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Drucksache - DS/1345/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility ManagementBezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.Wie gestaltet sich der weitere Prozess auf dem RAW-Gelände für einen Bebauungsplan 2- 25b?
Über den weiteren Planungsprozess werden sich BA und BVV im Stadtplanungsausschuss verständigen.
2. Wann ist mit einer Vorlage des Bezirksamtes an die BVV für einen Bebauungsplan 2-25b zu rechnen?
Wenn der Klärungsprozess abgeschlossen ist, wird das Bezirksamt eine entsprechende Vorlage an die BVV erarbeiten.
3. Wie bewertet das Bezirksamt die Rechtslage, wenn nach Beschluss des B-Plans 2-25a der Eigentümer eine ähnliche Bebauungsdichte und -höhe nach § 34 BauGB anstrebt?
Das Bezirksamt betrachtet das Grundstück Revaler Straße als ein Gesamtgrundstück und strebt an, dass ein (oder mehrere) Bebauungspläne zeitgleich für das Gesamtgrundstück festgesetzt werden. Es ist nicht beabsichtigt den B-Plan 2-25a festzusetzen, ohne den Planungsprozess für den östlichen Geländeteil weiter voran zu treiben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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