Drucksache - DS/0208/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie im Zwischenbericht an die BVV am 19.06.2012 informiert, hat sich das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – gemeinsam mit anderen Bezirken – für das Anliegen der Drucksache eingesetzt. Der daraufhin erfolgte überarbeitete Gesetzentwurf wurde zwischenzeitlich durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen. Mit dem „Gesetz zur Ganztagsbetreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6 und für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ werden die Betreuungsmöglichkeiten für die im Gesetz bezeichnete Schülergruppe verbessert. Eine wesentliche Änderung ist dabei der Verzicht auf den Nachweis eines „besonderen Bedarfes“ bei Beantragung einer ergänzenden Förderung (Hortbetreuung) für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 während der Schulzeit. Für Anträge auf Betreuung während der Ferien ist das Vorliegen eines „besonderen Bedarfes“ notwendig, in diesem Fällen ist eine Betreuung während der Ferien jedoch (weiter) grundsätzlich möglich. Eine Übersicht der wesentlichen Neuregelungen in Gegenüberstellung zu den bisherigen Regelungen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
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