Drucksache - DS/0408/VII  

 
 
Betreff: "Baden verboten"-Schilder am Orankesee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
08.01.2013 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Zuge der Sanierungsarbeiten am Orankesee wurde die Uferzone naturnah neu gestaltet.

Von besonderer Bedeutung ist die Entwicklung einer Flachwasserzone, die einen wertvollen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten bildet. Dazu wurden spezielle Anpflanzungen unterhalb der Wasserlinie eingebracht; weitere Anpflanzungen im Böschungsbereich sind im Frühjahr 2013 vorgesehen. Leider gefährden eine hohe Anzahl von Besuchern der Parkanlage durch ihr ordnungswidriges Verhalten – Betreten der Uferzone, insbesondere mit freilaufenden Hunden, illegales Baden  – den Erfolg der naturnahen Sanierung.

 

Um die fachlichen Hintergründe für diese Maßnahme zu erläutern und ein umweltgerechtes Verhalten zu fördern, hat sich das Bezirksamt nach intensiver Diskussion in den verschiedensten Gremien und unter Einbeziehung der Nutzergruppen entschieden, zusätzlich zu der vorhandenen Beschilderung der Parkanlage weitere 9 Schilder mit folgendem Text aufzustellen:

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt

 

Liebe Besucher,

 

die Uferzone des Orankesees ist Rastplatz für Wasservögel und Laichgebiet für Fische. Durch den Rückbau von Stahlspundwänden wurden neue Voraussetzungen für die Entwicklung von geschützten Lebensräumen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) geschaffen, so dass die Uferbereiche Lebensmöglichkeiten für eine Vielzahl von selten gewordenen Pflanzen- und Tierarten bieten können.

 

Das ist allerdings nur möglich, wenn Böschungen und Ufer nur auf den dafür vorgesehenen Flächen betreten werden (Angelplätze/Strandbad).

 

Das Betreten der Böschungen und Uferzonen außerhalb dieser Bereiche und das Baden im Orankesee bleiben daher verboten und werden nach § 49 des Berliner Naturschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit verfolgt!

 

Das Bezirksamt vertritt die Auffassung, dass diese zusätzlich notwendig gewordene Beschilderung eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes mit sich bringt. Gleichwohl ist nun eine gute Grundlage für das Einschreiten des Ordnungsamtes bzw. das Einwirken auf uneinsichtige Parkbesucher durch bürgerschaftliches Engagement gegeben.

 

Unter Abwägung von fachlichen, wirtschaftlichen und ästhetischen Gesichtspunkten sieht das Bezirksamt von einer weiteren zusätzlichen Beschilderung am Orankesee ab.

 

 
 

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