Drucksache - DS/1482/V  

 
 
Betreff: EA083 - Keine Verdrängung von sozialen Einrichtungen in unserem Kiez
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

In der Scharnweberstr. 29 in Friedrichshain befindet sich die Sozialeinrichtung Pension Heimat, Inh. Siegfried Stahn, für betreutes Wohnen bzw. Wohneinheiten im geschützten Marktsegment für Obdachlose und soziale Härtefälle. Uns wurde mitgeteilt, dass das Haus aktuell verkauft wird. Der Betrieb der Einrichtung soll zum Jahresende 2019 eingestellt werden und dadurch würde ein Großteil der Bewohnerschaft wohnungslos.

 

  1. Nimmt der Bezirk Kontakt zum Eigentümer bzw. dem Käufer auf, um sich für den Erhalt der sozialen Nutzung, ggf. auch gemeinsam mit einem neuen Träger, einzusetzen?
     
  2. Liegen irgendwelche Bauvoranfragen oder Bauangträge für das Gebäude vor?
     
  3. Kann der Bezirk verhindern, dass anstatt der sozialen Einrichtung in dem Haus ein Hostel, Ferien- oder Eigentumswohnungen entstehen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: Bei der Pension Heimat kann man nur bedingt von einer sozialen Einrichtung sprechen. Die Pension ist eine gewerbliche Einrichtung, die dem Land Berlin vertragslos als Unterbringungsmöglichkeit nach ASOG zur Vergung steht. Das heißt, ein privater Betreiber einer Pension macht dem Bezirk im Land Berlin ein Angebot, dort könnte der Bezirk, wenn er die Kosten der Unterbringung übernimmt, Menschen wohnen lassen, die ihre Wohnung verloren haben oder von der Straße schon kommen.

Was Sie an Angeboten in Ihrer Vorbemerkung aufgezählt haben, wird dort nicht angeboten.  Es finden dort keine Angebote der Wohnungslosenhilfe statt, wie sie das Sozialgesetzbuch regelt. Es ist rein eine gewerbliche Einrichtung.

Der Inhaber und Betreiber der Pension, soviel dann zu Ihrer Frage 1, Herr Stahn, hat gegenüber der Sozialen Wohnhilfe des Bezirksamts auf Nachfrage mitgeteilt, dass er die Unterkunft zum 31.12.2019 schließt und das Gebäude verkauft hat. Über den neuen Eigentümer wurde keine Auskunft gegeben.

Wir müssen in einem solchen Fall einfach davon ausgehen, das ist eine gewerbliche Einrichtung, eine unternehmerische Entscheidung des Eigentümers, Inhabers ist. Im konkreten Fall - so sagt mir meine Wohnhilfe - muss man sagen, es ist eine Lebensentscheidung des Eigentümers, aber auch seines Verwalters, die beide schon über das Rentenalter hinaus sind, sozusagen sich in Ruhestand zurückzuziehen und dann dieses Gewerbe aufzugeben. Da haben wir keine Steuerungsmöglichkeiten.

Was uns bleibt, ist, dass wir uns derzeit um die dort untergebrachten Menschen kümmern, anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten zu sichern. Die Sozialarbeiter*innen haben mir heute gesagt, dass dies gelingen wird und dass die Gefahr der Obdachlosigkeit nicht bestehe. Man wird alle vom Bezirk Untergebrachten anderweitig unterbringen können bis zum Ende des Jahres.

Ich finde es gut, dass Sie als Nachbarinnen und Nachbarn nachfragen, was dort passiert. Auch wenn ich sage, das ist eine gewerbliche Einrichtung und keine Sozialeinrichtung, haben wir als Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit diesem Pensionsbetreiber gerne zusammengearbeitet. Da gibt es Kontakte, da gibt es auch Kontakte dahingehend, dass man eben jetzt gemeinsam organisiert, dass die Menschen anderweitig untergebracht werden können. Aber wenn sozusagen ein gewerblicher Betreiber sein Gewerbe aufgibt, dann haben wir da keine Steuerungsmöglichkeiten, wie wir das ggf. mit Betreibern von Einrichtungen hätten, wo wir nach dem Sozialgesetzbuch Angebote organisieren und steuern.

 

zu Frage 2 und 3: habe ich Zuarbeiten aus dem Stadtplanungsamt, aus der Abteilung von Florian Schmidt bekommen.

 

zu Frage 2:r das Grundstück und das Gebäude liegen aktuell weder Bauvoranfragen noch Bauanträge beim Bauaufsichtsamt vor.

 

zu Frage 3: Das Grundstück Scharnweberstraße 29 liegt in einem Bereich, der einem allgemeinen Wohngebiet entspricht. Gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung sind im allgemeinen Wohngebiet Wohngebäude allgemein zulässig. So ist das hier formuliert.

In diesem Zusammenhang ist die Umnutzung zu Wohnungen auch wiederum allgemein zulässig. Ob es dabei um Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen handelt, spielt planungsrechtlich keine Rolle. Der Bezirk hat damit planungsrechtlich keine Möglichkeit, dies zu beeinflussen.

Eine Umnutzung zu Eigentumswohnungen kann planungsrechtlich nicht verhindert werden. Ein Hostel, Hotel oder Ferienwohnungen im Block-Innenbereich sind im allgemeinen Wohngebiet planungsrechtlich unzulässig und ich bin ja als Stadtrat für Bürgerdienste mit dem Wohnungsamt für Zweckentfremdung zuständig. Wir werden uns also auch noch mal angucken, ist dieses Haus nur gewidmet, Gewerbe für die Zeit der Unterbringung, wie die Pension organisiert wurde, sind das Wohnungen, die wieder Wohnzwecken zurückgeführt werden können, das werden wir uns zweckentfremdungsrechtlich auch noch mal angucken.

 

Frau Baumann: Ja, meine erste Nachfrage wäre: Können Sie versuchen, den Käufer, den zukünftigen Eigentümer zu kontaktieren, ggf. auch über Herrn Stahn und mit dem darüber sprechen, ob nicht eine weitere Unterbringung von Obdachlosen oder Wohnungslosen dort möglich ist, weil Sie das ja anscheinend politisch auch unterstützen? Genau.

Meine zweite Nachfrage wäre: Ist dort ein Milieuschutzgebiet geplant? Ist dort vielleicht ein Milieuschutzgebiet geplant in der Gegend?

 

zu Nachfrage 1: Ich hatte gesagt, dass wir bisher keine Auskunft über den Erwerber bekommen haben. Die Prüfung dahingehend, dass vielleicht noch zu ermitteln, die will ich Ihnen nicht versagen. Gleichzeitig stellt sich natürlich dann die Frage, wenn es einen Erwerber gibt, was hat er im Rahmen dessen, was erlaubt ist, wo die Grenzen Allgemeines Wohngebiet Grenzen auch setzen, für Vorstellungen, wie er sein Eigentum zukünftig nutzen will.

Und vielleicht noch mal so viel zu der gewerblichen Einrichtung oder gewerblichen Pension: Das ist das niedrigstschwelligste Angebot. Es hat jemand seine Wohnung verloren und sucht um Hilfe nach und damit er nicht auf der Straße ist, wird er erst mal in der Pension untergebracht. Er ist dann zwar nicht mehr obdachlos, aber er ist weiterhin wohnungslos und die Aufgabe von uns ist, Menschen dann wieder den Weg zurück in eine Wohnung mit unterschiedlichen Leistungen, die das Sozialgesetzbuch vorsieht, zu bieten.

Wir sind gleichzeitig ständig gehalten, weil es gibt meistens zu wenig Unterbringungsplätze, neue Unterbringungsplätze zu akquirieren. Da tut es auch weh, wenn man - wie in dem Fall hier - 32 Plätze verliert. An anderen Stellen arbeiten wir mit Anbietern aus dem Bereich der Wohlfahrt zusammen, neue Angebote zu schaffen, so wie im Sommer diesen Jahres am Comeniusplatz eine neue Unterbringung für Wohnungslose gebaut wurde.

Die gewerblich angebotene Pension, die landläufig manchmal als Läusepension oder ähnliches bezeichnet wird, ist nicht wirklich das Angebot, was wir uns wünschen, es weiterzuentwickeln, sondern unsere Vorstellung ist, wir verhindern erstens mal Wohnraumverlust dort, wo es nur geht, indem wir vorher steuern, präventiv arbeiten und für den Fall, dass Wohnraum verloren wird, uns dann darum zu kümmern, dass Wohnraum wieder gewonnen werden kann.

Ein langfristiges Verbleiben in solchen Pensionen ist oft ein Angebot mangels besserer Angebote … ohne dass damit über den Herrn Stahn und seine Pension Heimat von uns kritisch der Stab gebrochen wird. Die Sozialarbeiter*innen haben mir gesagt, sie haben mit dieser Einrichtung gut zusammengearbeitet.

 

zu Nachfrage 2 / Herr Schmidt: Sie haben jetzt gefragt, ob für den Samariterkiez Milieuschutz geplant ist. Ich möchte das … ach so. Südlich der … Frankfurter? Und … aber … östlich der Warschauer.

Ja, also ich denke, ich müsste jetzt tatsächlich in den Zeitplan schauen, aber ich bin mir relativ sicher, dass da im nächsten Jahr die turnusgemäße Überprüfung des Milieuschutzgebietes Boxhagener Platz erfolgt und dann auch in dem gesamten Block. Dann wird es sich entscheiden, ob es ein Milieuschutzgebiet wird oder nicht.

 

 

 
 

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