Drucksache - DS/0148/VIII  

 
 
Betreff: In Schulküchen investieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
12.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
10.05.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
18.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit) erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE HPGO PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Angemessenheit und Funktionalität der Schulküchen in Lichtenberg zu prüfen und bei Bedarf Mittel für die Instandsetzung, Sanierung und den Ausbau von Schulküchen einzusetzen. Auch für weiterführende Schulen soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine gesunde Essensversorgung unabhängig von den Nutzerzahlen zu etablieren. Die damit verbundenen Kosten sind darzulegen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Es ist seit Jahren gängige Praxis, dass die Schulküchen (Verteilerküchen) bei Catererwechsel entsprechend den Anforderungen des jeweiligen neuen Caterers kurzfristig vor Inbetriebnahme baulich und technisch überprüft und angepasst werden. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Beköstigungsmöglichkeiten ist dieser Prozess auch weiterhin als Einzelfallprüfung sachdienlich und lässt sich nur schwer pauschalisieren.

Im Rahmen von Grundinstandsetzungen von Schulküchen wird eine technische Ausstattung gehobenen Standards vorgesehen, um diverse Beköstigungsmöglichkeiten ohne weitere bauliche Maßnahmen zu ermöglichen. Aber selbst hier werden in Anbetracht der sich rasant ändernden Anforderungen immer wieder Anpassungsmaßnahmen erforderlich.

Die Grundinstandsetzung einer Bestandsküche ist einschließlich Einbau Fettabscheider und Lüftungsanlage sowie individueller Grundleitungssanierung derzeit mit Kosten zwischen 150 und 200 T€ zu veranschlagen. Diese Maßnahmen werden je nach baulicher Priorität und schulorganisatorischer Machbarkeit eingeordnet, derzeit erfolgen jährlich ca. zwei Grundinstandsetzungen von Verteilerküchen.

 

 
 

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