Drucksache - DS/0590/V  

 
 
Betreff: Neue Wohnungen in Xhain durch Dachgeschossausbau und Geschossaufstockung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Anträge zur Neuschaffung von Wohnraum durch Dachgeschossausbau und Geschossaufstockung wurden 2017 in Friedrichshain-Kreuzberg gestellt?
     
  2. Wie viele davon wurden genehmigt?
     
  3. Falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe gibt es hierfür?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines solchen Antrags?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Anträge zur Neuschaffung von Wohnraum durch Dachgeschossausbau und Geschossaufstockung wurden 2017 in Friedrichshain-Kreuzberg gestellt?

 

Die Anträge zur Neuschaffung von Wohnraum durch Dachgeschossausbau und Geschossaufstockung werden bei der zuständigen Fachabteilung des Bezirksamtes, dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, nicht statistisch erfasst bzw. inhaltlich sortiert.

 

Die nachfolgend genannte Zahl resultiert aus einer händischen groben Durchsicht  der eingehenden Bauanträge bei der Bauaufsicht auf o.g. Vorhaben, diese liegen bei ca. 90.

 

Um genaue Daten zu erhalten, wird auf das Statistische Landesamt verwiesen, welches alle Statistischen Datenblätter aus Bauanträgen zwecks Zählung & Statistik erhält.

 

  1. Wie viele davon wurden genehmigt?

 

Ca. die Hälfte der Anträge, also 45. Wobei auch diese Zahl nur aus einer händischen groben Durchsicht resultiert.

 

  1. Falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe gibt es hierfür?

 

Hierbei handelt es insbesondere um Verstöße gegen geltendes Bauplanungsrecht.

Dies können unter anderem sein: gegen die geltenden Prüfkriterien des Erhaltungsrechts und § 172 BauGB, ein Übertreten des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung nach Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (GRZ, GFZ, Höhe, Geschosse), Unterschreitung von baurechtlichen Abstandsflächen nach Bauordnung Berlin, Verstoß gegen die zulässige Art der Nutzung für die jeweilige Gebietsart nach Baunutzungsverordnung.

 

Nachfragen:

 

  1. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines solchen Antrags?

 

Nach der Bauordnung Berlin darf das Verfahren i.d.R. bis zu drei Monate dauern, welche wegen der Beteiligung zahlreicher Fachbehörden auch benötigt werden. Wenn der Antrag unvollständig ist - was häufig vorkommt kann ein Verfahren auch entsprechend länger dauern (verursacht durch den Antragsteller selbst).

 

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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