Die Vorlage und der von der Fraktion der Piraten eingebrachte Änderungsantrag werden vorgestellt. Das BA führt einige Bemerkungen zum Änderungsantrag aus:
- Uferstreifen: Dem Anliegen ist bereits im Ausgangsantrag entsprochen.
- Gebäudehöhe: Die Bebauung sollte sich an der der Umgebung orientieren.
- Gewerbeflächen: Es sei ein Mischgebiet entlang der Kynast- und Hauptstr. vorgesehen, ein Kerngebiet an der Ecke zum Ostkreuz hin.
- Kleinteilige Vergabe: Sei im östlichen Teil vorstellbar, aber nicht planungsrechtlich realisierbar.
- Kitas und Schulen: Hier haben die zuständigen Fachbereiche keinen Bedarf angemeldet; eine Kita wird östlich des Plangebiets errichtet.
- Grünflächen: Es sei Sache des Landes Berlin, die Kaufverträge im Einzelnen auszugestalten.
- Fußgängervorrang: Die Promenade werde autofrei gestaltet
- Erschließungsstraßen: Seien unvermeidlich, da das Plangebiet nur an zwei Stellen an die Hauptstraße angebunden werden könne
- Akustik: Hier sei ein Kompromiss zwischen klimatischen und akustischen Belangen erforderlich
- Jugendfreizeiteinrichtung: Eine Errichtung sei grundsätzlich zulässig und müsse nicht extra in den B-Plan aufgenommen werden.
- Biotop: Der Erhalt sei vorgesehen, die Gestaltung der Wege sei Sache des Fachamts
Das BA wird wichtige Intentionen des Änderungsantrags aufnehmen.
In der Antragsdebatte werden die DS/0343/VII und der Änderungsantrag parallel behandelt.
(1) Verbreiterung des Uferstreifens
Die Fassung des Ursprungsantrags mit Änderungen des Antragstellers bleibt erhalten.
(2) Verringerung der Baumasse und Gebäudehöhe
Der letzte Satz wird gestrichen.
(3) Erhalt des Pumpengebäudes
Unverändert.
(4) Schilfgürtel
Unverändert
(5) Spielplätze
Die Fassung des Ursprungsantrags bleibt erhalten. Der Ausschuss empfiehlt, dass das Erfordernis einer Schule durch das zuständige Fachamt nochmals geprüft wird.
Die Absätze (6) bis (9) des Änderungsantrags entfallen, die Anregungen aus dem Änderungsantrag waren aber Gegenstand einer eingehenden Diskussion mit dem BA. Der Änderungsantrag wird zu Protokoll gegeben.
Eine Nachfrage von Herrn Petermann, ob das Kerngebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden könne, beantwortet das BA dahingehend, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann und der Trend zum Mischgebiet geht, da im Kerngebiet nur 20 Prozent Wohnnutzung möglich sei.
Bezüglich der Abstimmung mit Friedrichshain-Kreuzberg erklärt Prof. Hofmann, dass der B-Plan in beiden Bezirksverordnetenversammlungen beschlossen werden müsse und es eine Abstimmung zwischen beiden Ausschussvorsitzenden auf eine gemeinsame Sitzung bei Bedarf gebe.
Abstimmung: 11/1/0