Drucksache - DS/0354/VII  

 
 
Betreff: Vorhaben- und Erschließungsplan XVII-VE 2
Arbeitstitel: HFS Landsberger Allee 358 (West) (Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
02.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB BA PDF-Dokument
Anlage 1 PDF-Dokument
Anlage 2 PDF-Dokument
Anlage 3 PDF-Dokument
Anlage 4 PDF-Dokument
BE Ökolog. Stadtentwicklung PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/0354/VII:

 

Text:

Siehe Dringliche Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung für die BVV-Sitzung vom 28.6.2012.

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung gemeinsam mit der Dringlichen Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme (DS/0355/VII), die das gleiche Plangebiet betrifft, am 2.8.2012 beraten und sich die Ergebnisse der Auslegung des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE 2 und deren Abwägung sowie die Auswertung der Träger öffentlicher Belange erläutern lassen. Gegen eine Festsetzung bestehen keine Einwände.

Auf Grund der baulichen Situation (Leerstand der Gebäude) auf dem Grundstück Landsberger Allee 358 und der offenkundigen Nicht-Realisierbarkeit des Projekts (Zurücknahme der Baugenehmigung) ist die Aufhebung der Rechtsverordnung städtebaulich gerechtfertigt. Mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird dem Projekt die planungsrechtliche Grundlage entzogen. Da auch die Baugenehmigung vom Vorhabenträger zurückgezogen wurde, ist das Projekt auch nicht mehr realisierbar.

 

Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0

 

 
 

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