Beschluss:
a) Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für das in der anliegenden Karte mit einer Linie eingegrenzte Gebiet „Kaskelstraße“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin, welches die folgenden Flächen umfasst: die Hauffstraße in voller Breite ab dem Grundstück Nr. 2 bis zur Türrschmidtstraße, die östliche Grenze der Grundstücke Türrschmidtstraße 32 A, Archibaldweg 12, Nöldnerstraße 32 und Nöldnerstraße 42, die Schlichtallee, die südliche Grenze der Grundstücke Nöldnerstraße 42 – 45, die Nöldnerstraße, Karlshorster Straße und Marktstraße in voller Breite, die rückwärtigen Grundstücksgrenzen Pfarrstraße 144 / 120 und 112 / 92 sowie die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Marktstraße 1 / Pfarrstraße 146, Kaskelstraße 4, 5 und Hauffstraße 2.
b) Mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
c) Die Bezirksverordnetenversammlung über die erfolgte Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kenntnis zu setzen.