Drucksache - DS/0425/VII  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bebauungsplans XXII-26
Arbeitstitel: Konrad-Wolf-Straße, Simon-Bolivar-Straße, Mittelstraße und Sandinostraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-26 für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Simon-Bolivar-Straße, Mittelstraße und Sandinostraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 17.10.1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)   die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung: siehe Anlage 2


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-26

für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Simon-Bolivar-Straße, Mittelstraße und Sandinostraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                               Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung von Mischgebieten und eines allgemeinen Wohngebietes

Anlage 2

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 17.10.1995 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XXII-26 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 60 vom 24.11.1995).

Ziel der Planung war die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für die Grundstücke Sandinostraße 18-20A, Mittelstraße 1-10, Simon-Bolivar-Straße 2 und zwei nach Art und Maß der Nutzung sich unterscheidende Mischgebiete für die verbleibenden Flächen bis zur Konrad-Wolf-Straße.

Das Verfahren ruht seit dem Jahr 2000.

 

Im Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet südlich der Konrad-Wolf-Straße (Senatsbeschluss 2017/92) waren städtebauliche Missstände festgestellt worden, die über eine städtebauliche Neuordnung beseitigt werden sollten.

Das Plangebiet war lange gewerblich genutzt. In den Randbereichen bestand aber schon immer eine Wohnnutzung. Die gewerblich genutzten Flächen lagen über 20 Jahre brach. Für die Fortführung einer gewerblichen Nutzung der Grundstücke an der Konrad-Wolf-Straße und der denkmalgeschützten Zuckerwarenfabrik konnten keine Investoren gewonnen werden. Deshalb hält der Bezirk nicht mehr an dem Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-26 - Sicherung von Mischgebieten an der Konrad-Wolf-Straße - fest.

 

Zur Sicherung der Erhaltung und Instandsetzung des Denkmalobjektes Zuckerwarenfabrik wurde einer Nutzungsänderung des Objektes zu Wohnzwecken planungsrechtlich nach § 34 BauGB zugestimmt und eine Baugenehmigung für 70 Wohnungen erteilt.

 

Für die verbleibenden Grundstücksflächen des Bebauungsplangebietes wurden zwischenzeitlich Bauanträge für 8 Mehrfamilienhäuser und 15 Stadthäuser auf 4 Baufeldern gestellt, für die auf der Grundlage des § 34 BauGB Baugenehmigungen erteilt wurden. Die Wohnbauten sind teilweise realisiert bzw. befinden sich noch im Bau.

 

Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für eine Planung gesehen.

 

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

 

 
 

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