Drucksache - DS/0134/VIII
Das Bezirksamt wurde ersucht,
dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Umbaus und der Sanierung von Turnhallen die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen umfassen insbesondere
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bei allen Grundinstandsetzungen von Sporthallen werden Zufahrtswege und Zugänge Barrierefrei gestaltet. Die Türen bekommen wie in den Schulen allerdings keine automatischen Türöffner, da diese der sonstigen Frequentierung im Schulbetrieb nicht gewachsen sind. Stattdessen sichern wir eine Leichtgängigkeit der Türen, damit diese auch von Personen mit Einschränkungen gut zu öffnen sind. Die ausreichende Türbreite für Räume, die von Rollstuhlfahrern genutzt werden, ist selbstverständlich.
Alle Sporthallen bekommen auf Hallenebene je nach Größe mindestens ein in der Regel zwei barrierefreie WC mit Dusche und Umkleidemöglichkeit. Diese sind auch mit den angesprochenen Stützgriffen ausgestattet. Orientierungshilfe bieten Farbkonzept und Beschilderung.
Separate Aufbewahrungsräume für Rollstühle sind aus Platzgründen bisher nicht vorgesehen worden. Hier werden bei Notwendigkeit vonseiten des Bereiches Schule/ Sport organisatorische Maßnahmen ergriffen.
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