Drucksache - DS/0434/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht die Anzahl der Standorte und die Personalausstattung der Bürgerämter des Bezirkes Lichtenberg nicht zu reduzieren, das Prinzip der Allzuständigkeit beizubehalten und weiterhin die Leistungen für die EinwohnerInnen unabhängig von ihrem Berliner Wohnsitz anzubieten.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt: Die Standorte der vier Bürgerämter werden beibehalten, es ist keine Schließung von Bürgerämtern beabsichtigt. Im „Konzept zur Erreichung einer zukünftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg“ ist die Besetzung von vier, bereits jahrelang unbesetzten Stellen vorgesehen. Damit wird u.a. das Wahlamt verstärkt. Eine Erhöhung der Qualität bzw. Leistungsfähigkeit der Bürgerämter kann mit der Nachbesetzung aber nicht erreicht werden; es wird lediglich die Sicherung des aktuellen Angebotstandards gewährleistet. Dazu gehört die Beibehaltung des Prinzips der Allzuständigkeit ebenso wie das Angebot der Leistungen für alle EinwohnerInnen, unabhängig von ihrem Berliner Wohnsitz.
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