Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Maßgabe dieses Beschlusses in Ergänzung zum Radverkehrsplan für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (DS/0607/V) auch einen Vertiefungsplan Fußverkehr zu erstellen. Der Plan soll Grundlage für den Ausbau und die Stärkung des Fußverkehrs im Bezirk sein. Er soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Lösungsmöglichkeiten angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen enthalten. Ziel ist ein gebündelter Maßnahmenplan über alle Projekte des Umweltverbunds im Bezirk.
Für Fußgänger*innen, besonders für ältere Menschen und Kinder, ist das Fortkommen teilweise sehr gefährlich und oft auch kaum möglich. Abgesenkte Bordsteine werden regelmäßig zugeparkt – das muss besser kontrolliert und durch bauliche Maßnahmen wie Poller oder Gehwegvorstreckungen verhindert werden. Straßenüberquerungen wie Verkehrsinseln, Zebrastreifen und Gehwegvorstreckungen sollen ausgeweitet werden. Baustellen müssen so abgesichert werden, dass sie für Fußgänger*innen und Radfahrende keine Gefahr darstellen.
Die Nutzung vorhandener Programme und Finanzmittel des Senats für Barrierefreiheit und Gehwegsanierungen soll noch weiter verstärkt werden. Dazu gehört auch der Fokus auf den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen. Diese müssen bis zum 01.01.2022 – gesetzlich vorgeschrieben – in Verantwortung des Bezirks komplett barrierefrei werden. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel muss der Bezirk beim Land abrufen und verbauen. Die mit dem Doppelhaushalt 2020/21 beschlossene Personalausstattung im Straßen- und Grünflächenamt sowie die im Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz festgeschriebenen Stellen für den Fußverkehr in den Bezirken sollen die bessere Verausgabung der Mittel entsprechend unterstützen.
Für den Fußverkehrsplan sollen folgende Leitlinien berücksichtigt werden:
- Vorrang für Fußgänger*innen: Die Straße ist für alle da – zu Fuß gehenden Menschen muss deutlich mehr Platz eingeräumt werden:
- Gehwegparken muss konsequent geahndet werden
- Bei der Erweiterung des Parkraummanagements soll das Stellflächenangebot nicht größer werden
- Der vorgeschriebene Abstand von 5 m für parkende Autos im Kreuzungsbereich muss eingehalten und vom Ordnungsamt kontrolliert werden.
- Fahrradparken soll wie mit DS 0566/V beschlossen, systematisch außerhalb des Gehbereichs, möglichst am Fahrbahnrand, ermöglicht werden.
- Schmale und stark frequentierte Gehwege sollen verbreitert werden. Insbesondere an Kreuzungen und Knotenpunkten kann durch Gehwegvorstreckungen und -verbreiterungen der nötige Platz geschaffen werden. Den Wegfall von Autoparkplätzen für breitere Gehwege wird in Kauf genommen.
- Gehwegüberfahrten stellen durch das Ein- und Ausfahren zu/aus Grundstücken eine unmittelbare Gefahr für Fußgänger*innen dar. Bei Neubaumaßnahmen sind beantragte Gehwegüberfahrten auf deren Notwendigkeit hin zu überprüfen. Die Anzahl an Gehwegüberfahrten soll auf ein Minimum begrenzt werden.
b. Verkehrssicherheit im Fußverkehr: Neben Verbesserungen an den Unfallschwerpunkten soll der Bezirk zusammen mit der Senatsverwaltung und dem Verkehrsverbund die Unfallursachen systematisch angehen:
- Der Bezirk setzt sich auf der Landesebene für fußgängerfreundliche Ampelschaltungen mit kurzen Wartezeiten und langen Grünphasen mit altersgerechten Grünzeiten mit zugrundeliegenden Laufgeschwindigkeiten von 1 m/sec. ein. Wo immer möglich muss die Straße in einem Zug überquert werden können.
- Die Ampeln sollen mit moderner Lichttechnik nachgerüstet werden und auch bei Sonneneinstrahlung sichtbar bleiben. Außerdem braucht es flächendeckend akustische Signalgeber.
- Baustellen und Fußgänger*innenwege müssen besser gesichert werden (Schaffung von Regelungen für Baumateriallager auf Wegen; sichtbare und sichere Fußwegführung, regelmäßige Überprüfung, ob die Baustellenanordnungen von den Baufirmen eingehalten werden)
- Die Sichtbeziehungen an Kreuzungen muss durch verstärkte durch Bekämpfung von Falschparken (insbesondere Eckparken) verbessert werden.
- Die Beleuchtung von Gehwegen und Querungsanlagen muss verbessert werden.
- An Straßen, auf denen am Fahrbahnrand geparkt werden darf, müssen in regelmäßigen Abständen Fußgängerfurten eingerichtet werden.
- An Orten wo häufig Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden auftreten (etwa an Bus- und Tramhaltestellen), sollen Hinweis-Markierungen für Radfahrende und Fußgänger*innen bei angebracht werden.
- Die Gleisübergänge bei Straßenbahntrassen sollen verbessert werden. Sie müssen für Fußgänger*innen und Nutzer*innen von Rollstuhl und Rollator leicht passierbar sein.
- Am Schnittpunkt zwischen Fußverkehr und ÖPNV sollen möglichst überdachte und beleuchtete Sitzgelegenheiten geschaffen werden.
- Zur besseren Orientierung sollen Straßenschilder wieder die Nummerierung der Häuser bis zur nächsten Querstraße anzeigen.
- Fußgänger*inneninseln müssen ausreichend breit dimensioniert sein, sodass sowohl Rollstuhlfahrer*innen als auch Rollatornutzer*innen genügend Platz haben.
c. Entschleunigung und Flanieren im öffentlichen Raum: Der motorisierte Verkehr muss zugunsten von Fußgänger*innen langsamer werden. Zudem soll der öffentliche Raum in Friedrichshain-Kreuzberg gerechter genutzt werden. So sollen weiter lebenswerte Straßen und Plätze geschaffen werden:
- Tempo-30-Zonen, Fußgänger*inneninseln, Zebrastreifen und Gehwegvorstreckungen sollen ausgeweitet werden (insbesondere vor Kitas, Schulen, Behindertenwerkstätten, Pflegeeinrichtungen und Parks).
- Es sollen weitere Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang geschaffen werden.
- Die bereits begonnene Aufstellung von Trinkbrunnen zusammen mit den Berliner Wasserbetrieben soll konsequent weitergeführt werden.
- Parkplätze sollen wie in DS/1405/V vorgeschlagen verstärkt zu Stadträumen entwickelt werden, um so zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen.
- Die Einrichtung von (saisonalen) Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zonen soll verstärkt werden; Straßen sollen außerhalb der Hauptverkehrszeiten in den sommerlichen Abendstunden (etwa zwischen 18:00 und 22:00 Uhr) temporär vom Autoverkehr freigehalten werden und die Nachbarschaft zum Treffen und Flanieren einladen
- Es sollen in Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen weitere temporären Spielstraßen eingerichtet werden, auf denen zu bestimmten Zeiten und Tagen kein Autoverkehr stattfindet. So fördert der Bezirk das freie Spielen von Kindern und verbessert das knappe Angebot von Spielflächen im Bezirk.
- Verkehrsberuhigte bzw. autofreie Kieze, möglichst ohne Durchgangsverkehr sollen weiter gefördert werden, dabei soll es Ausnahmeregelungen für Liefer-, Rettungs- und Müllfahrzeuge geben.
d. Wege attraktiver machen: Für Fußgänger*innen, besonders für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Kinder, ist Fortkommen teilweise sehr gefährlich und oft auch kaum möglich. Die Mittel für Barrierefreiheit und Gehwegsanierungen sollen verstärkt für folgende Maßnahmen genutzt werden:
- Weitere Gehwege sollen saniert und Barrierefreiheit, insbesondere an Kreuzungen geschaffen werden.
- an Kreuzungen und Überwegen sollen die Bordsteine flächendeckend abgesenkt werden, die Überwegbereiche sollen markiert und zum Schutz vor Falschparken mit Pollern versehen werden.
- Die Beleuchtung der Fußgängerbereiche soll verbessert werden (nach Möglichkeit abgestufte Beleuchtung je nach Abend- und Nachtzeit).
Konkrete Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Erstellung des Fußverkehrsplans folgende Maßnahmen zu berücksichtigen. Der Maßnahmenkatalog soll als Grundlage genommen, und bei Bedarf erweitert werden.
Begründung:
Unser grundlegendes Ziel in der Verkehrspolitik ist eine inklusive Verkehrswende, die alle Verkehrsteilnehmer*innen mitdenkt. Obwohl sie die größte Gruppe der Verkehrsteilnehmer*innen ausmachen – jede*r von uns legt täglich einen Teil des Weges zu Fuß zurück – werden Fußgänger*innen oft nicht ausreichen berücksichtigt. Mit einem bezirklichen Fußverkehrsplan sollen nicht nur die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger*innen in unserem Bezirk gestärkt, sondern auch die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Wir sind überzeugt, dass nur ein ganzheitliches Konzept, welches alle Verkehrsteilnehmer*innen mitdenkt und berücksichtigt, langfristig Autos überflüssig machen und so eine echte und gerechte Verkehrswende eingeleitet werden kann.
Die Rahmenbedingungen sind mit dem rot-rot-grünen Senat inzwischen deutlich günstiger als noch vor einigen Jahren: Bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/19 hatten die Bezirke pro Jahr 6 Mio. zusätzlich für Gehwegsanierungen zur Verfügung. Außerdem stehen den Bezirken Mittel für barrierefreie Umbauten zur Verfügung.
Das Berliner Mobilitätsgesetz wurde Ende Juni 2018 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Hierin sind zunächst neben dem allgemeinen Verkehrsteil die Bereiche ÖPNV und Radverkehr abgebildet. Nunmehr wurde nach einem intensiven Prozess unter umfangreicher Beteiligung von Verbänden und Interessengruppen das Mobilitätsgesetz um das Kapitel mit Regelungen für den Fußverkehr erweitert. Dort sind u.a. auch zwei Stellen für die Fußverkehrsplanung pro Bezirk festgeschrieben. Begleitet wurde der Prozess zum einen vom Mobilitätsbeirat, zum anderen von zahlreichen Verbänden, wie der Landessenior*innenvertretung, Fuß e.V., dem allgemeinen Blindenverein, dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, u.v.m.
Auch die Maßnahmen, die wir für Friedrichshain-Kreuzberg vorschlagen, sind unter Mitwirkung von diversen Initiativen und Bürger*innen (bspw. die AG Mobilität der Senior*innenvertretung Friedrichshain-Kreuzberg, Vertreter*innen Möckernkiez, Einzelpersonen) entstanden. Für die vielen Hinweise und Vorschläge bedanken wir uns sehr.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ( federführend )
UVKI 14.05.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Maßgabe dieses Beschlusses in Ergänzung zum Radverkehrsplan für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (DS/0607/V) auch einen Vertiefungsplan Fußverkehr zu erstellen. Der Plan soll Grundlage für den Ausbau und die Stärkung des Fußverkehrs im Bezirk sein. Er soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Lösungsmöglichkeiten angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen enthalten. Ziel ist ein gebündelter Maßnahmenplan über alle Projekte des Umweltverbunds im Bezirk.
Für Fußgänger*innen, besonders für ältere Menschen und Kinder, ist das Fortkommen teilweise sehr gefährlich und oft auch kaum möglich. Abgesenkte Bordsteine werden regelmäßig zugeparkt – das muss besser kontrolliert und durch bauliche Maßnahmen wie Poller oder Gehwegvorstreckungen verhindert werden. Straßenüberquerungen wie Verkehrsinseln, Zebrastreifen und Gehwegvorstreckungen sollen ausgeweitet werden. Baustellen müssen so abgesichert werden, dass sie für Fußgänger*innen und Radfahrende keine Gefahr darstellen.
Die Nutzung vorhandener Programme und Finanzmittel des Senats für Barrierefreiheit und Gehwegsanierungen soll noch weiter verstärkt werden. Dazu gehört auch der Fokus auf den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen. Diese müssen bis zum 01.01.2022 – gesetzlich vorgeschrieben – in Verantwortung des Bezirks komplett barrierefrei werden. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel muss der Bezirk beim Land abrufen und verbauen. Die mit dem Doppelhaushalt 2020/21 beschlossene Personalausstattung im Straßen- und Grünflächenamt sowie die im Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz festgeschriebenen Stellen für den Fußverkehr in den Bezirken sollen die bessere Verausgabung der Mittel entsprechend unterstützen.
Für den Fußverkehrsplan sollen folgende Leitlinien berücksichtigt werden:
a. Vorrang für Fußgänger*innen: Die Straße ist für alle da – zu Fuß gehenden Menschen muss deutlich mehr Platz eingeräumt werden:
- Gehwegparken muss konsequent geahndet werden
- Bei der Erweiterung des Parkraummanagements soll das Stellflächenangebot nicht größer werden
- Der vorgeschriebene Abstand von 5 m für parkende Autos im Kreuzungsbereich muss eingehalten und vom Ordnungsamt kontrolliert werden.
- Fahrradparken soll am Fahrbahnrand ermöglicht werden.
- Schmale und stark frequentierte Gehwege sollen verbreitert werden. Insbesondere an Kreuzungen und Knotenpunkten kann durch Gehwegvorstreckungen und -verbreiterungen der nötige Platz geschaffen werden. Den Wegfall von Autoparkplätzen für breitere Gehwege wird in Kauf genommen.
- Gehwegüberfahrten sind durch das Ein- und Ausfahren, aber auch durch ihre Aufpflasterung ein Hindernis und eine Gefahr vor allem auch für Menschen in Rollstühlen, mit Rollatoren etc. Sie sollen auf ein Minimum begrenzt werden. Bei notwendigen Neu-/Umbaumaßnahmen soll auf Aufpflasterungen verzichtet werden.
b. Verkehrssicherheit im Fußverkehr: Neben Verbesserungen an den Unfallschwerpunkten soll der Bezirk zusammen mit der Senatsverwaltung und dem Verkehrsverbund die Unfallursachen systematisch angehen:
- Der Bezirk setzt sich auf der Landesebene für fußgängerfreundliche Ampelschaltungen mit kurzen Wartezeiten und langen Grünphasen mit altersgerechten Grünzeiten mit zugrundeliegenden Laufgeschwindigkeiten von 1 m/sec. ein. Wo immer möglich muss die Straße in einem Zug überquert werden können.
- Die Ampeln sollen mit moderner Lichttechnik nachgerüstet werden und auch bei Sonneneinstrahlung sichtbar bleiben. Außerdem braucht es flächendeckend akustische Signalgeber.
- Baustellen und Fußgänger*innenwege müssen besser gesichert werden (Schaffung von Regelungen für Baumateriallager auf Wegen; sichtbare und sichere Fußwegführung, regelmäßige Überprüfung, ob die Baustellenanordnungen von den Baufirmen eingehalten werden)
- Die Sichtbeziehungen an Kreuzungen muss durch verstärkte durch Bekämpfung von Falschparken (insbesondere Eckparken) verbessert werden.
- Die Beleuchtung von Gehwegen und Querungsanlagen muss verbessert werden.
- An Straßen, auf denen am Fahrbahnrand geparkt werden darf, müssen in regelmäßigen Abständen Fußgängerfurten eingerichtet werden.
- An Orten wo häufig Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden auftreten (etwa an Bus- und Tramhaltestellen), sollen Hinweis-Markierungen für Radfahrende und Fußgänger*innen bei angebracht werden.
- Die Gleisübergänge bei Straßenbahntrassen sollen verbessert werden. Sie müssen für Fußgänger*innen und Nutzer*innen von Rollstuhl und Rollator leicht passierbar sein.
- Bordsteine an Bus- und Tramhaltestellen sollen so ausgebaut werden, dass der Einstieg mit Rollstuhl / Rollator ohne Hilfsmittel (z.B. Rampen) möglich ist.
- Am Schnittpunkt zwischen Fußverkehr und ÖPNV sollen möglichst überdachte und beleuchtete Sitzgelegenheiten geschaffen werden.
- Zur besseren Orientierung sollen Straßenschilder wieder die Nummerierung der Häuser bis zur nächsten Querstraße anzeigen.
- Fußgänger*inneninseln müssen ausreichend breit dimensioniert sein, sodass sowohl Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen als auch Rollatornutzer*innen genügend Platz haben.
c. Entschleunigung und Flanieren im öffentlichen Raum: Der motorisierte Verkehr muss zugunsten von Fußgänger*innen langsamer werden. Zudem soll der öffentliche Raum in Friedrichshain-Kreuzberg gerechter genutzt werden. So sollen weiter lebenswerte Straßen und Plätze geschaffen werden:
- Tempo-30-Zonen, Fußgänger*inneninseln, Zebrastreifen und Gehwegvorstreckungen sollen ausgeweitet werden (insbesondere vor Kitas, Schulen, Behindertenwerkstätten, Pflegeeinrichtungen und Parks).
- Es sollen weitere Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang geschaffen werden.
- Die bereits begonnene Aufstellung von Trinkbrunnen zusammen mit den Berliner Wasserbetrieben soll konsequent weitergeführt werden.
- Parkplätze verstärkt zu Stadträumen entwickelt werden, um so zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen.
- Die Einrichtung von (saisonalen) Fußgänger- und verkehrsberuhigten Zonen soll unter enger Einbindung der Anwohner*innen verstärkt werden, temporär autofreie Straßen sollen die Nachbarschaft zum Treffen und Flanieren einladen. Es sollen in Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen weitere temporären Spielstraßen eingerichtet werden, auf denen zu bestimmten Zeiten und Tagen kein Autoverkehr stattfindet.
- Verkehrsberuhigte bzw. autofreie Kieze, möglichst ohne Durchgangsverkehr sollen unter enger Einbindung der Anwohner*innen weiter gefördert werden, dabei soll es Ausnahmeregelungen für Liefer-, Rettungs- und Müllfahrzeuge geben.
d. Wege attraktiver machen: Für Fußgänger*innen, besonders für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Kinder, ist Fortkommen teilweise sehr gefährlich und oft auch kaum möglich. Die Mittel für Barrierefreiheit und Gehwegsanierungen sollen verstärkt für folgende Maßnahmen genutzt werden:
- Weitere Gehwege sollen saniert und Barrierefreiheit, insbesondere an Kreuzungen geschaffen werden.
- an Kreuzungen und Überwegen sollen die Bordsteine flächendeckend abgesenkt werden, die Überwegbereiche sollen markiert und baulich vor Falschparken geschützt werden.
- Die Beleuchtung der Gehwege soll verbessert werden (nach Möglichkeit abgestufte Beleuchtung je nach Abend- und Nachtzeit).
e. Barrierefreiheit herstellen: Mobilität ist ein grundlegendes Recht für alle Menschen. Die Wege Mobilitätseingeschränkter und / oder älterer Personen sollen bei zukünftigen Baumaßnahmen mitgedacht werden. Chancengleichheit und Teilhabe erstrecken sich über mehr als den Zugang zu unbedingt notwendigen Einrichtungen. Das bedeutet, dass die Landes- wie auch die Bezirksebene nach den folgenden Grundsätzen arbeiten soll:
- Die Herstellung größerer, zusammenhängender barrierefreier Wegenetze soll weiterentwickelt werden
- Dabei ist dringend notwendige Infrastruktur für Senior*innen und Menschen mit Behinderung einzubeziehen (z.B. soziale Einrichtungen, medizinische Versorgung, Ämter und Behörden) aber auch die Wege zu barrierefrei zugänglichen Freizeitmöglichkeiten einzubeziehen, wie z.B. Einkaufen, Besuch von Konzerten oder Ausstellungen oder barrierefreier Gastronomie.
- Umsteigemöglichkeiten zum ÖPNV sollen bequem, sicher und auf kurzem Weg zugänglich sein
- Bessere Beleuchtung von Wegen zu barrierefrei zugänglichen Einrichtungen
- Verstärkte Schaffung von Orientierungsinformationen für sehbehinderte Menschen wie z.B. Blindenleitstreifen. Diese Elemente sollen einheitlich und in Kooperation mit der Landesebene eingerichtet werden, um längere zusammenhängende Wege mit vereinheitlichten Orientierungsinformationen zu gewährleisten.
BVV 27.05.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Maßgabe dieses Beschlusses in Ergänzung zum Radverkehrsplan für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (DS/0607/V) auch einen Vertiefungsplan Fußverkehr zu erstellen. Der Plan soll Grundlage für den Ausbau und die Stärkung des Fußverkehrs im Bezirk sein. Er soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Lösungsmöglichkeiten angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen enthalten. Ziel ist ein gebündelter Maßnahmenplan über alle Projekte des Umweltverbunds im Bezirk.
Für Fußgänger*innen, besonders für ältere Menschen und Kinder, ist das Fortkommen teilweise sehr gefährlich und oft auch kaum möglich. Abgesenkte Bordsteine werden regelmäßig zugeparkt – das muss besser kontrolliert und durch bauliche Maßnahmen wie Poller oder Gehwegvorstreckungen verhindert werden. Straßenüberquerungen wie Verkehrsinseln, Zebrastreifen und Gehwegvorstreckungen sollen ausgeweitet werden. Baustellen müssen so abgesichert werden, dass sie für Fußgänger*innen und Radfahrende keine Gefahr darstellen.
Die Nutzung vorhandener Programme und Finanzmittel des Senats für Barrierefreiheit und Gehwegsanierungen soll noch weiter verstärkt werden. Dazu gehört auch der Fokus auf den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen. Diese müssen bis zum 01.01.2022 – gesetzlich vorgeschrieben – in Verantwortung des Bezirks komplett barrierefrei werden. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel muss der Bezirk beim Land abrufen und verbauen. Die mit dem Doppelhaushalt 2020/21 beschlossene Personalausstattung im Straßen- und Grünflächenamt sowie die im Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz festgeschriebenen Stellen für den Fußverkehr in den Bezirken sollen die bessere Verausgabung der Mittel entsprechend unterstützen.
Für den Fußverkehrsplan sollen folgende Leitlinien berücksichtigt werden:
a. Vorrang für Fußgänger*innen: Die Straße ist für alle da – zu Fuß gehenden Menschen muss deutlich mehr Platz eingeräumt werden:
- Gehwegparken muss konsequent geahndet werden
- Bei der Erweiterung des Parkraummanagements soll das Stellflächenangebot nicht größer werden
- Der vorgeschriebene Abstand von 5 m für parkende Autos im Kreuzungsbereich muss eingehalten und vom Ordnungsamt kontrolliert werden.
- Fahrradparken soll am Fahrbahnrand ermöglicht werden.
- Schmale und stark frequentierte Gehwege sollen verbreitert werden. Insbesondere an Kreuzungen und Knotenpunkten kann durch Gehwegvorstreckungen und -verbreiterungen der nötige Platz geschaffen werden. Den Wegfall von Autoparkplätzen für breitere Gehwege wird in Kauf genommen.
- Gehwegüberfahrten sind durch das Ein- und Ausfahren, aber auch durch ihre Aufpflasterung ein Hindernis und eine Gefahr vor allem auch für Menschen in Rollstühlen, mit Rollatoren etc. Sie sollen auf ein Minimum begrenzt werden. Bei notwendigen Neu-/Umbaumaßnahmen soll auf Aufpflasterungen verzichtet werden.
b. Verkehrssicherheit im Fußverkehr: Neben Verbesserungen an den Unfallschwerpunkten soll der Bezirk zusammen mit der Senatsverwaltung und dem Verkehrsverbund die Unfallursachen systematisch angehen:
- Der Bezirk setzt sich auf der Landesebene für fußgängerfreundliche Ampelschaltungen mit kurzen Wartezeiten und langen Grünphasen mit altersgerechten Grünzeiten mit zugrundeliegenden Laufgeschwindigkeiten von 1 m/sec. ein. Wo immer möglich muss die Straße in einem Zug überquert werden können.
- Die Ampeln sollen mit moderner Lichttechnik nachgerüstet werden und auch bei Sonneneinstrahlung sichtbar bleiben. Außerdem braucht es flächendeckend akustische Signalgeber.
- Baustellen und Fußgänger*innenwege müssen besser gesichert werden (Schaffung von Regelungen für Baumateriallager auf Wegen; sichtbare und sichere Fußwegführung, regelmäßige Überprüfung, ob die Baustellenanordnungen von den Baufirmen eingehalten werden)
- Die Sichtbeziehungen an Kreuzungen muss durch verstärkte durch Bekämpfung von Falschparken (insbesondere Eckparken) verbessert werden.
- Die Beleuchtung von Gehwegen und Querungsanlagen muss verbessert werden.
- An Straßen, auf denen am Fahrbahnrand geparkt werden darf, müssen in regelmäßigen Abständen Fußgängerfurten eingerichtet werden.
- An Orten wo häufig Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden auftreten (etwa an Bus- und Tramhaltestellen), sollen Hinweis-Markierungen für Radfahrende und Fußgänger*innen bei angebracht werden.
- Die Gleisübergänge bei Straßenbahntrassen sollen verbessert werden. Sie müssen für Fußgänger*innen und Nutzer*innen von Rollstuhl und Rollator leicht passierbar sein.
- Bordsteine an Bus- und Tramhaltestellen sollen so ausgebaut werden, dass der Einstieg mit Rollstuhl / Rollator ohne Hilfsmittel (z.B. Rampen) möglich ist.
- Am Schnittpunkt zwischen Fußverkehr und ÖPNV sollen möglichst überdachte und beleuchtete Sitzgelegenheiten geschaffen werden.
- Zur besseren Orientierung sollen Straßenschilder wieder die Nummerierung der Häuser bis zur nächsten Querstraße anzeigen.
- Fußgänger*inneninseln müssen ausreichend breit dimensioniert sein, sodass sowohl Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen als auch Rollatornutzer*innen genügend Platz haben.
c. Entschleunigung und Flanieren im öffentlichen Raum: Der motorisierte Verkehr muss zugunsten von Fußgänger*innen langsamer werden. Zudem soll der öffentliche Raum in Friedrichshain-Kreuzberg gerechter genutzt werden. So sollen weiter lebenswerte Straßen und Plätze geschaffen werden:
- Tempo-30-Zonen, Fußgänger*inneninseln, Zebrastreifen und Gehwegvorstreckungen sollen ausgeweitet werden (insbesondere vor Kitas, Schulen, Behindertenwerkstätten, Pflegeeinrichtungen und Parks).
- Es sollen weitere Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang geschaffen werden.
- Die bereits begonnene Aufstellung von Trinkbrunnen zusammen mit den Berliner Wasserbetrieben soll konsequent weitergeführt werden.
- Parkplätze verstärkt zu Stadträumen entwickelt werden, um so zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen.
- Die Einrichtung von (saisonalen) Fußgänger- und verkehrsberuhigten Zonen soll unter enger Einbindung der Anwohner*innen verstärkt werden, temporär autofreie Straßen sollen die Nachbarschaft zum Treffen und Flanieren einladen. Es sollen in Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen weitere temporären Spielstraßen eingerichtet werden, auf denen zu bestimmten Zeiten und Tagen kein Autoverkehr stattfindet.
- Verkehrsberuhigte bzw. autofreie Kieze, möglichst ohne Durchgangsverkehr sollen unter enger Einbindung der Anwohner*innen weiter gefördert werden, dabei soll es Ausnahmeregelungen für Liefer-, Rettungs- und Müllfahrzeuge geben.
d. Wege attraktiver machen: Für Fußgänger*innen, besonders für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Kinder, ist Fortkommen teilweise sehr gefährlich und oft auch kaum möglich. Die Mittel für Barrierefreiheit und Gehwegsanierungen sollen verstärkt für folgende Maßnahmen genutzt werden:
- Weitere Gehwege sollen saniert und Barrierefreiheit, insbesondere an Kreuzungen geschaffen werden.
- an Kreuzungen und Überwegen sollen die Bordsteine flächendeckend abgesenkt werden, die Überwegbereiche sollen markiert und baulich vor Falschparken geschützt werden.
- Die Beleuchtung der Gehwege soll verbessert werden (nach Möglichkeit abgestufte Beleuchtung je nach Abend- und Nachtzeit).
e. Barrierefreiheit herstellen: Mobilität ist ein grundlegendes Recht für alle Menschen. Die Wege Mobilitätseingeschränkter und / oder älterer Personen sollen bei zukünftigen Baumaßnahmen mitgedacht werden. Chancengleichheit und Teilhabe erstrecken sich über mehr als den Zugang zu unbedingt notwendigen Einrichtungen. Das bedeutet, dass die Landes- wie auch die Bezirksebene nach den folgenden Grundsätzen arbeiten soll:
- Die Herstellung größerer, zusammenhängender barrierefreier Wegenetze soll weiterentwickelt werden
- Dabei ist dringend notwendige Infrastruktur für Senior*innen und Menschen mit Behinderung einzubeziehen (z.B. soziale Einrichtungen, medizinische Versorgung, Ämter und Behörden) aber auch die Wege zu barrierefrei zugänglichen Freizeitmöglichkeiten einzubeziehen, wie z.B. Einkaufen, Besuch von Konzerten oder Ausstellungen oder barrierefreier Gastronomie.
- Umsteigemöglichkeiten zum ÖPNV sollen bequem, sicher und auf kurzem Weg zugänglich sein
- Bessere Beleuchtung von Wegen zu barrierefrei zugänglichen Einrichtungen
- Verstärkte Schaffung von Orientierungsinformationen für sehbehinderte Menschen wie z.B. Blindenleitstreifen. Diese Elemente sollen einheitlich und in Kooperation mit der Landesebene eingerichtet werden, um längere zusammenhängende Wege mit vereinheitlichten Orientierungsinformationen zu gewährleisten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.08.2021
Vertagt.