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Drucksache - DS/1745/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
In der Bezirksregion (BZR) Südliche Friedrichstadt lebten zum 31.12.2019 ca. 7.850 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (ca. 18 % aller unter-18-Jährigen im Bezirk). Ca. 90 % der Kinder und Jugendlichen haben einen „Migrationshintergrund“, d.h. sie selbst oder ihre Eltern haben Migrationserfahrungen. In der Bezirksregion leben überdurchschnittlich viele Transferbezieher*innen unter 15 Jahren (im Jahr 2018 lag der Anteil in der BZR bei 55 % im Vergleich zu 28 % im Bezirk). Aus den Einschulungsuntersuchungen ist bekannt, dass die Kinder in der Bezirksregion (BZR) überdurchschnittlich von gesundheitlichen Problemen betroffen sind.
Leider gibt es derzeit keine Kinderärzt*innen in der BZR (siehe Karte). Im Ortsteil Kreuzberg gibt es insgesamt 8 Standorte. Bei einigen Standorten (u.a. Skalitzer Straße) handelt es sich um Medizinische Versorgungszentren oder Gemeinschaftspraxen an denen mehrere Kinderärzt*innen praktizieren.
Die mangelhafte Versorgung mit Kinderärzt*innen in der BZR bzw. die ungleiche räumliche Verteilung der Arztsitze wurde auch im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Aufbruch Mehringplatz“ thematisiert.[1] Da der Bezirk nicht über die Zulassung und Ansiedlung von Ärzt*innen entscheiden kann, war für April 2020 ein Gespräch zwischen dem Bezirksamt (Herrn Mildner-Spindler) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin geplant. Dieser Termin ist durch die einsetzende Covid-19-Pandemie nicht zustande gekommen, ein Ersatztermin wurde noch nicht gefunden.
Wie unter Punkt 1 beschrieben, hat das Bezirksamt kaum Steuerungsmöglichkeiten. Über die Zulassung und die Ansiedlung neuer Arztsitze entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung Berlin in Absprache mit dem Land Berlin. Diese Absprachen werden im Gemeinsamen Landesgremium für Berlin[2] getroffen und münden in einen Letter of Intent. Die Ärzt*innen können sich jedoch aussuchen, wo sie ihre (neue) Praxis aufmachen bzw. welche bestehenden Praxisräume sie übernehmen. Nicht selten scheitert die Umsetzung der im Gemeinsamen Landesgremium getroffenen Vereinbarungen am Fehlen bezahlbarer Praxisräume oder an der fehlenden Bereitschaft von Ärzt*innen, in einer bestimmten Region zu arbeiten.
Durch eine enge Absprache mit der (organisierten) Ärzteschaft und die gezielte Ansprache von Immobilieneigentümer*innen verbunden mit einen Gewerbeflächenmanagement könnte der Bezirk versuchen, Niederlassungsentscheidungen von Ärzt*innen zu beeinflussen. Dabei muss beachtet werden, dass dafür 1. Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten und 2. sich solche Maßnahmen im Spannungsfeld von Gemeinwohl und wirtschaftlichen Interessen der niedergelassenen Ärzt*innen bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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