Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Tränendes Auge

Das LKA 13 bearbeitet Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern gehen uns alle an. Insbesondere das Verhindern von Straftaten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Betroffenheit allein reicht nicht aus. Helfen auch Sie mit!

Jedes Durchsetzen sexueller Handlungen gegen den Willen Betroffener, das Überschreiten von Grenzen und Ausnutzen von Ahnungs- oder Hilflosigkeit sind Ausdruck einer Form von vielfältig empfundener Gewalt. Oftmals sind diese Taten mit unabsehbaren und nachhaltigen, seelischen Folgen für das Leben der Opfer verbunden.

Es gibt keine “Kavaliersdelikte”!

Alle Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer können Betroffene sein – in jedem Alter, in jeder sozialen Schicht, an jedem Ort, zu jeder Zeit. Sexuelle Übergriffe sind überall möglich: In der Öffentlichkeit, zu Hause, auf dem Spielplatz, am Arbeitsplatz, tagsüber oder nachts. Täter stammen oft aus dem sozialen Umfeld.

Was ist neu? Das neue Sexualstrafrecht im Überblick

Ende des Jahres 2016 sind folgende Gesetzesänderungen in Kraft getreten (§§ 177-179,184 i StGB):

Eine sexuelle Handlung ist dann strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person erfolgt. Es kommt nicht mehr darauf an, ob die Person sich körperlich dagegen gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Alle erkennbar nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen werden nunmehr unter Strafe gestellt. Ein Täter kann sich somit nicht mehr mit dem Einwand entlasten, er habe nicht erkennen können, ob das Opfer einverstanden war, weil es sich nicht körperlich gewehrt habe.

Grapschen ist strafbar! Erstatten Sie Anzeige!

Neu eingeführt wurde insbesondere der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Damit sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bisher nicht für strafrechtlich relevant erachtet wurden. Dazu zählt z.B. unerwünscht angefasst oder anderweitig sexuell bedrängt zu werden. Dies können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder über die Internetwache bei jeder Polizeidienststelle anzeigen.

Sexuelle Selbstbestimmung: Nein heißt Nein!

Damit hat insbesondere auch der eigene Kleidungsstil nichts zu tun. Jede Person hat das Recht, sich so zu kleiden, wie sie sich wohlfühlt. Niemand hat deswegen Belästigungen oder andere Grenzverletzungen hinzunehmen. Es gibt keine Rechtfertigung für sexuelle Übergriffe! Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und mit wem er sich sexuell einlässt und kann jederzeit seinen freien Willen äußern, also auch bereits begonnene sexuelle Handlungen wieder abbrechen oder beenden.

Verhaltenshinweise zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Belästigungen in der Öffentlichkeit

Geraten Sie in eine Situation, in der Sie sexuell bedrängt werden, spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, um die Gefahr erfolgreich abzuwehren. Hinweise, die sich hierbei als hilfreich erwiesen haben und sich positiv auf das Sicherheitsgefühl der Betroffenen auswirken, können Sie den nachfolgenden Flyern entnehmen.

  • Verhaltenshinweise bei sexueller Belästigung und Übergriffen im öffentlichen Raum

    PDF-Dokument (377.8 kB)

  • How to deal with sexual harassment or sexual assault in public spaces

    PDF-Dokument (376.3 kB)

In Fällen von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung wenden Sie sich bitte an LKA 53.

Bei Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) wenden Sie sich bitte an LKA Präv.

Ansprechen von Kindern durch Fremde - Eine Handlungshilfe für Eltern

Straftaten zum Nachteil von Kindern werden meist durch Personen aus dem sozialen Umfeld verübt. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person – möglicherweise aus dem Auto heraus – angesprochen und sogar bedrängt wird. Was Sie als Eltern tun können, um Ihrem Kind Verhaltensalternativen zu vermitteln, erläutern wir Ihnen in diesem Merkblatt:

  • Flyer - Verdächtiges Ansprechen von Kindern durch fremde Erwachsene

    PDF-Dokument (675.0 kB)

Cybergrooming: Ein gezieltes Ansprechen von Minderjährigen im Internet, um sexuelle Kontakte anzubahnen und Minderjährige online bzw. offline zu missbrauchen. Was Eltern tun können, um ihr Kind zu schützen, finden auf unserer Seite zum Thema Cybergrooming.