Auszug - Quartier "An der Mole" - B-Plan XVII-4 "Ostkreuz" modifizieren  

 
 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 20.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0343/VII Quartier "An der Mole" - B-Plan XVII-4 "Ostkreuz" modifizieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

in Verbindung mit:

Die Beratung fand in Verbindung mit den Beschlussempfehlungen DS0344/VII und DS/0345 statt.

 

Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.) begründete die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung – DS/0343/VII, DS/0344/VII und DS/0345/VII.

 

Herr Lange (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) beantragte die Rücküberweisung der drei Drucksachen in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung zum Zwecke der erneuten Beratung in gemeinsamer Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung mit dem zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Im Rahmen der Aussprache nahmen Stellung:

 

-          Herr Fahrenberg (Fraktion der SPD)

-          Herr Hoffmann (Fraktion der CDU)

-          Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg)

-          Herr Meyer (Fraktion PIRATEN Lichtenberg)

-          Herr Heinisch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

-          Herr Költzsch (Fraktion der SPD)

-          Frau van der Wall (Fraktion Bündnis 90’/Die Grünen)

-          Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.)

-          Herr Lange (Fraktion PIRATEN Lichtenberg)

-          Herr Becker (Fraktion der SPD)

-          Herr Bornfleth (Fraktion PIRATEN Lichtenberg).

 

Der Vorsteher, Herr Bosse, gab zum Vorschlag einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung mit dem zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg den Hinweis, dass die BVV Lichtenberg keine die BVV Friedrichshain-Kreuzberg betreffenden Beschlüsse fassen kann.

 

Herr Nünthel, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, nahm für das Bezirksamt Stellung.

 

Der Antrag auf Rücküberweisung der Drucksachen DS/0343/VII, DS/0344/VII und DS/0345/VII wurde mehrheitlich gegen 5 Ja-Stimmen der Fraktion PIRATEN Lichtenberg abgelehnt.

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen – DS/0343/VII – in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Beschluss:

DS/0343/VII – Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ wie folgt zu modifizieren, bevor dieser in den nächsten Verfahrensschritt „Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eintritt.

 

Zu ändernde Parameter:

 

(1) Verbreiterung des Uferstreifens

Es ist sicherzustellen, dass der Uferstreifen unter Wahrung der vorhandenen Biotope eine den Erfordernissen des zu erwartenden Fuß- und Radverkehrsaufkommens angemessene Breite aufweist. Deshalb soll im Durchschnitt eine Breite von 25 Metern zwischen der Bebauungsgrenze zum Ufer der Bucht erreicht werden, dessen konkrete Ausgestaltung bei unregelmäßiger Linienführung mindestens 15 Meter betragen soll.

 

Demnach soll die Ausweisung des Baufeldes MI5 nach Westen verkleinert werden (siehe anliegende Skizze). Die im Baufeld geplanten Punkthäuser (Städtebauliches Konzept von AFF Architekten) am Jugendfreizeitschiff werden somit zugunsten einer Ausweitung der wassernahen Grünfläche und eines größeren Abstandes zum Ufer aufgegeben.

 

(2) Verringerung der Baumasse und Gebäudehöhen

Die Höhe der zum Ufer orientierten Gebäude soll auf maximal 5 Geschosse begrenzt werden, entlang der Kynaststraße und der Hauptstraße sollen bis zu 7geschossige Gebäude ermöglicht werden, um den hohen Lärmschutzanforderungen infolge der in unmittelbarer Nähe befindlichen Hauptverkehrsstraßen und Bahntrassen entsprechend Rechnung zu tragen.

 

(3) Erhalt des Pumpengebäudes

Zur Beförderung einer langfristigen Sicherung des ehemaligen Pumphauses des Wasserturms Ostkreuz soll dieses in das Baufeld MI5 mit der Maßgabe integriert werden, dass eine Maximalhöhe von 2 Vollgeschossen festgeschrieben wird. Die Möglichkeiten von Erweiterungsbauten und einer Erschließung sind entsprechend sicherzustellen, um eine etwaige Nutzung wirtschaftlich darstellen zu können.

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat für eine gemeinwesenbezogene, standortangemessene, vorzugsweise gastronomischen und/oder kulturelle Nutzungsbindung in einer geeigneten Weise, die den Erhalt garantiert (z. B. Erbbaupacht) und eine zukünftige Einflussnahme des Landes Berlin auf dessen Nutzung einzusetzen.

 

(4) Schilfgürtel

Alle Festlegungen im Bebauungsplan sollen so gestaltet werden, dass sie das Anlegen eines durchgängigen Schilfgürtels „An der Mole“ am Ufer im Zuge der Gestaltung des Gebietes nahe legen und ermöglichen, mindestens jedoch keine neuen Hindernisse durch den dann festgelegten B-Plan im Wege stehen.

 

(5) Spielplätze

Es soll die Festschreibung eines großzügigen Anteils Spielplatzfläche im B-Plan und eine Realisierung durch zukünftige Investoren (Bestandteil des Wettbewerbs, vertragliche Sicherung) erfolgen.

 
 

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