Auszug - Quartier "An der Mole" - Sozialverträgliches Wohnen ermöglichen  

 
 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 20.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0345/VII Quartier "An der Mole" - Sozialverträgliches Wohnen ermöglichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Professor Dr

Die Beratung fand in Verbindung mit den Beschlussempfehlungen DS0343/VII und DS/0344 statt.

 

Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.) begründete die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung – DS/0343/VII, DS/0344/VII und DS/0345/VII.

 

Herr Lange (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) beantragte die Rücküberweisung der drei Drucksachen in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung zum Zwecke der erneuten Beratung in gemeinsamer Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung mit dem zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Im Rahmen der Aussprache nahmen Stellung:

 

-          Herr Fahrenberg (Fraktion der SPD)

-          Herr Hoffmann (Fraktion der CDU)

-          Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg)

-          Herr Meyer (Fraktion PIRATEN Lichtenberg)

-          Herr Heinisch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

-          Herr Költzsch (Fraktion der SPD)

-          Frau van der Wall (Fraktion Bündnis 90’/Die Grünen)

-          Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.)

-          Herr Lange (Fraktion PIRATEN Lichtenberg)

-          Herr Becker (Fraktion der SPD)

-          Herr Bornfleth (Fraktion PIRATEN Lichtenberg).

 

Der Vorsteher, Herr Bosse, gab zum Vorschlag einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung mit dem zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg den Hinweis, dass die BVV Lichtenberg keine die BVV Friedrichshain-Kreuzberg betreffenden Beschlüsse fassen kann.

 

Herr Nünthel, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, nahm für das Bezirksamt Stellung.

 

Der Antrag auf Rücküberweisung der Drucksachen DS/0343/VII, DS/0344/VII und DS/0345/VII wurde mehrheitlich gegen 5 Ja-Stimmen der Fraktion PIRATEN Lichtenberg abgelehnt.

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Grünen – DS/0345/VII – in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt.

DS/0345/VII – Beschluss:

DS/0345/VII – Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des o. g. Gebietes ersucht sich gegenüber dem Senat für folgende Positionen einzusetzen:

 

1.      Das Land Berlin wird ersucht auf das Primat der Erzielung eines möglichst hohen Verkaufserlöses der im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke im Bereich des o. g. Planungsgebietes zugunsten der nachfolgend genannten Entwicklungsziele zu verzichten.

 

2.      Ein etwaiger Verkauf landeseigener Grundstücke erfolgt nur an Investoren, die sich vertraglich an die Schaffung eines relevanten Anteils preiswerten und familienfreundlichen Wohnraums (bezahlbare 4-5-Zimmerwohnungen) binden. Ein Bieterverfahren findet zwingend auf der Grundlage eines vorherigen Konzeptwettbewerbes statt.

 

3.      Das Verhältnis zwischen Wohnungsbau und Gewerbeflächenbau beträgt mindestens 75 % zu 25 % zugunsten des Wohnungsbaus.

 

4.      Schaffung erschwinglichen Wohnraums durch Binnendifferenzierung der Mietpreise unter besonderer Berücksichtigung preiswerten Wohnraums, welcher auch für Transferleistungsempfänger nach Wohnaufwendungsverordnung beziehbar bleibt sowie die Schaffung von Investitionsanreizen für nachhaltige Investorenmodelle (z. B. kleinteilige Parzellierung, Genossenschaften, Genossenschaftsfond, Baugruppen-modelle, Mehrgenerationenhäuser, sonstige Investitionsmodelle mit einer projekt-internen Mischung der Mietpreisgestaltung u. ä.).

 

5.      Schaffung der nötigen sozialen Infrastruktur (Schulen, Kitas etc.) im Gebiet.

 
 

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