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Drucksache - DS/1241/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und FM Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
In Bezug auf die denkmalfachliche Prüfung ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Das Landesdenkmalamt Berlin prüft das Vorhaben derzeit im Rahmen der Einholung des Einvernehmens auf seine Genehmigungsfähigkeit. Eine Entscheidung ist bislang noch nicht gefallen.
Unsere Einschätzung ist: Aufgrund der Geringfügigkeit des Eingriffs dürfte eine Genehmigung des Kinos keinen maßgeblichen Einfluss auf den Welterbeantrag haben.
Der Vorgang ist aber, wie bereits erwähnt, noch nicht abschließend entschieden.
Wie unter Frage 2 dargestellt, bewertet das Bezirksamt den Eingriff durch das aktuelle Vorhaben als nur geringfügig. Sowohl unter denkmalrechtlichen Aspekten, als auch unter erhaltungsrechtlichen Aspekten.
Die Nutzung des Kinos soll nach unserem Kenntnisstand nun ausschließlich im Kellergeschoss untergebracht werden. Das Erdgeschoss soll als Foyer dienen.
Es gibt also keine Eingriffe in die Gestaltung oder die oberirdischen Geschosse, die zu einer unzulässigen Beeinträchtigung führen.
Relevant ist hier aber über das künftige Erhaltungsrecht hinaus die Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt. Und dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen
Freundliche Grüße
Florian Schmidt |
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