Drucksache - DS/0277/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-129 - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Manetstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
06.07.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage1_Geltungsbereich PDF-Dokument
VzK - Anlage2_Begründung des 11-129 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände zwischen Waldowstraße, Degnerstraße, Konrad-Wolf-Straße, Manetstraße und Lindenweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-129 aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-           Planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung und behutsame Entwicklung des Flächenpotentials.

-           Sicherung der vorhandenen landschaftlichen Prägung und der Ruhezone im Blockinnenbereich.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-129 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen sowie die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

c)      mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

 
 

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