Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, vor Beginn des geplanten Ausbaues der
Wendenschloßstraße die folgenden, durch den Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr als Grundlage zur Umsetzung der Drs. VI/0345 aufgestellten Maßnahmen umzusetzen:
1.
Den Anwohnern ist eine Ablösung gemäß § 23 StrABG zu erläutern
und anzubieten. Die BVV geht davon aus, dass die im Verfahren der
Bürgerbeteiligung vorgelegten Baukosten nicht wesentlich überschritten werden.
2.
Die Zahl der Beteiligten muss unverzüglich rechtssicher
geklärt werden. Abweichungen vom derzeitigen Stand sind dem Ausschuss
vorzutragen.
3.
Vor Rechnungslegung sollen vom Bezirk keine Maßnahmen
getroffen werden, die die derzeitige Klassifizierung der Straße ändern können.
4. Überfahrten
zu Grundstücken können nur bei nachgewiesenen Mehrkosten zu erhöhten Beiträgen
führen und sind vorher mit den Anliegern abzusprechen.