Drucksache - DS/1990/V
Nach nunmehr rund zwei Jahren hat es keine Rückmeldung zum Stand der erwähnten Drucksache gegeben, deshalb frage ich das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: In der Drucksache DS/1204/V wurde das Bezirksamt aufgefordert, für das Eckwerkgrundstück die Möglichkeit einer Umwidmung zu einem urbanen Gebiet gemäß § 6 a Baunutzungsverordnung zu prüfen. Die Prüfung ist bereits erfolgt. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Änderung des festgesetzten Baugebiets nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens und vor dem Hintergrund der planerischen Ziele für den Standort erfolgen kann. Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück ein gemischtes Baugebiet M1 dar. Daraus lässt sich auf der Ebene eines Bebauungsplans ein urbanes Gebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung entwickeln. Für die Umwidmung des derzeit festgesetzten Kerngebiets zu einem urbanen Gebiet ist jedoch die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens würde eine erneute Abwägung zu der Festsetzung des Baugebiets sowie den weiteren Festsetzungen im Rahmen der gesetzlich den Vorgaben erforderlich werden, bedarf also zunächst eines tatsächlichen Planerfordernisses, um die Umwidmung in ein urbanes Gebiet zu vollziehen. Daneben prüft der Vorhabenträger die Umsetzbarkeit innerhalb des geltenden Planungsrechts, auch deshalb, weil dies eine deutliche Zeitersparnis gegenüber dem Durchlauf eines Bebauungsplanverfahrens bedeutet. Derzeit laufen weiterhin Gespräche zwischen den Bauherren sowie dem Bezirksamt zu Kladow, die auf Grundlage des festgesetzten Bebauungsplans V-76 realisiert werden sollen. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis wird sich zeigen, ob das nun unter dem Titel „Wissenswerk“ laufende Projekt auch auf Grundlage des festgesetzten Planungsrechts entwickelbar ist oder ob hierfür ein neues Baurecht geschaffen werden muss. Dann wäre auch die Ausweisung eines urbanen Gebietes in Betracht zu ziehen. Ziel der Vorhabenträger ist aber zur Zeit die Bearbeitung eines Bauvorbescheids, um die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage des bestehenden und festgesetzten Bebauungsplans V-76 zu bestätigen.
zu Frage 2: Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit der Stadtplanung unter Einbindung der Bauaufsicht sowie Abstimmungen mit dem betreffenden Referat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Im Ergebnis soll dann ein Antrag auf Bauvorbescheid im Bezirksamt eingereicht werden.
zu Frage 3: Einen genauen Termin für die Einreichung des Antrags auf Bauvorbescheid durch den Vorhabenträger steht noch nicht fest. Es besteht aber auf Seiten des Bezirksamts der Wunsch, dieses so schnell wie möglich umsetzen zu können.
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