Drucksache - DS/1952/V  

 
 
Betreff: Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten (II): Sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:1. Gerold, Annika
2. Striebel, Pascal
Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:SPD
   DIE LINKE
   Die PARTEI
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_sachliche Information Schwangerschaftsabbrüche  
VzK_sachliche Information Schwangerschaftsabbrüche  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung einzusetzen, dass auf den Webseiten zu Schwangerschaft und Familienplanung nicht nur Arztpraxen aufgelistet werden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sondern die Senatsverwaltung zugleich sachliche Informationen über die möglichen Methoden sowie den konkreten Ablauf von Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellt.

 

Zudem soll das Bezirksamt auch im bezirkseigenen Informationsangebot entsprechende Informationen bereitstellen bzw. auf diese verweisen.

 

 

Begründung:

 

hrend in vielen Staaten weltweit wie etwa Irland, Argentinien und Südkorea das Abtreibungsrecht liberalisiert und das Recht von Frauen und schwangeren Personen auf körperliche Selbstbestimmung gestärkt wurde, sieht die Situation in Deutschland leider anders aus: Nach dem „Kompromiss“ von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene zur Reform des § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) ist es Ärzt*innen nunmehr zwar erlaubt, darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Jegliche darüberhinausgehende sachliche Information über das „Wie“ der angewandten Methoden sowie Auskünfte zum Ablauf der konkreten Maßnahmen hat die große Koalition den Ärzt*innen damit nicht nur verboten, sondern diese gem. § 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) in der neuen Fassung sogar unter Strafe gestellt.

 

Das begründet die untragbare Situation, dass sachliche, zutreffende Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbuch außerhalb der persönlichen Schwangerschaftskonfliktberatung kaum zur Verfügung stehen und der Informationszugang damit massiv erschwert wird. Zugleich finden sich massenhaft Seiten von Abtreibungsgegner*innen, die Fake-News und Horrorvorstellungen von diesem Thema ungestraft im Netz verbreiten können.

 

Da es anderen Personen nicht verboten ist, sachlich über dieses Thema zu informieren, gibt es entsprechende Informationsangebote nunmehr zum Beispiel auch beim Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“: https://fragdenstaat.de/aktionen/219a/

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg kann den vermurksten Kompromiss der großen Koalition zum § 219a StGB nicht ändern.

 

Der Bezirk kann jedoch selbst ein entsprechendes Informationsangebot bereitstellen, um Menschen in Konfliktsituationen in unserem Bezirk nicht allein zu lassen, sondern Zugang zu den für sie in dieser Situation notwendigen Informationen zu bieten.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Ärztin Kristina Hänel führt in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durch. Auf ihrer Webseite informierte sie nicht nur über diesen Umstand, sondern klärte auch sachlich über die dafür angewendeten Methoden und Abläufe auf. Nachdem eine erste strafrechtliche Verurteilung wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ gem. § 219a StGB zunächst unter Hinweis auf die neue Gesetzeslage aufgehoben wurde, hat sie das Landgericht Gießen im Dezember 2019 erneut deswegen verurteilt, denn auch sachliche Informationen seien von der Ausnahmeregelung des § 219a Abs. 4 StGB nicht mehr gedeckt.

 

Das Urteil ist seit dem 22.12.2020 rechtskräftig, der entsprechende Beschluss des OLG Frankfurt am Main wurde jedoch erst mit Pressemitteilung vom 19.01.2021 und damit nach Antragsschluss bekannt.

 

 

BVV 24.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung einzusetzen, dass auf den Webseiten zu Schwangerschaft und Familienplanung nicht nur Arztpraxen aufgelistet werden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sondern die Senatsverwaltung zugleich sachliche Informationen über die möglichen Methoden sowie den konkreten Ablauf von Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellt.

 

Zudem soll das Bezirksamt auch im bezirkseigenen Informationsangebot entsprechende Informationen bereitstellen bzw. auf diese verweisen.

 

 

BVV 25.08.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.08.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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