Hinsichtlich des Studiums für den gehobenen Dienst haben sich zum Studienbeginn Herbst 2010 einige Änderungen ergeben. Der bisherige Diplom-Studiengang ist in einen Bachelor-Studiengang überführt worden.
Die Umstellung des Studiengangs vom Diplom- auf das Bachelorformat wurde als Chance für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und den Aufgaben angemessenen Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst betrachtet und genutzt:
- So ist die berufliche Praxis im Polizeivollzugsdienst durch Situationen geprägt, in denen auf eine erhebliche Bandbreite unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen zurückgegriffen werden muss und sach- und fachgerechtes Handeln von der Fähigkeit abhängt, diese zusammenführen zu können. Die Ausbildung zum Polizeivollzugsdienst muss folglich auf einer soliden fachlichen Basis ruhen, jedoch interdisziplinär ausgerichtet sein. Dem wurde dadurch Rechnung getragen, dass Module gebildet wurden, die teilweise, vor allem im Grundlagenbereich, entlang der Fächergrenzen, mit fortschreitendem Studium aber zunehmend fächerübergreifend und aufgabenorientiert zugeschnitten sind.
- Zudem wurde eine stärkere Verzahnung der Studien- und Praktikumsphasen angestrebt, was insbesondere durch einen häufigeren Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Studienzeiten erreicht werden soll.
- Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Befähigung der Studierenden zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Diese Kompetenz soll insbesondere durch die Anfertigung einer Bachelorarbeit gestärkt werden.
Übersicht über das Studium
Gesamtdauer und Studienbeginn
Der Bachelor-Studiengang ist auf eine Studienzeit von drei Jahren angelegt und soll dementsprechend 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro Leistungspunkt umfassen. Der Studienbeginn ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.
Studiengangsaufbau
Der Bachelor-Studiengang „gehobener Polizeivollzugsdienst“ ist als interner Studiengang ausgestaltet. Studierende, die im Beamtenverhältnis stehen, sollen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erwerben. Die Studierenden sind in ihrer Mehrheit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, die das Studium im Rahmen ihres beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes absolvieren. Daneben sollen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes der Polizei Berlin, die von ihrer Dienstbehörde zum Einführungsdienst in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen wurden, den Studiengang absolvieren, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erwerben. Die Studierenden werden für die Fachrichtungen Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Gewerbeaußendienst zugelassen. Sie studieren vor allem im Grundlagenbereich gemeinsam. Die spartenspezifische Spezialisierung beginnt ab dem 3. Semester.
Einbindung der Praxisphasen in das Studium
Die berufspraktischen Studienzeiten sind im Rahmen der modularen Struktur des Studiums zum größten Teil in dem das gesamte Studium andauernden Modul 15 „Studienpraktika“ zusammengefasst. Es beinhaltet zum einen praktische Trainings und zum anderen Praxis in den Dienststellen. Zur Verbesserung der Verzahnung von Theorie und Praxis werden die betreffenden Praxiseinheiten mit korrespondierenden theoretischen Lehrveranstaltungen verknüpft und es erfolgt eine enge individuelle Abstimmung zwischen den jeweiligen Verantwortlichen der Hochschule und der Polizeibehörde.
Sport findet während der Vorlesungszeiten an der HWR Berlin und während der Dienststellenpraktika einmal wöchentlich statt. Wer die Schießleistungsnachweise und die Sportleistungsnachweise im Modul 15 bis zu einem von der Dienstbehörde festgelegten Zeitpunkt nicht erfolgreich absolviert hat, wird aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.