Drucksache - DS/1038/V  

 
 
Betreff: Laubbläser verbieten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteherin
Verfasser:Nöll, OliverSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
06.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.08.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1038/V  
Anlage zur VzK DS/1038/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Derzeit erlebt man in den frühen Morgenstunden im Bezirk vielfach Lärmbelästigungen durch den Einsatz von sogenannten Laubbläsern. Im Auftrag des Bezirkes werden öffentliche Flächen mit diesen Geräten „gereinigt“.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

a)      entweder den Einsatz gänzlich zu untersagen

b)      alternativ auf die wesentlich weniger geräuschintensiven Laubbläser mit Akkubetrieb umzustellen

c)      eine Nutzung im öffentlichen Straßenland vor 9:00 Uhr zu untersagen

 

Begründung:

 

Es ist ausreichend auf die Seiten des Umweltbundesamtes zu verweisen:

 

Sie sind laut, schmutzig und gefährlich für Tiere und unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative.

 

Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden.

 

Problem Luftschadstoffe

 

Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich.

 

dliche Gefahr für Kleintiere

 

Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar.

 

r die meisten Privathaushalte ist ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen ineffizient, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden. Ferner ist keine Arbeitserleichterung bei kleinen bis mittelgroßen Grundstücken zu erwarten das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht. Die Alternative: Besen, Laubrechen oder Harke. Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger. Außerdem sorgen sie für mehr Bewegung das hilft, gesund und fit zu bleiben.

Akku statt Benzinmotor

 

Auf größeren Grünflächen mit vielen Laubbäumen, hauptsächlich in städtischen Parks und Anlagen, ssen meist einmal im Jahr große Mengen Laub beseitigt werden. Nur in diesen Fällen und wenn das Laub einigermaßen trocken ist ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar. Einige Stadtreinigungen, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart benutzen sogar nur noch akkubetriebene Geräte, die erheblich leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor.

 

Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet.

(Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-laub)

 

Dem ist wenig hinzuzufügen. Außer dass derzeit ab 6:30 Uhr Bedienstete mit Laubbläsern unterwegs sind. Auch nicht „einmal im Jahr“, sondern in der Nähe von Grünanlagen nahezu täglich, mindestens aber mehrmals die Woche.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 06.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Derzeit erlebt man in den frühen Morgenstunden im Bezirk vielfach Lärmbelästigungen durch den Einsatz von sogenannten Laubbläsern. Im Auftrag des Bezirkes werden öffentliche Flächen mit diesen Geräten „gereinigt“.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

a)      entweder den Einsatz gänzlich zu untersagen

b)      alternativ auf die wesentlich weniger geräuschintensiven Laubbläser mit Akkubetrieb umzustellen

c)      eine Nutzung im öffentlichen Straßenland vor 9:00 Uhr zu untersagen

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Derzeit erlebt man in den frühen Morgenstunden im Bezirk vielfach Lärmbelästigungen durch den Einsatz von sogenannten Laubbläsern. Im Auftrag des Bezirkes werden öffentliche Flächen mit diesen Geräten „gereinigt“.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

a)      entweder den Einsatz gänzlich zu untersagen

b)      alternativ auf die wesentlich weniger geräuschintensiven Laubbläser mit Akkubetrieb umzustellen

c)      eine Nutzung im öffentlichen Straßenland vor 9:00 Uhr zu untersagen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 14.08.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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