Drucksache - DS/1324/V  

 
 
Betreff: EA065 - Ausweitung Milieuschutzgebiet Boxhagener Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Zu welchem Ergebnis kam die im Frühjahr 2016 durch das Stadtentwicklungsamt beauftragte Untersuchung des Ortsteils Berlin-Friedrichshain auf mögliche weitere schutzwürdige Gebiete nach §172 BauGB (bezogen auf die VzK zur Drucksache DS/1906/IV und die darin genannten Gebiete)?
     
  2. Wie begründeten die an der Untersuchung beteiligten Gutachter*innen ihre Empfehlung, dass ehemalige Sanierungsgebiet Warschauer Straße nicht unter Milieuschutz stellen zu müssen?
     
  3. Wann erfolgte, wie in Drucksache DS/1219/V angekündigt, die Ausschreibung für die turnusgemäßige Untersuchung des Milieuschutzgebietes Boxhagener Platz und angrenzender Gebiete (ehemalige Sanierungsgebiete Warschauer Straße und Traveplatz/Ostkreuz), die das Aufwertungspotenzial, den Aufwertungsdruck und das Verdrängungspotenzial der genannten Gebiete untersucht und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
     

 

Begründung / Kontextualisierung
950 Wohneinheiten im ehemaligen Sanierungsgebiet Warschauer Straße wurden mit öffentlicher Förderung saniert und unterliegen einer befristeten Belegungsbindung. Der belegungsgebundene Wohnkomplex Libauer Straße 6 mit 34 Wohneinheiten wurde 2016 an Fairview Property Sárl (Pears Global) verkauft. 2017 vollzog Fairview Property Sárl eine Teilungserklärung der einzelnen Wohneinheiten. Die Belegungsbindung in der Libauer Straße 6 endet im April 2021. In der Antwort auf die Einwohner*innenanfrage DS/1219/V räumte der Bezirksstadtrat Florian Schmidt ein, dass das Bezirksamt innerhalb des ehemaligen Sanierungsgebiets Warschauer Straße derzeit kein Instrument besitze, das eine Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen verhindern könne. Dazu bedarf es vielmehr einer Ausweitung des Milieuschutzgebietes Boxhagener Platz auf angrenzende Gebiete des ehemaligen Sanierungsgebiets Warschauer Straße. Bezirksstadtrat Schmidt folgend sei eine turnusgemäße Prüfung des Milieuschutzgebietes für Mitte 2019 angedacht.

 

 

28.06.2019

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Zu welchem Ergebnis kam die im Frühjahr 2016 durch das Stadtentwicklungsamt beauftragte Untersuchung des Ortsteils Berlin-Friedrichshain auf mögliche weitere schutzwürdige

Gebiete nach §172 BauGB (bezogen auf die VzK zur Drucksache DS/1906/IV und die darin genannten Gebiete)?

 

Die Untersuchung des Ortsteils Friedrichshain auf schutzwürdige Gebiete gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen) kommt, bezogen auf die in der o.g. Drucksache genannten Gebiete, zu folgendem Ergebnis:

 

  1. ehem. Sanierungsgebiet Samariterviertel: vertiefende Untersuchung des Planungsraums außerhalb des bestehenden MilieuschutzgebietsPetersburger Straße“
  2. ehem. Sanierungsgebiet Traveplatz-Ostkreuz: vertiefende Untersuchung der Planungsräume Boxhagener Platz und Traveplatz außerhalb des bestehenden MilieuschutzgebietsBoxhagener Platz“
  3. ehem. Sanierungsgebiet Warschauer Str.: siehe Beantwortung Frage 2
  4. Rudolfkiez zwischen Stralauer Allee und Bahntrassen: vertiefende Untersuchung.

 

 

2. Wie begründeten die an der Untersuchung beteiligten Gutachter*innen ihre Empfehlung, dass ehemalige Sanierungsgebiet Warschauer Straße nicht unter Milieuschutz stellen zu ssen?

 

Die Untersuchung erfolgte planungsraumbezogen. Das ehemalige Sanierungsgebiet Warschauer Straße erstreckt sich auf die Planungsräume Weberwiese, Boxhagener Platz und Traveplatz. Für den Planungsraum Weberwiese wurde der Erlass der bereits in Aufstellung befindlichen Erhaltungsverordnung empfohlen mittlerweile ist diese erlassen. Für den Rest des Planungsraums wurde eine regelmäßige bestandsbezogene, kleinräumige Überprüfung empfohlen. Für die Planungsräume Traveplatz und Boxhagener Platz wurde die vertiefende Untersuchung außerhalb des bestehenden Erhaltungsgebiets Boxhagener Platz empfohlen.

 

3. Wann erfolgte, wie in Drucksache DS/1219/V angekündigt, die Ausschreibung für die turnusgemäßige Untersuchung des Milieuschutzgebietes Boxhagener Platz und angrenzender

Gebiete (ehemalige Sanierungsgebiete Warschauer Straße und Traveplatz/Ostkreuz), die das Aufwertungspotenzial, den Aufwertungsdruck und das Verdrängungspotenzial der

genannten Gebiete untersucht und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

 

Die Überprüfung des Fortbestands des Erhaltungsgebietes Boxhagener Platz steht in diesem Jahr an. Mit Ergebnissen ist Anfang 2020 zu rechnen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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