Drucksache - DS/0434/VII  

 
 
Betreff: Zukunft der Lichtenberger Bürgerämter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, Soziales, Menschen mit Behinderungen und MieterschutzBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
10.10.2012 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. BE RBBV PDF-Dokument
Dringliche BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt wurde ersucht die Anzahl der Standorte und die Personalausstattung der Bürgerämter des Bezirkes Lichtenberg nicht zu reduzieren, das Prinzip der Allzuständigkeit beizubehalten und weiterhin die Leistungen für die EinwohnerInnen unabhängig von ihrem Berliner Wohnsitz anzubieten.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

Die Standorte der vier Bürgerämter werden beibehalten, es ist keine Schließung von Bürgerämtern beabsichtigt.

Im „Konzept zur Erreichung einer zukünftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg“  ist die Besetzung von vier, bereits jahrelang unbesetzten Stellen vorgesehen.

Damit wird u.a. das Wahlamt verstärkt.

Eine Erhöhung der Qualität bzw. Leistungsfähigkeit der Bürgerämter kann mit der Nachbesetzung aber nicht erreicht werden; es wird lediglich die Sicherung des aktuellen Angebotstandards gewährleistet.

Dazu gehört die Beibehaltung des Prinzips der Allzuständigkeit ebenso wie das Angebot der Leistungen für alle EinwohnerInnen, unabhängig von ihrem Berliner Wohnsitz.

 

 
 

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