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Drucksache - DS/1743/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es gibt zurzeit 22 funktionierende Trinkbrunnen in Friedrichshain/Kreuzberg. 2 befinden sich derzeit im Bau.
Die Kosten für die Wartung werden in den Jahren 2020/2021 aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin finanziert. Die Berliner Wasserbetriebe sind mit dieser Aufgabe beauftragt worden und veranschlagen ca. 3.000 € pro Trinkbrunnen/Jahr.
Bei einem Ausfall der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung benennt der bezirkliche Katastrophenschutz vier alternative Möglichkeiten, die der Bevölkerung ermöglichen, ihren Bedarf an Trink- und Brauchwasser dennoch zu decken: Nutzung der handbetriebenen Trinkwasser-Notbrunnen (Pumpschwengelbrunnen, Straßenbrunnen), die sich im ganzen Stadtgebiet verteilt finden und regelmäßig seitens der Straßen- und Grünflächenämter mit Hilfe von Fremdfirmen gewartet und ggf. repariert werden sowie seitens der Gesundheitsämter hinsichtlich der Wasserqualität beprobt werden. Nach Auffassung der Katastrophenschutzbehörden stellt eine nur kurzfristige Nutzung dieses Wassers selbst dann keine Gesundheitsgefährdung dar, wenn die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung hinsichtlich chemischer Parameter überschritten werden. Im Falle biologischer Verunreinigungen kann das Wasser abgekocht werden oder es können Chlortabletten zugegeben werden, die das Land Berlin für solche Fälle eingelagert hat. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verfügt laut Kontrolle im April 2020 über 84 funktionsfähige Notbrunnen, die teilweise dem Bund und teilweise dem Land Berlin gehören. Für eine Reparatur aller defekten Straßenbrunnen müssten dem Bezirk deutlich mehr Mittel zugewiesen werden. Notversorgung seitens des Betreibers der ausgefallenen Kritischen Infrastruktur (Berliner Wasserbetriebe) mittels Verteilung abgepackten Wassers an die Betroffenen. Nutzung bereits privat angelegter Wasservorräte (Selbsthilfe analog der Empfehlungen des Bundesinnenministeriums [„Konzeption Zivile Verteidigung“] und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [„Katastrophen – Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“]). Kauf abgepackten Wassers im Einzelhandel.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Herrmann Bezirksstadträtin
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