Drucksache - DS/0354/VII
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/0354/VII:
Text: Siehe Dringliche Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung für die BVV-Sitzung vom 28.6.2012.
Begründung: Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung gemeinsam mit der Dringlichen Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme (DS/0355/VII), die das gleiche Plangebiet betrifft, am 2.8.2012 beraten und sich die Ergebnisse der Auslegung des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE 2 und deren Abwägung sowie die Auswertung der Träger öffentlicher Belange erläutern lassen. Gegen eine Festsetzung bestehen keine Einwände. Auf Grund der baulichen Situation (Leerstand der Gebäude) auf dem Grundstück Landsberger Allee 358 und der offenkundigen Nicht-Realisierbarkeit des Projekts (Zurücknahme der Baugenehmigung) ist die Aufhebung der Rechtsverordnung städtebaulich gerechtfertigt. Mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird dem Projekt die planungsrechtliche Grundlage entzogen. Da auch die Baugenehmigung vom Vorhabenträger zurückgezogen wurde, ist das Projekt auch nicht mehr realisierbar.
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0
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