Das LKA 13 bearbeitet Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern gehen uns alle an. Insbesondere das Verhindern von Straftaten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Betroffenheit allein reicht nicht aus. Helfen auch Sie mit!
Jedes Durchsetzen sexueller Handlungen gegen den Willen Betroffener, das Überschreiten von Grenzen und Ausnutzen von Ahnungs- oder Hilflosigkeit sind Ausdruck einer Form von vielfältig empfundener Gewalt. Oftmals sind diese Taten mit unabsehbaren und nachhaltigen, seelischen Folgen für das Leben der Opfer verbunden.
Es gibt keine “Kavaliersdelikte”!
Alle Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer können Betroffene sein – in jedem Alter, in jeder sozialen Schicht, an jedem Ort, zu jeder Zeit. Sexuelle Übergriffe sind überall möglich: In der Öffentlichkeit, zu Hause, auf dem Spielplatz, am Arbeitsplatz, tagsüber oder nachts. Täter stammen oft aus dem sozialen Umfeld.