Drucksache - DS/0447/VII  

 
 
Betreff: Programmplanung Stadtumbau Ost - Vornotierung Programmjahr 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche VzK PDF-Dokument
Dringliche VzK - Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)               die in der Anlage („Stadtumbau Ost - Programmanmeldung 2013-16“) gelisteten Maßnahmen zur Aufnahme in die Programmplanung bei SenStadtUm anzumelden;

 

b)               die im Programmjahr 2012 bewilligten Mittel für die Gestaltung eines Blockparks nach der Entscheidung der Schulverwaltung, diesen Standort für einen späteren Schulneubau vorzuhalten, für eine nachhaltige und die spätere bauliche Nutzung nicht in Frage stellende Zwischenlösung einzusetzen;

 

c)               die im Programmjahr 2012 in der Adam-Ries-Schule nicht benötigten Fördermittel in Höhe von 255T€ für den 1. BA der Sanierung des Kreativgymnasiums Rüdigerstraße einzusetzen im Vorgriff auf die neu angemeldete Maßnahme des Trägers „Die Kappe e.V.“;

 

d)               die vom Fördergeber SenStadtUm geplante Entlassung der Förderkulisse Ostkreuz mit zu tragen und den für die Förderkulissen Friedrichsfelde und Fennpfuhl geplanten „inaktiven Status“ zu akzeptieren mit dem Vorbehalt der Förderung einer Aufwertung am Roederplatz;

 

e)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

 

Zu a)

Die Anmeldung der Projekte erfolgt turnusmäßig; die Priorisierung wurde nach Meldung der Fachgebiete vorgenommen und umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die in den künftig inaktiven Kulissen dann nicht mehr gefördert werden können; in diesen Fällen kommen Nachrücker nur dann zu Zuge, wenn eine andere Maßnahme ausfällt.

 

Zu b)

Die Fläche im Zentrum des Sanierungsgebiets sollte nicht über viele Jahre brach liegen; der Bedarf für eine öffentlich nutzbare Freifläche und einen Spielplatz erfordert eine zeitnahe Aufwertung der Fläche, die in eine spätere Schulnutzung integriert werden kann, bzw. teilweise weiterhin öffentlich nutzbar ist.

 

Zu c)

Die Planungsleistung konnten auf Grund der vorläufigen Haushaltswirtschaft erst mit dreimonatiger Verspätung beauftragt werden, was einen Baubeginn erst zu Ende der Bausaison ermöglicht und wegen der Jährlichkeit der Mittel zu einem unkalkulierbaren Risiko führen würde. Da ein Tausch mit anderen bezirklichen Maßnahmen nicht möglich ist, sollten die Mittel zumindest im Bezirk bleiben und können in die vorbereitete Maßnahme des Trägers „Die Kappe e.V.“ umgeschichtet werden.

 

Zu d)

Der Rückzug aus den alten Fördergebieten ist seit Längerem angekündigt und aufgrund weitgehend erfolgter Aufwertung hier und den umfangreichen Bedarfen in den neuen Fördergebieten Berlins nicht vermeidbar. Davon wird allerdings auch das neue Fördergebiet Frankfurter Allee Nord profitieren. Die Großsiedlung Hohenschönhausen verbleibt weiterhin in der Förderkulisse.

 

 
 

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