Drucksache - DS/0260/VII  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
06.06.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
01.08.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
05.09.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ökologische Stadtentwicklung mitberatend
07.06.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
13.06.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Punkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen – auch in Hinblick auf personelle und finanzielle Auswirkungen –, in einem Konzept Bürgerbeteiligung darzustellen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

  1. Die Bürgerschaft soll möglichst schon am Beginn von Planungs- und/oder Vorhabenprozessen in einer sogenannten „Grundsatzanhörung“ zu Raumordnungs- und Standortsbestimmungsverfahren sowie Umsetzungsverfahren befragt werden. Eine Grundsatzanhörung sollte ergebnisoffen gestaltet sein, damit Vorschläge und Ideen der Bürgerschaft in die Planungsgegenstände oder Vorhaben einfließen können.
     
  2. Bei Vorhabenplanungen beziehungsweise bei Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes soll die Bürgerschaft in Hinsicht der Akzeptanz bezüglich des geplanten Projektes oder Vorhabens auf eventuelle Alternativvorschläge oder Ergänzungsvorschläge befragt werden.
     
  3. Wenn keine rechtlichen Bedenken beziehungsweise Einschränkungen vorliegen, sollen Unterlagen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes öffentlich und in aktueller Fassung für die Bürger_innen zugänglich sein. Hierzu sind an mindestens einem zentralen und gut zugänglichen Ort im Bezirk die aktuellsten Unterlagen in angemessener Anzahl zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Nicht-Veröffentlichung von Unterlagen wird ausgewiesen und begründet. Auch mögliche Kopiervorlagen sowie die Möglichkeit von (durch die Bürger_innen zu bezahlenden) Kopien sollten den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Hierbei sind die Kosten für Kopien maximal kostendeckend zu erheben.
     
  4. Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes sollen auf einer zentralen und allgemein zugänglichen Bürgerbeteiligungsplattform des Bezirksamtes/Land Berlin im Internet eingestellt werden. Alle Unterlagen sollen, wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen und keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zum Download bereitgestellt werden.
     
  5. Betreffen mögliche Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes direkt Anwohner_innen beziehungsweise Bewohner_innen der betroffenen Grundstücke, sind diese schriftlich über die Neuerungen und Veränderungen zu informieren.
     
  6. Bei den Beteiligungsformen sind angemessene Fristen zu beachten, damit eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Eingegangene Einwendungen sollen durch den Planungsträger beziehungsweise durch das Bezirksamt mit dem Einwendeführer diskutiert werden.
     
  7. Bei Bedarf werden in äußerst komplexen Situationen Vermittler_innen oder Schlichter_innen zwischen Verwaltung/Politik und Bürgerschaft, so genannte Bürgeranwält_innen (BüAn), eingesetzt, die ehrenamtlich arbeiten. Diese achten auf sachliche Diskussionen und Argumentationen. Die BüAn sollen aufgrund von Eignungen und Sachkenntnissen durch die Bezirksverordnetenversammlung für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt ernannt werden.
     
  8. Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren müssen in die Kostenberechnung von Projekten einfließen. Diese sind gegenstandsbezogen darzustellen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in der Abteilung Stadtentwicklung hat das Bezirksamt am 4. April 2013 die Vorlage 115/2013 -  Konzeption „Partizipation in der Stadtentwicklung“ beschlossen. Die Konzeption wurde der BVV mit der Drucksache DS/0733/VII in der Sitzung am 18. April 2013 zur Kenntnis gegeben.

 

Zu 1 und 2)

Im Juni 2013 hat das Bezirksamt mit dem Veranstaltungsformat „Zukunftskonferenz“ im Ortsteil Karlshorst eine Form der frühen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erprobt. Dies soll der Intension der BVV hinsichtlich einer Grundsatzanhörung entsprechen. Eine weitere Veranstaltung dieser Art mit dem Titel „Planungskonferenz Neu-Hohenschönhausen – Wohin entwickelt sich die Großsiedlung?“ hat am 27. November 2014 in der Aula der Fritz-Reuter-Oberschule, Prendener Straße 29, 13059 Berlin, stattgefunden. Aufgrund der Langfristigkeit von Planungsprozessen ist eine Einschätzung über die Wirksamkeit dieses Formats erst möglich, wenn es über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig angewendet wird.

 

Zu 3 und 4)

Für Bürgerbeteiligungen bei Bebauungsplänen enthält die Konzeption „Partizipation in der Stadtentwicklung“ die Empfehlung, zusätzlich zur Beteiligung in den Amtsräumen eine Auslage in den Stadtteilzentren durchzuführen. Seit Mitte 2013 wird das bezirkliche Stadtteilmanagement grundsätzlich über die Durchführung der Beteiligungsverfahren informiert und gebeten, die Planungsunterlagen in den Stadtteilzentren der betroffenen Regionen auszulegen. Die Stadtteilzentren folgen regelmäßig den Bitten des Bezirksamtes.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Bebauungsplanentwürfe während der Bürgerbeteiligung im Internet auf den offiziellen Seiten des Bezirksamts unter www.lichtenberg.berlin.de einzusehen und per E-Mail Anregungen an das Bezirksamt zu senden, die dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Für eine Vereinheitlichung des Internetauftritts der Berliner Verwaltung im Rahmen der Bauleitplanung wird gegenwärtig von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Konzept „B-Pläne Online“ erarbeitet, welches eigentlich bereits vor Monaten hätte online gehen sollen.

Über den Internetauftritt des Bezirksamtes sind zudem die Protokolle des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung abrufbar, in denen die in der Sitzung vorgestellten Bau- und Planungsvorhaben aufgeführt und näher beschrieben werden. Eine reine Auflistung der Bau- und Planungsvorhaben wird unmittelbar nach der Ausschusssitzung als Pressemitteilung veröffentlicht und ist somit ebenfalls online abrufbar sowie im Folgemonat in den Rathausnachrichten auch in gedruckter Fassung nachzulesen.

 

Zu 5 und 6)

Den rechtlichen Rahmen für die verpflichtende Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung bildet § 3 BauGB, eine darüber hinaus gehende individualisierte Information der Anwohnerinnen und Anwohner ist aufgrund der personellen Ausstattung nicht leistbar.

 

Während der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen können die Argumente mit den zuständigen Bearbeitern erörtert werden. Eine weitere Möglichkeit zur Diskussion bieten die vorgesehenen Erörterungsveranstaltungen. Die anschließenden Abwägungen werden der Bezirksverordnetenversammlung als Anhang zur Beschlussvorlage eines Bebauungsplans stets als Anhang beigefügt, so dass bspw. im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung oder anderen betroffenen Fachausschüssen dazu beraten werden kann. Diese Sitzungen sind öffentlich und üblicherweise erhalten anwesende Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch ein Rederecht eingeräumt, um ihr Anliegen vorzutragen.

 

Zu 7)

Grundsätzlich ist eine solche Herangehensweise vorstellbar, sofern dies nicht zu zeitlichen Verzögerungen im Verfahren führt. Die betreffenden Personen sollten über qualifizierte Fach- und Sachkenntnisse verfügen. Der Auswahlprozess kann durch die Abteilung Stadtentwicklung nicht geleistet werden.

 

Zu 8)

Durch die beschriebenen Synergien mit dem Stadtteilmanagement und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist die Umsetzung im Bereich der Stadtplanung kostenneutral mit Ausnahme der beiden oben benannten Veranstaltungen.

 

 
 

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