Drucksache - DS/0423/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-9
Arbeitstitel: Sportforum Weißenseer Weg/Konrad-Wolf-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Planungsziel des Bebauungsplanes 11-9 von Kerngebiet in Sondergebiet, Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet zu verändern sowie den Geltungsbereich zu verkleinern. Der neue Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Weißenseer Weg 51-52, Konrad-Wolf-Straße 45-46 und das östlich angrenzende Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143).

 

Anlage 1:alter räumlicher Geltungsbereich

 

Anlage 2:neuer räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-9 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 3:Begründung zur Änderung des Planungsziels und des Geltungsbereiches


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich (alt)

des Bebauungsplanes 11-9

für eine Teilfläche des Sportforums Hohenschönhausen

nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen Weißenseer Weg und dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 40

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

                                                                                                                        Maßstab 1:5000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

                                              Festsetzung eines Kerngebietes

.

 


Anlage 2

 

Räumlicher Geltungsbereich (neu)

des Bebauungsplanes 11-9

für die Grundstücke Weißenseer Weg 51 – 52,

Konrad-Wolf-Straße 45 – 46 und das östlich angrenzende Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143)

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                               Maßstab 1:5000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

Festsetzung eines Sondergebietes, eines Mischgebietes und eines allgemeinen Wohngebietes


Anlage 3

 

Begründung zur Änderung des Planungsziels und des Geltungsbereiches

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 06. November 2001 beschlossen, für die Grundstücke Weißenseer Weg 51/52 und Konrad-Wolf-Straße 45 einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-9 aufzustellen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 68 vom 14.12.2001). Mit Bezirksamtsbeschluss vom 08. Oktober 2002 wurde der Geltungsbereich des B-Planes 11-9 erweitert. Er umfasste nunmehr eine Teilfläche des Geländes des Sportforums nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen Weißenseer Weg und dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 40 (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 55 vom 08.11.2002).

Der Bebauungsplan verfolgte das Ziel, ein Kerngebiet festzusetzen. Es sollten hier insbesondere Sportanlagen für den Breiten-, Vereins- und Leistungssport sowie ein Hotel, gastronomische Einrichtungen und Handelsflächen für den Sportbereich entstehen.

Stand des Verfahrens: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde abgeschlossen.

 

Eigentümer der Planflächen war überwiegend die TLG Immobilien GmbH, die in Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2000 eine Machbarkeitsstudie beauftragt und im Jahr 2001 ein städtebauliches Workshop-Verfahren mit dem Bezirksamt und Fachabteilungen des Senats durchgeführt hat.

 

Da die TLG für das Projekt über viele Jahre keine Käufer gefunden hatte, war sie an der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr interessiert und hat eigene Entwicklungsabsichten der Planflächen in den Jahren 2005/2006 endgültig eingestellt.

Seitdem ruht das Bebauungsplanverfahren. Die TLG hat zwischenzeitlich die Flächen verkauft.

 

Auch der Bezirk sieht keine Möglichkeit mehr der Umsetzung der bisherigen Planungsziele des Bebauungsplanes 11-9.

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26.04.2012 beschlossen, dass das Bezirksamt ersucht wird, das Ziel des B-Planes 11-9 dahingehend zu ändern, dass anstelle eines Kerngebietes ein allgemeines Wohngebiet geplant wird. Mit der Schaffung von Wohnraum ist auf die gleichzeitige Bereitstellung von sozialer Infrastruktur (Kita) hinzuwirken.

 

Derzeit laufen Verhandlungen im Bezirk mit Investoren, die auf den Planungsflächen auch Wohnungsbau realisieren möchten.

Dem Fachbereich Stadtplanung liegt ein Konzept der moritz gruppe GmbH (Teilbereiche 1 und 3) und der P.R.S Projektentwicklungsgesellschaft mbH (Teilbereich 2) vor. Geplant ist auf dem Teilbereich 1 - Grundstück Weißenseer Weg 51-52 - ein Sport- und Kongresszentrum mit weiteren sportnahen Nutzungen sowie Hotel, Büros, Dienstleistung, Einzelhandel und Gastronomie. Das Nutzungskonzept sieht den Abriss aller vorhandenen Gebäude bei weitgehendem Erhalt der vorhandenen Grünfläche und wertvoller Bäume vor und eine kompakte Neubebauung mit einer Sporthalle und drei Hochhäusern. Auf der Teilfläche 2 - Grundstück Konrad-Wolf-Straße 45-46 – ist eine Büro- und Wohnnutzung sowie Kita in den bestehenden Gebäuden geplant und auf der Teilfläche 3 - dem östlich angrenzenden Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143) sind eine Wohnnutzung und ein Nahversorger mit einer Verkaufsfläche unter 800 m² beabsichtigt.

Das Konzept wurde im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung am 07.06.2012 vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Die Planungen auf dem Grundstück Weißenseer Weg 51-52 wurden aufgrund der vorgesehenen Bebauungsdichte und Geschosszahlen mit deutlicher Skepsis aufgenommen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die mögliche Bebauungsdichte und die Anzahl der Geschosse weiter zu untersuchen sowie der Nachweis der Verträglichkeit der geplanten Wohnnutzung zur vorhanden Sportnutzung durch ein vom Investor zu beauftragendes Lärmgutachten zu erbringen.

Außerdem muss im Verfahren geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der im Teilbereich 1 geplante großflächige Einzelhandel (themenorientierter Fachhandel mit Bezug zum Sportforum) und der im Teilbereich 3 vorgesehene Nahversorger am Standort ver-

 

träglich ist, da sie im Widerspruch zum beschlossenen Einzelhandelskonzeptes des Bezirkes stehen.

 

Zur Umsetzung des Konzeptes soll das bisherige Planungsziel des Bebauungsplanes 11-9 von Kerngebiet in Sondergebiet (Teilgebiet 1), Mischgebiet (Teilgebiet 2) und Allgemeines Wohngebiet (Teilgebiet 3) verändert werden.

Da mit dem Bebauungsplan keine Planungsziele auf den Flächen des Sportforums umgesetzt werden, sollen der bisherige Geltungsbereich des B-Planes 11-9 (s. Anlage 1) um diese Flächen verringert werden und nur noch die Grundstücke Weißenseer Weg 51-52, Konrad-Wolf-Straße 45-46 und das östlich angrenzende Grundstück an der Konrad-Wolf-Straße (Flurstück 143) Bestandteil des Bebauungsplanes sein (s. Anlage 2).

 

Mit Schreiben vom 11.07.2012 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mitgeteilt, dass der Bezirk beabsichtigt, die Planungsziele und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-9 zu verändern und um Stellungnahme gebeten.

Gemäß Stellungnahme vom 06.08.2012 bestehen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Bedenken zur beabsichtigten Änderung der Planungsziele. Es wird aber darauf verwiesen, dass Abstimmungen zur verkehrlichen Erschließung des Areals aufgrund der Lage an den Kreuzungspunkten Weißenseer Weg/Konrad-Wolf-Straße und Konrad-Wolf-Straße/Altenhofer Straße begleitend zum Bebauungsplanverfahren notwendig sind. Die Entwickelbarkeit aus dem FNP ist anhand der vorgelegten Planungsunterlagen nicht abschließend überprüfbar ebenso wie die regionalplanerischen Festlegungen des FNP. Im Bebauungsplanverfahren ist deshalb eine Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde des Senats erforderlich. Auch die Berücksichtigung des Entwicklungskonzeptes i.S. des StEP Zentren 3 ist anhand der vorgelegten Planungsunterlagen nicht abschließend überprüfbar.

Aufgrund der Dichteentwicklung und Flächengröße des Sport- und Kongresszentrums sowie der Hochhausplanung empfiehlt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Einbindung ihres Fachbereiches Werkstatt – Baukultur und des Baukollegiums in den Planungsprozess.

 

 
 

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