Drucksache - DS/0738/V  

 
 
Betreff: Derzeitigen Betreibern des Berghain gewerberechtliche Erlaubnis entziehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Schmidt, SibylleSchmidt, Sibylle
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Kreuzberg-Friedrichshainer Musikclub „Berghain“, Am Wriezener Bahnhof, 10243 Berlin, möge die gewerberechtliche Erlaubnis entzogen werden. Derzeitigen Betreibern sollte nach Prüfung des genauen Sachverhalts möglicherweise eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zuerkannt werden. Nachfolgenden Gastronomen und Betreibern werden Öffnungszeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens auferlegt, um einen drogenfreien Besuch unter Berücksichtigung eines natürlichen Biorhythmus zu ermöglichen. Sexuelle Handlungen sind durch entsprechende Beleuchtung und Personal zu unterbinden. 

 

Begründung: 

 

Seit Jahren finden im Berghain Verstöße gegen Gaststättenverordnungen statt. Drogen aller Art - insbesondere wach haltende Amphetamine - werden konsumiert und können leicht erworben werden. Durchgängige Öffnungszeiten fordern den Gebrauch wach haltender Substanzen geradezu heraus. In umliegende Krankenhäuser werden junge Frauen und Männer eingeliefert, die durch chemische Substanzen die Kontrolle über sich  verlieren und z.T. missbraucht werden. Schon 2010 wurde bei einer Besichtigung mit Stadtrat Beckers von mehreren AIDS Infizierungen gesprochen. (Für eine eventuelle Anhörung könnte ein Arzt der gynäkologischen Abteilung des Vivantes am Friedrichshain eingeladen werden). Einer amerikanischen Touristin, die bereits  Anzeichen einer Vergiftung hatte, wurde ärztliche Hilfe zu spät ermöglicht. Sie verstarb. 

 

Eine Gaststätte hat ihre Kunden sorgfältig zu bedienen und auf ihre Sicherheit zu achten. Ein Musikclub hat durch Eintrittsgelder und dem sauberen und ordentlichen Verkauf von Getränken die Genehmigung, ein ansprechendes Programm zu finanzieren. Dies ist im Berghain durchaus möglich, wenn Zahlungswillige nicht durch unintelligente, unansehnliche Wichtigtuer selektiert würden. Durch ein vermeintliches Underdog Image, in dem sich über durchdachte Gesetze hinweggesetzt wird, erlaubt sich der Club einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern. Es ist Aufgabe von Betreibern, sich beispielsweise in Manchester, London, Rio oder auf Sardinien in berühmten, funktionierenden Clubs Nachhilfe in Ablauforganisation und Musikprogramm zu holen. Es ist Aufgabe des Bezirksamtes, unerfahrene Gäste und Berlin Besucher vor unverantwortlichen und gefährdenden Betrieben zu schützen. Das Abgeordnetenhaus ist gefragt, die Eigenbedarfsgrenze von Drogen wieder auf Null Gramm herabzusetzen. Ein vermeidbarer Tod mit mehreren Verantwortlichen. Die Entwicklung war vorauszuahnen. 

 

Anmerkung: Die Bezirksverordnetenversammlung beschäftigt sich vermehrt mit Anträgen, die eigentlich übliche Aufgaben bezirklicher Fachabteilungen sind. 

 

 

19.04.2018

Die Fraktion zieht den Antrag zurück.

 
 

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