Drucksache - DS/0411/VII  

 
 
Betreff: Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bekannt machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Drucksache fokussiert sich in ihrem Anliegen auf einen Teilaspekt der Neuregelung der Ganztagsbetreuung im Rahmen des Gesetzes zur Ganztagsbetreuung für die Jahrgangs­stufen 5 und 6 und für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen v. 19. Juni 2012 (GVBl. S. 166). Dieser Teilaspekt betrifft einen Ausbau der Betreuung der sog. „lebensälteren“ Schüler/innen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ und „Autismus“ sowie Schüler/innen mit der Förderstufe I oder II oder anderen schweren Behinderungen. Um die Zielgruppe dieser Schüler/innen und insbesondere ihre Eltern zu erreichen, erscheint eine zielgerichtete Ansprache wie auch eine spezifische und adäquate Information an diese sinnvoll.

Aus Sicht des Bezirksamtes ist dafür eine Information über die Schulen als Multiplikatoren der geeignete Weg. Dafür hat das Bezirksamt alle Schulleitungen der Förderzentren, Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien angeschrieben und nochmals gesondert auf Chancen und Inhalt der Neuregelung hingewiesen sowie um entsprechende Vermittlung an die betreffenden Familien in geeigneter Form, insbesondere in Elternversammlungen, gebeten (s. Anlage).

Da nach Kenntnis des Bezirksamtes bisher ein berlinweit einsetzbares verständliches Informationsmedium zur Sache nicht vorliegt, wurde die Außenstelle Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in ihrer eigenen Zuständigkeit gebeten, für die Lichtenberger Schulen ein geeignetes Informationsmedium zu erarbeiten, welches den fachlichen Notwendigkeiten entspricht.

 

 
 

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