Drucksache - DS/1235/V  

 
 
Betreff: Wohnungen im Gebäude der Markthalle Neun
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

1)      Trifft es zu, dass im Gebäude der Markthalle Neun vier Wohneinheiten vorhanden sind?

2)      Wenn ja, wie viele sind aktuell als Wohnraum vermietet?

3)      Wenn nein, sind diese Räume als Gewerberaum ausgewiesen?

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Ja, in den Kopfbauten der …, also zur Straße hin, sind Wohnungen vorhanden und als Wohnnutzung genehmigt.

 

zu Frage 2: Über den Vermietungsstatus der Räumlichkeiten kann keine Aussage getroffen werden, da es sich dabei um privatwirtschaftliche Vorgänge handelt, bei denen das Stadtentwicklungsamt nicht einbezogen wird. Baugenehmigungsstatus ist Wohnnutzung. Ja, damit hat sich auch die 3. Frage ergeben denke ich.

 

Herr Vollmert: Herr Schmidt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es vier Wohneinheiten, die als solches auch so ausgewiesen sind und auch nicht als Gewerbe beantragt wurden, eine Umnutzung herbeizuführen. Ist das richtig.

 

zu Nachfrage 1: Das haben Sie wohl richtig verstanden, ja.

 

Herr Vollmert: Wenn dann tatsächlich diese Wohneinheit nicht mehr als Wohneinheiten genutzt werden, sondern als gewerbliche Einheiten, wäre dies dann ein Fall der Zweckentfremdung und wie würden Sie dann handeln?

 

zu Nachfrage 2 - BezStR Herr Mildner-Spindler: Dann handeln wir. Dann handeln wir im Auftrag der Wahrnahme der Regelung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und wir werden und die Situation um die vier Wohnungen angucken. Wir werden also so verfahren, wie wir das üblicherweise tun. Der Eigentümer wird angehört, dann kann er dazu Stellung nehmen, ob er die Wohnungen vermietet hat oder wie er die Wohnungen nutzt. Wenn er die Wohnungen vermietet hat, dann ist alles in Ordnung. Wenn er die Wohnungen, die gewidmete Wohnungen sind, nicht als Wohnungen nutzt und er hat keinen Antrag gestellt, dann müssen wir uns angucken, seit wann werden die Wohnungen anderweitig genutzt, hat er dann ggf. eine Umwandlung nicht angezeigt und beantragt und dann verfahren wir, wie wir auch üblicherweise verfahren im Verfahren Ordnungswidrigkeit.

 

Frau Jösting: Da wir uns bei der Einwohneranfrage schon über die Beantwortung gewundert haben und jetzt auch. Können Sie uns sagen, auf welcher Grundlage von Zuständigkeiten entschieden wurde, dass Sie die Fragen zur Markthalle beantworten und nicht der Wirtschaftsstadtrat oder in diesem Fall jetzt der Stadtrat für Zwecksentfremdung?

 

zu Nachfrage 3: Also das kann ich Ihnen … Wir haben einfach uns quasi überlegt, dass das eine mehr zu mir passt, das andere mehr zu Herrn Hehmke. Es gibt ja noch andere Anfragen und eigentlich hätte man das … ja, so oder so sehen können, aber es gab da keine große Debatte oder kein Dissens sage ich mal. War ein Konsensbeschluss. Gesetzliche Grundlagen gibt es dann …

 

Frau Schmidt: Also ich könnte vielleicht was dazu sagen, weil ich mich um eine dieser Wohnungen beworben habe 2013 und da …

 

Frau Jaath: Nein, Frau Schmidt, Sie sagen nichts, Sie stellen eine Frage bitte.

 

Frau Schmidt: Nee, also ich kann sagen, dass drei als Büro genutzt werden …

 

 
 

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