Drucksache - VI/0472  

 
 
Betreff: Flexible Schuleingangsphase
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, JugSchul
Verfasser:Karin KantRetzlaff, Dirk Dieter
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
01.11.2007 
12. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
22.11.2007 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 22.10.2007, DIE LINKE.
Schriftliche Beantwortung, 15.11.2007, BA

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  1. Wie bewertet das Bezirksamt die bisherigen Erfahrungen mit dem altersübergreifenden Lernen?
  2. Wie viele Lehrkräfte agieren in den jeweiligen Klassen bzw. Lerngruppen?
  3. Wie ist die Kompatibilität der einzelnen Grundschulen gewährleistet, wenn  Kinder durch Zuzug bzw. Umzug innerhalb des Bezirks in eine andere Grundschule aufgenommen werden müssen?
  4. Sind dem Bezirksamt diesbezügliche Probleme, auch aus pädagogischer Sicht, bekannt?
  5. Gibt es Erfahrungen mit der Aufnahme von zugezogenen Grundschülern aus anderen Bundesländern?
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Vorbemerkung:

 

  1. Für JüL (Jahrgangsübergreifendes Lernen) ist das Bezirksamt nicht zuständig, da es sich hier eindeutig um schulinnere Angelegenheiten handelt.

 

  1. Gut zwei Monaten nach Einführung des JüL an einem Teil der Grundschulen im Bezirk sollte man mit Bewertungen sehr vorsichtig und zurückhaltend sein.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Von 28 Grundschulen im Bezirk haben 11 JüL eingeführt, davon 9 Grundschulen mit Lerngruppen aus den Klassenstufen 1 und 2 sowie 2 Grundschulen mit Lerngruppen aus den Klassenstufen 1, 2 und 3 (siehe Anlage 1). Insofern ist es schwer, schon jetzt Bewertungen vorzunehmen.

Bei den Eltern waren vor Einführung des JüL von großer Begeisterung über zurückhaltende Aufnahme bis hin zu starker Ablehnung alle Reaktionen vorhanden.

Mehr lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Vor einer umfassenden Bewertung sollte mindestens ein kompletter Durchlauf abgewartet werden.

 

Zu 2.

Nach Auskunft der Schulaufsicht agieren 132 Lehrerinnen und Lehrer in den jeweiligen Lerngruppen.

 

Zu 3., 4. u. 5.

Wir geben die Antwort der Schulaufsicht (siehe Anlage 2) zur Kenntnis.

 

§ 3 Abs. 1 SchulG: „ Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbstständig zu treffen und selbstständig weiterzulernen, und berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen.“

 

§ 20 Abs. 1. u. 2. SchulG:

Abs. 1: „ Die Grundschule vermittelt die allgemeinen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten gemeinsam für alle Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lernfähigkeiten. Sie entwickelt die Grundlagen für das selbstständige Denken, Lernen, Handeln und Arbeiten sowie die für das menschliche Miteinander notwendige soziale Kompetenz. Die Grundschule vermittelt eine grundlegende Bildung durch vorfachlichen, fachlichen, fachübergreifenden und fachverbindenen Unterricht und führt die Schülerinnen und Schüler zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Schuleingangsphase (Jahrgangsstufe 1 und 2) und die Jahrgangsstufen 3 bis 6.“

 

Abs. 2: „ Die Schuleingangsphase knüpft an die individuelle Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler, ihre vorschulische Erfahrung sowie ihre Lebensumwelt an. Sie hat das Ziel, die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler durch Formen des gemeinsamen Lernens, Arbeitens und Spielens zu entwickeln und zu erweitern und dabei die soziale Kompetenz zu fördern. Zum Aufbau von Lernkompetenzen in der Schuleingangsphase gehören insbesondere

  1. das sprachliche verarbeiten von gemeinsamen Erfahrungen und deren gezielte inhaltliche Klärung und Erweiterung,
  2. die Schulung des Denkens, um die natürliche und mediale Umwelt zu erfassen und die eigenen Bedürfnisse artikulieren zu können,
  3. der Erwerb von Grundfertigkeiten im Lesen, Schreiben, im mathematischen Denken im musisch- künstlerischen Bereich,
  4. der Erwerb motorischer Grundfertigkeiten und -fähigkeiten.“

 

Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass Zu- bzw. Umzüge von Kindern nicht relevant sind, da den Schülerinnen und Schülern die Inhalte ihrer jeweiligen Klassenstufe vermittelt werden. Daher ist es nicht entscheidend, ob sie altershomogen oder –inhomogen unterrichtet werden. Wichtig ist, dass die Kinder an dem Stand abgeholt werden, an dem sie sich gerade befinden. Daraus ergibt sich das Maß der individuellen Förderung, welches nicht von der Einführung des JüL abhängig ist.

Probleme oder Erfahrungen mit zugezogenen Grundschülern aus anderen Bundesländern sind an das Bezirksamt nicht herangetragen worden.

 
 

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