Drucksache - DS/0309/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass künftig das halbseitige Gehwegparken in der Hohenschönhauser Straße stadtauswärts zwischen Einmündung Wohngebietsstraße Landsberger Allee, Herbert-Zschäpe-Straße und Judith-Auer-Straße angeordnet wird.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
In der Hohenschönhauser Straße kommt es zu einer Überschneidung verschiedener Fahrstreifen und auch des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Fahrstreifenbündelung wird durch eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) im Bereich der Lichtzeichenanlage (LZA) Otto-Marquardt-Straße noch verschärft. Die Fahrspuren werden von zwei Fahrstreifen auf einen Fahrstreifen, auf dem auch der ÖPNV verkehrt, reduziert. Eine mögliche Stauung ist an dieser Stelle zum Schutze der ein- und aussteigenden Fahrgäste der Tram gewollt und erzielt. Der Schutz der Fahrgäste hat beim Ein- und Aussteigevorgang an den Haltestellen Vorrang.
Entgegen der Darstellung im Antrag sind weder Verspätungen in diesem Bereich zu beobachten, noch durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bekannt gemacht worden. Prüfungen durch das Bezirksamt haben ergeben, dass sich durch halbseitiges Parken auf dem Gehweg keine Änderungen der Verkehrssituation an der Engstelle oder auf der Gegenfahrbahn ergeben würden. Selbst durch halbseitiges Parken auf Gehwegen stadtauswärts entsteht kein neuer befahrbarer Raum. Das Nadelöhr würde weiter bestehen.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass im Zuge des kompletten Neubaus der Hohenschönhausener / Oderbruchstraße eine weitgehende Änderung der Aufteilung der Verkehrsflächen (Straße, Tram-Trasse, Radweg) erfolgen wird. Der Planungsstand ist in der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Verkehr der BVV am 23.10.2012 vorgestellt worden. Demnach fallen die Parkplätze im Bereich der Hohenschönhausener Straße weitgehend weg. Die Parkplatzanlage auf der Nordseite der Hohenschönhauser Straße soll bestehen bleiben, so dass im Bereich der Hohenschönhauser Straße ein großer Teil der Stellplätze erhalten werden. Das Planfestsstellungsverfahren beginnt in den Jahren 2014/2015. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2015 / 2016 geplant. Auch deshalb werden hier vor ab keine Änderungen der Verkehrsführung erfolgen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |