Drucksache - DS/0812/V  

 
 
Betreff: Aktuelle Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu bezirklichen Flächen – erneute Vorlage zwecks konstruktiver Beantwortung!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Für welche BImA-Flächen im Bezirk liegen derzeit Kauf- oder Verkaufsabsichten von Seiten des Landes, des Bezirks oder der BImA vor bzw. über welche Flächen werden Gespräche geführt? (Bitte eine Auflistung ohne das Dragoner-Areal)

 

  1. Für welchen Nutzungszweck sollen die BImA-Flächen von Seiten des Landes oder des Bezirks jeweils erworben werden?

 

  1. Werden beim Verkauf von Seiten der BImA bestimmte Nutzungszwecke vorgegeben?

 

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Für welche BImA-Flächen im Bezirk liegen derzeit Kauf- oder Verkaufsabsichten von Seiten des Landes, des Bezirks oder der BImA vor bzw. über welche Flächen werden Gespräche geführt? (Bitte eine Auflistung ohne das Dragoner-Areal)

 

Dem Bezirksamt liegt die Verkaufsabsicht der BImA für das Grundstück Columbiadamm 71-109 mit der Kleingartenanlage „Am Flughafen“ vor.

Neben diesen Flächen am Columbiadamm gab es Gespräche mit der BImA, der WMB, der BIM, SenFin und den Nutzern des Areals zum Grundstück Ratiborstraße 14a.

 

  1. Für welchen Nutzungszweck sollen die BImA-Flächen von Seiten des Landes oder des Bezirks jeweils erworben werden?

 

Das Grundstück Columbiadamm 71-109  soll als Grünfläche (Kleingartenanlage) und als Fläche für künftige Daseinsvorsorge erworben werden. Kleinere Randteilflächen sind zur Anpassung der anliegenden öffentlichen Verkehrswege an die erforderlichen Breiten (Arrondierung des Straßenlandes) vorgesehen.

Vorgesehen ist für das Grundstück Ratiborstraße 14a der Erhalt gewerblicher Nutzungen,  der Kita und der Grünflächen. Geprüft wird die Unterbringung besonderer Wohnformen, insbesondere Wohnen für Geflüchtete.

 

  1. Werden beim Verkauf von Seiten der BImA bestimmte Nutzungszwecke vorgegeben?

 

Das Bezirksamt muss bei einem Erwerbsinteresse eine Zweckerklärung gegenüber dem Senat und der BImA abgeben, da nur dann Verkaufsverhandlungen mit der BImA aufgenommen und die Flächen für einen Direkterwerb durch den Bezirk gesichert werden können.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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