Drucksache - DS/0444/VII
Am 20.09. findet jährlich der sogenannte OptOut-Day statt. An diesem Tag sollen bundesweit Bürgerinnen und Bürger über ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten informiert werden. Es gibt nach §§ 27 Abs. 2, 28a Abs. 2 und 29 Abs. 1 Satz 4 Meldegesetz die Möglichkeit gegenüber dem Bürgeramt der Weitergabe der eigenen Meldedaten zu widersprechen [http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?76760].
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe ihrer Daten im letzten Jahr genutzt und in welchem Umfang?
2. Wie wird innerhalb und außerhalb der Bürgerämter über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe der eigenen Meldedaten informiert?
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