRS-Waffen nicht führen. Für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte sowie zum Beispiel Beschäftigte gastronomischer Betriebe sind in der Verordnung Ausnahmen formuliert. Die Polizei ist berechtigt, auch ohne konkreten Verdacht Kontrollen durchzuführen. Es werden regelmäßig solche anlassunabhängigen Kontrollen stattfinden. Verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können eingezogen werden. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Alle Informationen zum neuen Waffen- und Messserverbot finden Sie auf der Internetseite der Polizei Berlin unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1570919.php

Die Verordnung ist unter folgendem Link im Internet abrufbar: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2025/ausgabe-nr-18-vom-1672025-s-257-264.pdf?ts=1752484486