Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Kaskelstraße" im Bezirk Lichtenberg von Berlin  

 
 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 15.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0292/VIII Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Kaskelstraße" im Bezirk Lichtenberg von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Bezirksamt verzichtete auf eine Begründung seiner Dringlichen Vorlage zur Beschlussfassung.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der Dringlichen Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

 


Beschluss:

 

a)      Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für das in der anliegenden Karte mit einer Linie eingegrenzte Gebiet „Kaskelstraße“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin, welches die folgenden Flächen umfasst: die Hauffstraße in voller Breite ab dem Grundstück Nr. 2 bis zur Türrschmidtstraße, die östliche Grenze der Grundstücke Türrschmidtstraße 32 A, Archibaldweg 12, Nöldnerstraße 32 und Nöldnerstraße 42, die Schlichtallee, die südliche Grenze der Grundstücke Nöldnerstraße 42 – 45, die Nöldnerstraße, Karlshorster Straße und Marktstraße in voller Breite, die rückwärtigen Grundstücksgrenzen Pfarrstraße 144 / 120 und 112 / 92 sowie die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Marktstraße 1 / Pfarrstraße 146, Kaskelstraße 4, 5 und Hauffstraße 2.

 

b)   Mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)   Die Bezirksverordnetenversammlung über die erfolgte Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kenntnis zu setzen.

 
 

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