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Drucksache - DS/1260/V
Ich frage das Bezirksamt
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Die Kostendifferenz erklärt sich aus einem Fehlverständnis der Tabelle in der Antwort auf die schriftliche Anfrage 278/V. Sie verwechseln die Kosten für die Planung mit den geplanten Kosten. Die in der Tabelle ausgewiesenen 237.100,57 Euro sind die Kosten für die Dienstleistungen der Planungsagentur A24.
zu Frage 2: Nein, das Bezirksamt rechnet in der Kosten-Leistungsrechnung die anfallenden Personalstunden über den dafür vorgesehenen Senatstitel ab.
zu Frage 3: Entfällt, siehe 2.
zu Frage 4: Die Reinigung der Parklets erfolgt auf der Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes durch die BSR kostenneutral für den Bezirk.
zu Frage 5: Für die Wartungsarbeiten wurde ein Rahmenvertrag mit einer Firma geschlossen. Seit April 2019 sind folgende Wartungskosten angefallen: - 400 Euro für Graffitientfernung - 450 Euro für die Entfernung ausgeschütteten, weißen Lacks - 720 Euro für das Richten einer Bodenplatte, die durch ein überfahrendes Auto beschädigt wurde Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Wartungskosten sich über einen längeren Zeitraum auf 300 Euro pro Monat einpendeln werden.
zu Frage 6: Die jetzigen eingerichteten Parklets sind nur für das Pilotprojekt Bergmannstraße vorgesehen. Sollte der Bezirk einen Beschluss für die dauerhafte Einrichtung der Begegnungszone fassen, so werden die Parklets durch und Grün- Aufenthalts- und Querungsbereiche im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen baulich dauerhaft im Straßenland der Bergmannstraße ersetzt. Für diesen Fall erfolgt die Reinigung weiterhin durch die BSR. Die Unterhaltung des Straßenlandes hat der Straßenbaulastträger aus dem Titel der bezirklichen Straßenunterhaltung zu übernehmen.
zu Frage 7: Die Kosten der reinen Markierung der Punkte belaufen sich zum jetzigen Stand auf ca. 132.600 Euro (brutto). Die Kosten sind durch die Verwendung einer speziellen Farbe begründet, welche die Eigenschaften Reflektion und Temporäre Markierung gleichermaßen vereinigt. Temporäre Markierungen mussten es aufgrund der Maßgabe des Testcharakters aller Maßnahmen sein. Die restlichen Kosten beziehen sich auf die Markierung der Lieferzonen und die Piktogramme.
zu Frage 8: In der Planung der bisherigen Testphase wurde dieser Zeitraum festgelegt. Im Zuge der Evaluation werden die Zeiten für den Lieferverkehr nochmals darauf hin untersucht, ob eine frühere Einschränkung für Nicht-Lieferverkehre sinnvoller ist.
Zu Frage 9: Grundsätzlich muss aufgrund der Standfestigkeit jede Art von Fahrradabstellanlage fest verbaut werden. Trotzdem sind alle Maßnahmen, die vor Ort umgesetzt wurden, reversible Elemente. Die eingebauten Fahrradbügel können nach Bedarf auch wieder entfernt werden. Mit dem Kreuzberger Fahrradbügel wurde für die Bergmannstraße eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen. Die Einrichtung von sogenannten „provisorischen“ Fahrradabstelleinrichtungen in gleicher Qualität, die den Regelwerken der Berliner Richtlinien entsprechen, sind auf dem freien Markt nur schwer zu bekommen bzw. sind nicht kostengünstiger als die Standardausführung.
zu Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 9. Der Bautermin richtet sich nach den Ausschreibungs- und Ausführungsfristen, die gemäß Projektablauf bereits lange vor dem BVV-Beschluss feststanden.
zu Frage 11: Nein, das trifft nicht zu. Das Bezirksamt testet im Jahr 2019 vielmehr die Ausweitung des Parkmanagementes auf alle Grünanlagen des Bezirkes über 10 Hektar Größe (neben dem Görlitzer Park sind dies auch der Volkspark Friedrichshain und der Viktoriapark). Die Finanzierung geschieht durch SenUVK und im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung für eine pilothafte Ausweitung des Parkmanagementkonzeptes auf alle Berliner Bezirke im Jahr 2019. Im Ergebnis wird kein Personal aus dem Görlitzer Park abgezogen, sondern zusätzliches Personal im Viktoriapark eingesetzt. Der Auftrag der Park- bzw. Kiezläufer*innen im Viktoriapark ist ausgelegt auf eine inklusive Nutzung des Viktoriaparkes durch alle Nutzer*innen. Der Auftrag unterscheidet sich von den Ordnungsaufgaben des Ordnungsamtes. Die Park- bzw. Kiezläufer*innen sollen primär kommunikativ und mäßigend auf das Verhalten von Besucher*innen in Grünanlagen und die sie umliegenden Bereiche einwirken. Im Pilotbetrieb testet das Straßen- und Grünflächenamt dabei auch, wie durch das Parkmanagement Bereiche bestreift werden können, die in der Umgebung von Grünanlagen liegen und besonders hohes Besucher*inneaufkommen haben. So dass bei Nutzungskonflikten verhaltenssteuernd eingegriffen werden kann. Im Fall des Parkmanagements im Viktoriapark ist die Bergmannstraße ein solcher ausgewählter Bereich.
zu Frage 12: Der Parkmanager des Bezirksamtes steuert bisher die Parkläufer*innen im Görlitzer Park und im Viktoriapark. Die Ausweitung in den Volkspark Friedrichshain steht derzeit noch unter dem Vorbehalt, geeignetes Personal zu finden. Zum Einsatz kommen dabei zwei Park- bzw. Kiezläufer*innen eines privaten Sicherheitsunternehmens, das auch das Personal im Görlitzer Park stellt und sich auf die Aufgaben eines kommunikativ steuernden Ordnungsdienstes spezialisiert hat. Die Einsatzzeiten sind die folgenden: Montag - Mittwochs: 17:00 Uhr – 23:00 Uhr Donnerstags, Freitags, Samstags, Feiertags: 16:00 Uhr - 02:00 Uhr
zu Frage 13: Das Bezirksamt setzt wie im Görlitzer Park Personal eines externen Dienstleisters ein. Eine Abstimmung der Einsatzzeiten mit dem Personalrat des Bezirksamtes ist daher nicht notwendig. zu Frage 14: Nein, es entstehen über die Kosten der pilothaften Ausweitung des Parkmanagementes im Jahr 2019 keine zusätzlichen Kosten. Das Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg erhält für den Pilotbetrieb des Parkmanagements im gesamten Bezirk für das Jahr 2019 von SenUVK insgesamt 300.000€ im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung (für Görlitzer Park, Viktoriapark, Volkspark Friedrichshain und die sie umgebenden peripheren Bereiche). Die Kosten für das Parkmanagement im Viktoriapark und die Peripherie (u.a. Bergmannstraße) belaufen sich auf ca. 45.000€.
zu Frage 15: Dem Charakter der Testphase der Begegnungszone gemäß ist nicht entschieden, ob und gegebenenfalls wie ein Einsatz von Park- und Kiezläufer*innen auch nach Beendigung der Test- und Evaluationsphase Bestand haben sollte. Ein ganz wesentlicher Gegenstand der Beteiligung in der Evaluationsphase ist die Frage, ob Elemente einer Begegnungszone dauerhaft umgesetzt werden sollen oder nicht. Auch ist noch nicht entschieden, ob und gegebenenfalls wie der Ansatz des Parkmanagementes über die berlinweite Pilotierung hinaus aussehen kann. Die haushalterische Umsetzung jenseits der derzeitigen Umsetzung im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung ist ebenfalls noch nicht geklärt. Das ist im Rahmen eines Pilotprojekts normal.
zu Frage 16: Wie bei Antwort zur Frage 11 erläutert, handelt es sich um zusätzlich eingesetztes Personal. Der Einsatz im Görlitzer Park wird nicht heruntergefahren. Der Einsatz von Kiezläufer*innen im Bergmannkiez folgt zum einen dem Gesamtkonzept zur Testphase der Begegnungszone, die von vornherein ein Lärmmanagement vorsah. Außerdem wird mit dem Einsatz der Park- bzw. Kiezläufer*innen den häufig vorgebrachten Bedenken von Anwohner*innen und Gewerbetreibenden Rechnung getragen, die Lärm- und Müllproblematiken in Zusammenhang mit der Benutzung der Parklets befürchten. Die bisherigen Einsätze der Park- bzw. Kiezläufer*innen haben diese Befürchtungen allerdings nicht bestätigt.
zu Frage 17: Beim LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) wird eine Zufallsauswahl von 4.000 Datensätzen erfragt. Die Auswahl bezieht sich auf ausgewählte Lebensweltlich orientierte Räume (LOR-Gebiete) im direkten Bereich Bergmannkiez. Die Verteilung der Datensätze wird 55% weiblich und 45% männlich sein, da erfahrungsgemäß mehr Männer als Frauen an vergleichbaren Veranstaltungen teilnehmen. Die demographische Verteilung der 4.000 Datensätze lautet: 18-27 Jahre: 15% 27-45 Jahre: 35 % 45-55 Jahre: 20% 55-65 Jahre: 15% 65 Jahre und älter: 15% Diese Merkmale führen nach bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Verfahren zu einer ausgewogenen und repräsentativen Gruppenzusammensetzung.
zu Frage 18: Aus Erfahrungen mit vergleichbaren Beteiligungsverfahren kann geschlossen werden, dass aus den geplant 4.000 angeschriebenen Personen sich ca. 10% zurückmelden werden und um eine Teilnahme an den Werkstätten bitten. An den beiden Werkstätten werden zweimal ca. 50 Personen teilnehmen können. Eine Werkstatt wird dabei speziell für Anwohner*innen durchgeführt. Es ist bei der Gesamtanzahl an Einladungen nicht davon auszugehen, dass die nötigen 100 Personen nicht erreicht werden. Die Auswahl der Personen erfolgt nach Zensus und Zufallsprinzip.
zu Frage 19: Die Inhalte der Onlinebeteiligung resultieren aus den geplanten geschlossenen Bürger*innenwerkstätten (siehe oben). Daher ist eine abschließende Beantwortung, wie die Befragung exakt ausgestaltet werden soll, derzeit nicht möglich. Ziel der Bürger*innenwerkstätten wird es sein, Varianten einer möglichen dauerhaften Ausgestaltung der Bergmannstraße zu entwickeln. Es ist geplant diese Varianten im Rahmen der Onlinebeteiligung durch die Teilnehmenden bewerten / abstimmen zu lassen. Im Rahmen der Onlinebeteiligung sind neben diesen Auswahlmöglichkeiten auch Freitexteingaben zur Kommentierung vorgesehen. Online Beteiligungsverfahren laufen über die Plattform mein.berlin.de
zu Frage 20: Personen, die nicht durch die repräsentative Stichprobe für die Werkstätten ausgewählt wurden, können an der Onlinebeteiligung teilnehmen. Hinzu kommt die Beteiligung auf den Parklets parallel zur Onlinebeteiligung ab August 2019, die allen Personen offensteht. Dabei werden die Ergebnisse der geschlossenen Bürger*innenwerkstätten vor Ort auf den Parklets präsentiert und können dort diskutiert und über Links zur Onlinebeteiligung auch bewertet werden. Zusätzlich ist eine Informationsveranstaltung im Columbiatheater sowie eine große Tagesveranstaltung in der Bergmannstraße geplant, die ebenfalls öffentlich sind. Kleinformatige Veranstaltungen für oder zu bestimmten Themen sind angedacht. Die Aneignungsfähigkeit ist vorgesehen. zu Frage 21: Ein gesondertes Exper*innengremium wird nicht installiert. Alle an dem Gesamtverfahren beteiligten Büros werden an den Bürger*innenwerkstätten teilnehmen. Auch alle bisher am Prozess beteiligten Verbände werden involviert werden.
zu Frage 22: Im Jahr 2017 wurde der Auftrag für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen neu ausgeschrieben. Seither ist mit der Beteiligung das Büro raumscript beauftragt. zu Frage 23: Bisher gibt es noch kein Konzept zur Anschlussverwendung der Parklets. Es gibt jedoch bereits Anfragen aus mehreren Kiezen für die Übernahme eines oder mehrerer Parklets nach Abschluss der Testphase.
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