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Drucksache - DS/0590/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anträge zur Neuschaffung von Wohnraum durch Dachgeschossausbau und Geschossaufstockung werden bei der zuständigen Fachabteilung des Bezirksamtes, dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, nicht statistisch erfasst bzw. inhaltlich sortiert.
Die nachfolgend genannte Zahl resultiert aus einer händischen groben Durchsicht der eingehenden Bauanträge bei der Bauaufsicht auf o.g. Vorhaben, diese liegen bei ca. 90.
Um genaue Daten zu erhalten, wird auf das Statistische Landesamt verwiesen, welches alle Statistischen Datenblätter aus Bauanträgen zwecks Zählung & Statistik erhält.
Ca. die Hälfte der Anträge, also 45. Wobei auch diese Zahl nur aus einer händischen groben Durchsicht resultiert.
Hierbei handelt es insbesondere um Verstöße gegen geltendes Bauplanungsrecht. Dies können unter anderem sein: gegen die geltenden Prüfkriterien des Erhaltungsrechts und § 172 BauGB, ein Übertreten des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung nach Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (GRZ, GFZ, Höhe, Geschosse), Unterschreitung von baurechtlichen Abstandsflächen nach Bauordnung Berlin, Verstoß gegen die zulässige Art der Nutzung für die jeweilige Gebietsart nach Baunutzungsverordnung.
Nachfragen:
Nach der Bauordnung Berlin darf das Verfahren i.d.R. bis zu drei Monate dauern, welche wegen der Beteiligung zahlreicher Fachbehörden auch benötigt werden. Wenn der Antrag unvollständig ist - was häufig vorkommt – kann ein Verfahren auch entsprechend länger dauern (verursacht durch den Antragsteller selbst).
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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