Drucksache - DS/1572/V  

 
 
Betreff: Jugendförder- und Beteiligungsgesetz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg II.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.01.2020 
Nichtöffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Nach welchen Kriterien erfolgte die Mittelzuweisung an die Träger im Rahmen des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

  1. Aus welchen Gründen wurde der Jugendhilfeausschuss im Vorfeld der Mittelvergabe nicht eingebunden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin               

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Nach welchen Kriterien erfolgte die Mittelzuweisung an die Träger im Rahmen des Jugendförder-und Beteiligungsgesetzes in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Die Kriterien zur Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel wurden auf der Jugendhilfeausschusssitzung am 17.9.2019 von der Jugendförderung benannt.

 

Diese waren:

 

        bestmögliche Umsetzung der Tarifsteigerungen, Verstärkung der

Honorarmittel, Erhöhung der Sachmittel

        Ausbau der Jugendarbeit in den Angebotsformen standortgebundene

Jugendarbeit, standortungebundene Jugendarbeit, Beteiligung von

Kindern und Jugendlichen

        Neustart der Erholungsfahrten und reisen

        Berücksichtigung standortspezifischer Besonderheiten

 

Entsprechend des Fachstandards Qualität wurde die bezirkliche Finanzierung auf Grundlage der Größe einer Einrichtung vorgenommen. (klein 20-69 Plätze, mittel 70-119 Plätze, groß 120-280 Plätze und sehr groß ab 280 Plätze)

 

Bei den standortspezifischen Besonderheiten wurden u.a. die Kriterien angelegt:

 

  • Einrichtungen in Sozialräumen mit einer großen Unterversorgung an Plätzen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen durch Personalerweiterung aufzustocken
  • bisher nicht nach Standard der Größe der Einrichtung finanzierte Projekte ebenfalls durch Personalerweiterung aufzustocken.

 

Damit konnten die finanzierten Plätze (Fachstandard Umfang) in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen um ca. 203 Plätze erweitert werden.

 

Es wurden noch keine Projekte in die Neuförderung aufgenommen, die schwerpunktmäßig in der Angebotsform der gruppenbezogenen curricular geprägten Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, da dafür erst in den folgenden Jahren eine Anschubfinanzierung vom Senat erfolgen wird.

 

  1. Aus welchen Gründen wurde der Jugendhilfeausschuss im Vorfeld der Mittelvergabe nicht eingebunden?

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde wie üblich im Vorfeld der Mittelvergabe auf der Jugendhilfeausschusssitzung am 17.09.2019 eingebunden.

Der Leistungsvertragsabschluss mit den jeweiligen Trägern erfolgte erst danach zum Jahresende.

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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