Drucksache - DS/0268/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an den See zugänglichen Stellen Piktogramme bzw. Schilder aufzustellen, die auf ein Badeverbot und einer Gesundheitsgefährdung hinweisen.
Das Bezirksamt wird weiter ersucht, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Gefahren, die am Rummelsburger See existieren, hinzuweisen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat im Bereich des 22-Stunden Anlegers und an zwei Standorten im Bereich des Paul-und-Paula-Ufers Schilder mit der Aufschrift „Baden verboten“ aufgestellt. Für die Prüfung der Wasserqualität ist das Bezirksamt nicht zuständig, demzufolge können durch das Bezirksamt auch keine Hinweisschilder angebracht werden, die auf eine besondere Gefährdung hinweisen. Das Verbotsschild ist eindeutig und bedarf auch keiner weiteren Erläuterung.
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