Drucksache - DS/0290/VIII
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0290/VIII in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht bevorzugt die Kleingartenanlagen in Lichtenberg bauplanungsrechtlich als Dauerkleingärten zu sichern, die nach Kleingartenentwicklungsplan der Sicherungsstufe Ia (ungesicherte Kleingärten), Ib (sonstige Kleingärten) oder III (zeitlich gesicherte Kleingärten) zugeordnet sind und die sich nicht im Landeseigentum befinden.
Begründung: Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat die Drucksache am 7.9.2017 beraten. Er unterstützt das Anliegen, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zunächst die Kleingartenanlagen zu bearbeiten, die ungenügend oder gar nicht gegenüber dem wachsenden Verwertungsdruck gesichert sind. Die notwendigen Schritte mit zusätzlichen Bedingungen zu verknüpfen hielt der Ausschuss in seiner Mehrheit nicht für zielführend und im Widerspruch zu gesetzlichen Grundlagen stehend.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht vorrangig die Kleingartenanlagen in Lichtenberg bauplanungsrechtlich als Dauerkleingärten zu sichern:
Abstimmungsergebnis: 13 / 0 / 1
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