Sicher feiern in Berlin

Sicher feiern in Berlin

Herzlich willkommen in der Partymetropole Berlin! Sie sind als Touristin oder Tourist angereist, um das weltberühmte Berliner Nachtleben mit seinen Clubs, Bars und Spätis kennenzulernen? Oder sind Sie schon erfahrener Partygänger und nutzen begeistert die vielfältigen Möglichkeiten dieser großartigen Stadt? Ob neu in der Stadt oder Ur-Berliner, hier können Sie sich erkundigen, wie Sie sicher feiern. Unabhängig von Ihrer Partyerfahrung möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Vorhaben so sicher wie möglich zu erleben.

Auf dieser Seite hat die Polizei Berlin Direktion 5 (City) Informationen zusammengestellt, die Sie davor bewahren können, Opfer von Straftaten zu werden.

Sie erhalten Antworten auf die wichtigsten Fragen, wie zum Beispiel: „Wie schütze ich mich vor Diebstahl?“, „Was sind K.O.-Tropfen?“, „Wie verhalte ich mich, wenn etwas passiert ist?“

Auf der Seite des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie weiterführende Informationen rund ums Thema „Sicher feiern“, z.B. zu Drogenkonsum oder sexueller Gesundheit, sowie Links zu verschiedenen Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten.

Nehmen Sie sich die Zeit, stöbern Sie durch die Artikel dieser Seite und bereiten Sie sich vor, um später mit einem freien Kopf das Nachtleben zu genießen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie eines können: Sicher feiern in Berlin.

Wie schütze ich mich davor, Opfer einer Straftat zu werden?

  • Allgemeine Hinweise

    Es gibt keine allgemeine Formel, die verhindert, dass man selbst Opfer einer Straftat wird. Unsere Tipps und Verhaltenshinweise können jedoch die Wahrscheinlichkeit minimieren:

    • Gehen Sie möglichst nicht allein oder mit Fremden nach Hause.
    • Nutzen Sie beleuchtete, gut frequentierte Wege.
    • Beschränken Sie Ihre persönlichen Wertsachen auf das Nötigste.
    • Tragen Sie Wertsachen möglichst eng am Körper und lassen Sie Ihre Taschen/Rucksäcke nicht unbeaufsichtigt.
    • Vermeiden Sie Bargeldabhebungen im Vorfeld der Party und präsentieren Sie keine hohen Bargeldsummen.
    • Achten Sie auf Ihr Umfeld! Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, wenn Ihnen eine Situation unangenehm ist.
    • Machen Sie auf Ihre Situation aufmerksam und bitten Sie andere Personen um Hilfe.
    • Rufen Sie die 110, wenn Sie in einer Not- oder Gefahrensituation sind.
  • So schützen Sie sich vor K.O.-Tropfen und anderen Drogen
    • Bestellen Sie Getränke bei der Servicekraft und nehmen Sie die Getränke persönlich entgegen.
    • Vorsicht, wenn Ihnen Getränke (insbesondere Mischgetränke) von Fremden angeboten werden.
    • Lassen Sie Ihr Getränk niemals unbeaufsichtigt.
    • Achten Sie beim Öffnen einer Flasche darauf, dass sie originalverschlossen ist.
    • Bedecken Sie Ihren Drink mit einem geeigneten Gegenstand (z. B. Bierdeckel oder Flaschenverschluss).
    • Überprüfen Sie Ihr Getränk mit frei verkäuflichen Produkten (wie z. B. Teststreifen) auf Zusätze.
    • Bestellen Sie im Zweifel ein neues Getränk.

    Merke: Der Konsum von Alkohol und Drogen erhöht die Gefahr, Opfer von Straftaten zu werden

  • Verhaltenshinweise zum Schutz vor Sexualdelikten
    • Setzen Sie Grenzen!
    • Kommt Ihnen jemand näher als Sie es möchten, machen Sie dies der Person deutlich – entweder mit klaren Worten oder Gesten (ausgestreckte Arme; wegdrehen).
    • Umgeben Sie sich mit Ihren Bekannten! Gemeinsam sind Sie stärker gegen Übergriffe!
    • Achten Sie auf Ihre Getränke. K.O.-Tropfen bemerkt man erst, wenn es zu spät ist.
    • Behalten Sie einen klaren Kopf – sexuelle Abenteuer im Clubleben können zwar aufregend sein, aber seien Sie sich auch der Risiken bewusst. Kennen Sie die Person gut genug, um mit ihr nach Hause zu gehen?

Die häufigsten Straftaten in Bezug auf das Berliner Nachtleben

Endlich Wochenende, Freunde treffen, feiern gehen – auf diese Kombination freuen sich die meisten Menschen. Doch diese ausgelassene, fröhliche Partystimmung und unbeschwerte Atmosphäre, bei der mitunter nicht mehr so genau auf die eigenen Wertsachen oder das direkte Umfeld geachtet wird, sorgt bei Täterinnen und Tätern für leichtes Spiel. Kommt dann noch der Konsum von Alkohol und/oder Drogen hinzu, bieten sich noch mehr Tatmöglichkeiten.

Merke: „Gelegenheit macht Diebe!“

Die Bandbreite der möglichen Straftaten reicht von Diebstahls- und Raubdelikten, der Verabreichung von K.O.-Tropfen bis hin zu Sexualdelikten.

  • Diebstahl
    Geldscheine in der Hosentasche

    Beim Diebstahl handelt es sich um die Wegnahme von Sachen ohne Gewalt anzudrohen oder anzuwenden. In Clubs oder anderen Lokalitäten kommt es häufig zum sogenannten Taschendiebstahl.

    Die unterschiedlichen Begehungsweisen können Sie hier nachlesen.

  • Raub
    Raub einer Handtasche

    Beim Raub erfolgt die Wegnahme von Sachen mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt. Es gibt das überraschende Wegnehmen oder Wegreißen z.B. einer Handtasche oder eines Handys ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Opfer. Darüber hinaus auch das gewaltsame Entwenden des Gegenstandes unter Verwendung eines gefährlichen Gegenstandes/einer Waffe oder körperlicher Gewalt.

  • K.O.-Tropfen
    Bild mit diversen Getränken

    Als K.O.-Tropfen werden Substanzen bezeichnet, die einen Menschen bewusstlos, hilflos oder handlungsunfähig machen. Straftäter benutzen diese Stoffe, damit ihre Opfer bei Sexualstraftaten oder Diebstahl wehrlos sind. Insbesondere auf Partys, in Clubs oder Lokalen geben die Täter diese Tropfen heimlich in die Gläser/Flaschen ihrer Opfer. Wenn einem selbst oder jemand anderem plötzlich schwindlig oder schlecht wird, weil man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.-Tropfen sind nur kurz in Blut oder Urin nachweisbar.

    Merke: Unbedingt eine Strafanzeige erstatten, denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen.

  • Sexualdelikte
    Hand als Stoppzeichen

    Sexualdelikte gibt es in vielen verschiedenen Varianten und Ausführungsformen, von sexueller Nötigung bis hin zu einer Vergewaltigung oder der Verbreitung pornografischer Inhalte. Strafrechtlich sind sie insbesondere in den §174 bis §185 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen des Opfers geschieht, ist hiervon erfasst.

    Merke: „Nein heißt Nein!“ Ihr Körper – Ihre Regeln! Diese sollten Sie auch klar kommunizieren.

    Das bedeutet, dass bereits ein einfaches “Nein” des Opfers, eine daraufhin folgende sexuelle Handlung des Täters oder der Täterin zu einer Straftat macht. Bedenken Sie: Jede Person hat das Recht, an jedem Punkt einer Begegnung “Nein” zu sagen, an dem sie sich unwohl fühlt. Es gibt kein “zu früh” und kein “zu spät”. Die Beziehung des Opfers zum Täter/zur Täterin ist für die Verwirklichung einer Straftat egal (verheiratet, befreundet, verwandt, bekannt oder fremd). Alle vom Opfer ungewollten sexuellen Handlungen sind strafbar.

Was tue ich, wenn ich Opfer einer Straftat wurde?

  • Ihnen wurden Wertsachen entwendet? Sie wurden körperlich oder verbal angegriffen?
    • Erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei Berlin.
    • In akuten Notfällen rufen Sie dafür die 110.
    • Liegt kein Notfall (mehr) vor, wenden Sie sich an einen Polizeiabschnitt in Ihrer Nähe oder nutzen Sie die Internetwache der Polizei Berlin.
    • Die Polizeiabschnitte sind rund um die Uhr für Sie telefonisch und persönlich erreichbar.
  • Sie haben den Verdacht, dass Ihnen etwas ins Getränk gemischt wurde?
    • Beim plötzlichen Auftreten von Schwindel und Übelkeit holen Sie sich sofort Hilfe, wenden Sie sich an vertraute Personen oder anwesendes Personal. Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause oder an einen sicheren Ort bringen.
    • Wenn Sie ohne Erinnerung aufwachen: gehen Sie sicher, dass Sie unverletzt sind und schauen Sie, ob Ihnen etwas fehlt.
    • Begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung und alarmieren die Polizei.
    • K.O.-Tropfen sind im Blut für sechs Stunden und im Urin für zwölf Stunden nachweisbar.
  • Sie wurden sexuell belästigt oder angegriffen?
    • Erstatten Sie unbedingt Anzeige oder wenden Sie sich innerhalb der Bürodienstzeiten vorab an die Opferschutzbeauftragten der Polizei Berlin, die Ihnen in einem Erstgespräch beratend zur Seite stehen und an Beratungsstellen verweisen können.
    • Gerichtsfeste Beweise sind für ein späteres Strafverfahren gegen die Tatverdächtige oder den Tatverdächtigen unerlässlich. Lassen Sie sich dafür z.B. in der Gewaltschutzambulanz der Charité untersuchen. Dies können Sie auch unabhängig von einer polizeilichen Anzeige tun.
    • Zeigen Sie die Tat an! Nur so kann der Täter oder die Täterin für seine oder ihre Schuld einstehen.
    • So schwer es Ihnen fällt: Duschen und waschen Sie sich bis zu einer (ärztlichen) Untersuchung nicht. Nur so können Spuren gesichert werden.
    • Waschen Sie auch die Kleidung nicht, die Sie zur Zeit des Übergriffs getragen haben. Verpacken Sie die Kleidungsstücke möglichst einzeln in Papiertüten, damit alle Spuren erhalten bleiben.
    • Verändern Sie den Tatort nicht!
    • Notieren Sie sich all Ihre Erinnerungen, um diese im Rahmen der Vernehmung der Polizei mitzuteilen.
    • Löschen Sie keine Bilder, Videos oder Nachrichten auf Ihrem Mobiltelefon, die mit dem Täter/der Täterin in Verbindung stehen. Diese können für das Strafverfahren von Bedeutung sein.
    • Achten Sie auf sich! Zeigen Sie Stärke, in dem Sie Hilfe in Anspruch nehmen, um das Geschehene zu verarbeiten. Sie müssen Befürchtungen und Ängste nicht alleine durchstehen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Freunden über das Erlebte.

    In der Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten finden Sie weitere Informationen und Beratungsstellen, die teilweise auch anonym beraten. Die Internetseite des LKA 14 (Bearbeitung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Volljährigen) enthält ebenfalls hilfreiche Tipps und Hinweise.

Was muss ich noch beachten?

Zeit ist ein wichtiger Faktor! Sei es für die Sicherung von Videoaufzeichnungen (z.B. in den öffentlichen Verkehrsmitteln), bei einer Sachfahndung (z.B. von Mobiltelefonen) oder beim Nachweis von K.O.-Tropfen, um die Tat schnellstmöglich aufzuklären.

  • Verlust von Kredit- oder EC-Karte

    Bei Verlust von Kredit- oder EC-Karte sollten Sie die Karten sperren lassen (zum Beispiel über die neue bundeseinheitliche Rufnummer 116 116 ). Sie sollten auch für alle innegehabten Kreditkarten die dazugehörigen Nummern notiert haben und diese separat, außerhalb der Geldbörse, aufbewahren. Die Kreditkarten-Firmen fragen die Nummern ab.

  • Verlust von Ausweispapieren

    Wenn Ausweispapiere abhandengekommen sind, finden Sie weiterführende Informationen im ServicePortal Berlin, z.B.

  • Handy weg?

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg z.B. hat in der Rubrik “Mobilfunk/Festnetz” eine Übersicht zusammengestellt, was Sie veranlassen sollten, wenn Ihnen Ihr Handy gestohlen worden ist, damit der Täter nicht auf Ihre Kosten telefonieren kann.

    • Sperren Sie gestohlene SIM-Karten und Mobiltelefone über den Sperrnotruf 116 116 oder online unter www.sperr-notruf.de.
    • Für die Fahndung wird die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer) Ihres Mobiltelefons benötigt. Sie finden diese Nummer auf der Verpackung des Gerätes oder durch Eingabe der Tastenkombination *#06#. Fragen Sie die IMEI-Nummer bereits im Vorfeld ab und notieren diese in Ihren Unterlagen.
    • Falls Sie Ihr Smartphone als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. PayPal, E-Mail-Account, etc.) verwenden, ändern Sie unbedingt Ihre Passwörter. Beachten Sie dies auch für Ihre Zugänge zu sozialen Netzwerken etc.
    • Weitere Informationen finden Sie unter Polizeiliche Kriminalprävention.
  • Wo erhalte ich Hilfe?
    1. Weißer Ring e.V. und Opferhilfe Berlin beraten Kriminalitätsopfer, begleiten u.a. zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei Antragsstellungen.
    2. Wildwasser e.V. – berät von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen, junge Frauen, inter, trans Personen, non-binary Personen bis 27 Jahren
    3. LARA – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*
    4. Trauma-Ambulanzen – Angebot der zeitnahen, schnellen psychotherapeutischen Erstversorgung
    5. Gewaltschutzambulanz – rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin
    6. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – Informationsseite des Bezirksamtes (u. a. Suchtberatung und sexuelle Gesundheit)
    7. odabs.org – Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten.
  • Wie leiste ich Erste Hilfe?

    Gerade hat die Feier noch richtig Spaß gemacht, aber dann sehen Sie, wie eine andere Person plötzlich zusammenbricht. Sowas kann bei zu viel Alkohol oder anderen Substanzen schnell passieren! Hier erfahren Sie, wie Sie anderen im medizinischen Notfall helfen können.

    Erste Hilfe, beispielweise nach zu viel Alkohol

    • Bleiben Sie bei der Person! Auch wenn sie im einen Moment noch ansprechbar war, kann sich ein gesundheitlicher Zustand jederzeit kritisch ändern.
    • Geben Sie der Person Wasser zu trinken! Alkohol entzieht dem Körper Flüssigkeit. Stilles Wasser bietet sich am meisten an, möglichst aus einer Plastikflasche die Sie der Person auch überlassen könnten.
    • Lassen Sie sich erzählen, was die Person zu sich genommen hat! Sollte sie später nicht mehr sprechen können oder sich erinnern, können Sie dem Rettungswagen mögliche wichtige Informationen geben. Auch Allergien oder Krankheiten könnten wichtig sein.
    • Gehört die Person eventuell zu einer Gruppe? Schätzen Sie ab, ob diese sich um sie kümmert und sicher nach Hause bringen kann. Sie können außerdem Security oder Barpersonal ansprechen, damit diese sich um die Person kümmern.
    • Im Zweifel 112! Alarmieren Sie Rettungskräfte lieber zu früh als zu spät. Die Kosten für die Fahrt müssen Sie als unbeteiligter Anrufer nicht selbst zahlen.

    Ablauf Reanimation

    1. Ansprechen! Sie dürfen die Person auch rütteln, um sicherzugehen, dass sie ohnmächtig ist.
    2. Hilfe! Spätestens jetzt sollten Sie andere auf sich aufmerksam machen.
    3. Atemwege! Atmet die Person? Öffnen Sie den Mundraum, entfernen mögliche Fremdkörper und überstrecken Sie den Nacken.
    4. Notruf! Lassen Sie Umstehende die 112 anrufen und die Situation schildern. Sind Sie alleine, nutzen Sie die Freisprechfunktion.
    5. Herzdruckmassage! Ist die Person nicht ansprechbar und hat keine Atmung mehr, dann beginnen Sie die Herzdruckmassage. Dafür drücken Sie auf das Brustbein, möglichst 5 cm tief. Das entspricht in etwa der Breite einer Scheckkarte. Die Lieder „Stayin‘ Alive“ oder „Atemlos durch die Nacht“ haben übrigens genau den richtigen Rhythmus dafür!
    6. Atemspende! Ideal ist ein Wechsel von 30x Herzdruckmassage und 2x Atemspende. Sollten Sie eine Atemspende jedoch persönlich ablehnen, führen Sie zumindest die Herzdruckmassage pausenlos fort.
    7. Andere einbinden! Wechseln Sie sich wenn möglich ab, eine Reanimation kann lange dauern, bis der Rettungswagen eintrifft. Wenn möglich, lassen Sie jemanden einen Defibrillator suchen, beispielsweise in Geschäften.
    8. Durchhalten! Erst wenn die Person wieder Lebenszeichen von sich gibt oder die Rettungskräfte Sie von der Aufgabe ablösen, sollten Sie aufhören.
  • Ich habe Alkohol getrunken, darf ich noch Auto fahren?

    Eine tolle Nacht, viel Alkohol, langer Heimweg, aber kein Bus zu sehen? Die letzte Bahn verpasst? Am besten nehmen Sie jetzt ein Taxi oder laufen die Strecke zu Fuß. Denn Fahrräder, E-Roller oder sogar das eigene Auto stellen jetzt ein Risiko für Sie und alle anderen dar.

    Bereits bei einer normalen Reaktionszeit legt man bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h etwas weniger als drei Meter zurück, bis überhaupt das Lenkrad oder das Bremspedal genutzt werden. Wenn man jetzt noch Alkohol getrunken hat, kommt es zu vielen weiteren Auswirkungen: Die Sehfähigkeit wird eingeschränkt, das Risikobewusstsein verringert sich, die Feinmotorik lässt nach. Dann können aus drei ganz schnell auch sechs oder mehr Meter werden. Tritt nun plötzlich vor Ihnen jemand auf die Straße während Sie betrunken Auto fahren, erhöht sich die Gefahr um ein Vielfaches! Lassen Sie das Auto also am besten einfach stehen.

    Wussten Sie schon…?

    Auch auf dem Fahrrad gelten Alkoholgrenzen! Ab 1,6 Promille begehen Sie beim Fahrradfahren eine Straftat. Außerdem gilt wie beim Autofahren die 0,3 Promillegrenze, wenn Sie zeitgleich Ausfallerscheinungen haben.

    Für E-Roller gelten die gleichen Grenzen wie beim Autofahren! Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Dazu sind nicht einmal Ausfallerscheinungen notwendig.

    Merke: Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss kann auch auf dem E-Roller oder Fahrrad ein Fahrverbot nach sich ziehen! Das gilt dann auch für Autofahrten.

    Auch wenn Sie keinen Fehler machen, kann die Versicherung Geld verlangen! Kommt es zum Unfall und Sie haben Alkohol getrunken, dann nimmt die Versicherung Sie sehr wahrscheinlich wegen Verstoßes gegen die Trunkenheitsklausel in Regress.

Polizei Berlin

Direktion 5 (City)
Dir 5 Stab 42