Drucksache - DS/0840/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für das Abstellen von Leihfahrrädern im Bezirk ein Konzept/ Modell zu entwickeln. Dabei soll das Bezirksamt folgende Punkte berücksichtigen: Bezüglich stationsgebundener Leihfahrräder soll ein Modell entwickelt werden, aus dem hervorgeht, an welchen Standorten im Bezirk Sondernutzungserlaubnisse zum Errichten von Standorten präferiert werden (z.B. Verkehrsknotenpunkte, Umsteigemöglichkeiten in den ÖPNV, Flächen mit größerem Platzangebot ohne Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern). Dabei sollte auch ein möglichst breites Standortnetz (z.B. viele Stationen über den gesamten Bezirk verteilt) avisiert werden.
Bezüglich stationsungebundener Anbieter/Abstellflächen soll das Bezirksamt auf Landesebene darauf hinwirken, dass eine Regulierung sowohl der Anbieter, der Mindest(qualitäts)standards der angebotenen Leihfahrräder und des Datenschutzes als auch der maximalen Abstellflächen/Anzahl zugelassener Leihfahrräder im Bezirk angestrebt wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, wie bei verkehrshinderlich (auf Gehwegen, in Grünflächen und/oder Straßen) abgestellten stationsungebundenen Leihfahrrädern zeitnah eingeschritten werden kann und wie hierfür auch die Anbieter in die Pflicht genommen werden können.
Das Bezirksamt soll sich an den geeigneten Stellen dafür einsetzen, dass auch Anbieter von Leihfahrrädern, die über die VBB-Monatstickets nutzbar sind, im Bezirk Leihfahrräder anbieten.
Begründung: Im Bezirk wird die Nutzung von Leihfahrrädern befürwortet und stark nachgefragt. Zielstellungen des Bezirkes sollten in diesem Zusammenhang sowohl gute Standards für die Nutzerinnen und Nutzer als auch bei Bedarf eine Regulierung von sogenanntem Massenabstellen sowie die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer sein. Dazu gehören ein breites Netz von Leihfahrradstationen, verschiedene Qualitätsstandards der angebotenen Leihfahrräder als auch eine Auswahl verschiedener Anbieter. Teil eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes muss es sein, dass insbesondere der Fußgänger- und Fahrradverkehr gefahrlos und barrierefrei möglich ist.
BVV 28.06.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 06.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für das Abstellen von Leihfahrrädern im Bezirk ein Konzept/ Modell zu entwickeln. Dabei soll das Bezirksamt folgende Punkte berücksichtigen: Bezüglich stationsgebundener Leihfahrräder soll ein Modell entwickelt werden, aus dem hervorgeht, an welchen Standorten im Bezirk Sondernutzungserlaubnisse zum Errichten von Standorten präferiert werden (z.B. Verkehrsknotenpunkte, Umsteigemöglichkeiten in den ÖPNV, Flächen mit größerem Platzangebot ohne Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern). Dabei sollte auch ein möglichst breites Standortnetz (z.B. viele Stationen über den gesamten Bezirk verteilt) avisiert werden.
Bezüglich stationsungebundener Anbieter/Abstellflächen soll das Bezirksamt auf Landesebene darauf hinwirken, dass eine Regulierung sowohl der Anbieter, der Mindest(qualitäts)standards der angebotenen Leihfahrräder und des Datenschutzes als auch der maximalen Abstellflächen/Anzahl zugelassener Leihfahrräder im Bezirk angestrebt wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, wie bei verkehrshinderlich (auf Gehwegen, in Grünflächen und/oder Straßen) abgestellten stationsungebundenen Leihfahrrädern zeitnah eingeschritten werden kann und wie hierfür auch die Anbieter in die Pflicht genommen werden können.
Das Bezirksamt soll sich an den geeigneten Stellen dafür einsetzen, dass auch Anbieter von Leihfahrrädern, die über die VBB-Monatstickets nutzbar sind, im Bezirk Leihfahrräder anbieten.
BVV 26.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für das Abstellen von Leihfahrrädern im Bezirk ein Konzept/ Modell zu entwickeln. Dabei soll das Bezirksamt folgende Punkte berücksichtigen: Bezüglich stationsgebundener Leihfahrräder soll ein Modell entwickelt werden, aus dem hervorgeht, an welchen Standorten im Bezirk Sondernutzungserlaubnisse zum Errichten von Standorten präferiert werden (z.B. Verkehrsknotenpunkte, Umsteigemöglichkeiten in den ÖPNV, Flächen mit größerem Platzangebot ohne Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern). Dabei sollte auch ein möglichst breites Standortnetz (z.B. viele Stationen über den gesamten Bezirk verteilt) avisiert werden.
Bezüglich stationsungebundener Anbieter/Abstellflächen soll das Bezirksamt auf Landesebene darauf hinwirken, dass eine Regulierung sowohl der Anbieter, der Mindest(qualitäts)standards der angebotenen Leihfahrräder und des Datenschutzes als auch der maximalen Abstellflächen/Anzahl zugelassener Leihfahrräder im Bezirk angestrebt wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, wie bei verkehrshinderlich (auf Gehwegen, in Grünflächen und/oder Straßen) abgestellten stationsungebundenen Leihfahrrädern zeitnah eingeschritten werden kann und wie hierfür auch die Anbieter in die Pflicht genommen werden können.
Das Bezirksamt soll sich an den geeigneten Stellen dafür einsetzen, dass auch Anbieter von Leihfahrrädern, die über die VBB-Monatstickets nutzbar sind, im Bezirk Leihfahrräder anbieten.
BVV 27.01.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 11.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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