Auszug - Spendenboxen auf dem Gelände des ehemaligen Strandbads Rahnsdorf
Die BE des A. f. UmGrIm wird über Pkt. 3 der Konsensliste
(AoA) angenommen. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Gelände des ehemaligen Strandbads in Rahnsdorf Spendenboxen sowie Auskunftstafeln, die die Hintergründe des kostenlosen Zugangs zum Gelände erläutern, aufzustellen. Spendenzweck sollte die Anschaffung von Kinderspielgeräten sein. Abstimmungsergebnis: dafür: 30. dagegen: 0. Enthaltung: 23.
Realisierung: 21.11.07 1. ZB VI-13 lfd. Nr. 0861 20.12.08 2. ZB VI-25 lfd. Nr. 1762 22.06.09 SB VI-31 lfd. Nr. 2217 Zu o.g. Beschluss ergeht folgender 1. Zwischenbericht: Grundsätzlich wird der Bezirksverordnetenbeschluss begrüßt. Es ergeben sich jedoch aus Sicht der Serviceeinheit
Personal und Finanzen haushaltsrechtliche Bedenken beim Aufstellen der
vorgeschlagenen Spendenboxen zum Sammeln von Bargeld. Vor allem ist die Gewährleistung der Kassensicherheit gemäß LHO §§ 77 und 78 für die vollständige und sichere Aufbewahrung des Bargelds mit angemessenen Mitteln nicht zu erreichen. Entsprechend der LHO Nr. 30 AV § 70 besteht allerdings die Möglichkeit des bar-geldlosen Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Kleinbeträgen. So dass die aufzustellenden Hinweisschilder auch dafür genutzt werden sollten, den Besuchern/innen Informationen zu dem genannten Spendenzweck zu vermitteln. Entsprechend der LHO kann dafür ein Spendenkonto eingerichtet werden. Gabriele Schöttler M. Schneider Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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