Drucksache - DS/1241/V  

 
 
Betreff: Gefährdung des Welterbeprozesses?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben am Strausberger Platz 15-18, das den Bau eines Kinos, in dem für die Bewerbung als Weltkulturerbe vorgesehenen Teil-Ensembles der Karl-Marx-Allee, vorsieht?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Kritik, dass die Genehmigung des Bauvorhabens die Chancen der Karl-Marx-Allee als Weltkulturerbe nominiert und ggf. ausgewählt zu werden, massiv gefährdet?

 

  1. Warum stellt das Bezirksamt den Antrag nicht auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zurück, bis die Erhaltungsverordnung beschlossen wurde?

 

 

 

Abt. Bauen, Planen und FM                                                    

Bezirksstadtrat                          

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben am Strausberger Platz 15-18, das den Bau eines Kinos, in dem für die Bewerbung als Weltkulturerbe vorgesehenen Teil-Ensembles der Karl-Marx-Allee, vorsieht?

 

In Bezug auf die denkmalfachliche Prüfung ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Das Landesdenkmalamt Berlin prüft das Vorhaben derzeit im Rahmen der Einholung des Einvernehmens auf seine Genehmigungsfähigkeit. Eine Entscheidung ist bislang noch nicht gefallen.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Kritik, dass die Genehmigung des Bauvorhabens die Chancen der Karl-Marx-Allee als Weltkulturerbe nominiert und ggf. ausgewählt zu werden, massiv gefährdet?
     

Unsere Einschätzung ist:

Aufgrund der Geringfügigkeit des Eingriffs dürfte eine Genehmigung des Kinos keinen maßgeblichen Einfluss auf den Welterbeantrag haben.

 

Der Vorgang ist aber, wie bereits erwähnt, noch nicht abschließend entschieden.

 

  1. Warum stellt das Bezirksamt den Antrag nicht auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für die Ausweisung eines Erhaltungsge-bietes „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zurück, bis die Erhaltungsverordnung beschlossen wurde?

 

Wie unter Frage 2 dargestellt, bewertet das Bezirksamt den Eingriff durch das aktuelle Vorhaben als nur geringfügig. Sowohl unter denkmalrechtlichen Aspekten, als auch unter erhaltungsrechtlichen Aspekten.

 

Die Nutzung des Kinos soll nach unserem Kenntnisstand nun ausschließlich im Kellergeschoss untergebracht werden. Das Erdgeschoss soll als Foyer dienen.

 

Es gibt also keine Eingriffe in die Gestaltung oder die oberirdischen Geschosse, die zu einer unzulässigen Beeinträchtigung führen.

 

Relevant ist hier aber über das künftige Erhaltungsrecht hinaus die Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt. Und dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 
 

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