Drucksache - DS/0410/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die als legal aufgestellt eingestuften Altkleidercontainer mit einem Aufkleber zu kennzeichnen.
Begründung: Der Bürger, der in gutem Glauben an die rechtmäßig aufgestellten vorhandenen Container seine Altkleider diesen überantwortet, würde durch eine Aufkleber-Kennzeichnung in seinem sozialen Handeln bestärkt werden.
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